Prüfpflicht bis 1. Juli 2021

Auch biologische Arzneimittel könnten Nitrosamine enthalten

Stuttgart - 10.08.2020, 11:45 Uhr

Zwar ist das Risiko gering, dass Nitrosamine als Verunreinigungen in biologischen Arzneimitteln vorhanden sind. Doch völlig ausgeschlossen werden kann es nicht. (s / Symbolbild einer biopharmazeutischen Produktion in Russland, Foto: imago images / ZUMA Press)

Zwar ist das Risiko gering, dass Nitrosamine als Verunreinigungen in biologischen Arzneimitteln vorhanden sind. Doch völlig ausgeschlossen werden kann es nicht. (s / Symbolbild einer biopharmazeutischen Produktion in Russland, Foto: imago images / ZUMA Press)


Kleine Moleküle, die an biologische „angehängt“ werden

Wie auf der Webseite der EMA nachzulesen ist, wurden die Zulassungsinhaber erst im Juli 2020 aufgefordert, ihre Nitrosamin-Risikobewertungen und daraus folgende Überprüfungen auch auf biologisch aktive Substanzen auszuweiten. Das sei das Resultat aus dem vom Humanarzneimittelausschuss (CHMP) der EMA verabschiedeten Gutachten zur Reduzierung von Nitrosaminen in Arzneimitteln (eine der beiden rund 80 Seiten umfassenden EMA-Leitlinien). Darin heißt es in dem Abschnitt zur Konsultation der „Biologics Working Party“ zum Hintergrund:


Insgesamt kann der Schluss gezogen werden, dass ein sehr geringes Risiko besteht, dass Nitrosamine als Verunreinigungen in biologischen Arzneimitteln vorhanden sind, obwohl dies nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Biologische Substanzen mit höherem Risiko wären solche, die chemisch synthetisierte Fragmente enthalten, bei denen ähnliche Risikofaktoren wie bei chemisch synthetisierten Wirkstoffen in Betracht gezogen werden sollten – oder solche, die in Blisterpackungen mit Nitrocellulose verpackt sind. Daher sollte in Betracht gezogen werden, den Risikobewertungsprozess auf diese Klassen biologischer Produkte auszudehnen und insbesondere die synthetischen Prozesse aller kleinen Moleküle zu bewerten, die anschließend an biologische Moleküle angehängt werden. Darüber hinaus sollten Prozesse, bei denen absichtlich nitrosierende Reagenzien hinzugefügt werden, wie bei chemisch synthetisierten Wirkstoffen, als risikobehaftet betrachtet werden.“

Assessment Report „Nitrosamine impurities in human medicinal products“


Nähere Anweisungen für die Industrie sollten in einem Frage-Antwort-Dokument (Q&A) veröffentlicht werden, das nun im August erschienen ist. Daraus geht hervor, dass nicht nur für chemisch synthetisierte Wirkstoffe bis 31. März 2021 Schritt 1 der Risikobewertung (besteht die Möglichkeit einer Nitrosamin-Kontamination?) durch die Zulassungsinhaber abgeschlossen sein muss, sondern auch für Produkte die biologische Wirkstoffe enthalten – allerdings bis spätestens 1. Juli 2021. Sollte tatsächlich ein Risiko identifiziert werden, müssen direkt entsprechende Tests erfolgen und das Risiko den Behörden mitgeteilt werden. Sollte kein Risiko für den Wirkstoff festgestellt werden, sollte mit Schritt 1 der Risikoevaluierung für das Fertigarzneimittel fortgefahren werden und die Ergebnisse der Prüfungen des Wirkstoffs und des Fertigarzneimittels aus Schritt 1 anschließend gemeinsam übermittelt werden. Auch wenn kein Risiko festgestellt wurde, soll eine Mitteilung an die zuständigen Behörden erfolgen. 

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Für die vom BfArM zugelassenen Arzneimittel soll die Rückmeldung der Zulassungsinhaber gemäß Stufe 1 über das PharmNet.Bund-Portal erfolgen: „Hierfür wurden die SKNR 6360 (Die Risikobewertung des Arzneimittels ergab ein Risiko für Nitrosaminbildung.) und die SKNR 6361 (Aufgrund der Risikobewertung des Arzneimittels kann ein Risiko für die Nitrosaminbildung ausgeschlossen werden.) zur Übersendung der Rückmeldungsvorlage eingerichtet. Die für die Rückmeldung verwendete SKNR soll nicht mit einer anderen SKNR kombiniert werden.“ Allerdings: Das für die Einreichung der Rückmeldungen vorgesehene PharmNet.Bund-Portal steht laut BfArM erst nach vorübergehender Abschaltung aufgrund der technischen Umstellung der Arzneimitteldatenbank AMIS auf das Nachfolgesystem AmAnDa ab dem 13. August 2020 wieder zur Verfügung.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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