Ulrich Laut (LAK Hessen) zu Noweda-Botendiensten

„Botendienste durch Dritte sind mit der Apothekenbetriebsordnung nicht vereinbar“

Berlin - 29.07.2020, 11:55 Uhr

Ulrich Laut, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsührer der LAK Hessen, hält das Noweda-Botendienst-Modell für unzulässig.  (x / Foto: Chris Hartlmaier)

Ulrich Laut, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsührer der LAK Hessen, hält das Noweda-Botendienst-Modell für unzulässig.  (x / Foto: Chris Hartlmaier)


Apothekenleiter ohne Einwirkungsmöglichkeit auf Großhandelsboten 

„Damit muss es sich um fest angestelltes Personal handeln oder sogenanntes externes Personal, also sogenannte Leiharbeitskräfte, bei denen allerdings auch ein unmittelbares arbeitsrechtliches Weisungsverhältnis bestehen muss“, erklärt Laut gegenüber DAZ.online. Seine weitere Schlussfolgerung: „Dies ist bei Fahrern des pharmazeutischen Großhandels nicht der Fall. Diese unterstehen, selbst wenn sie selbstständig wären, der unmittelbaren Weisung des Großhändlers, der ihre Routen festlegt. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Fahrer Packungen verschiedener Apotheken mit sich führt und ausliefert. Der Apothekenleiter kann gerade nicht entscheiden, wie die Tour geplant wird oder welche Arzneimittel zuerst geliefert werden. Viel mehr sollen die Auslieferungen in die Tourenplanung des Großhandels eingebettet werden, gerade bei eilbedürftigen Botenlieferungen ist evident, dass dies der Apothekenleiter nicht mehr planen und veranlassen kann.“

Verweis auf jüngste Rechtsprechung des BVerwG

Diese Auffassung sieht Laut auch durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt (Douglas die seine im Übrigen ebenfalls). In den unlängst veröffentlichten Entscheidungsgründen zur „Rezeptsammlung“ in Supermärkten habe das Gericht ausgeführt, der Verordnungsgeber habe die Regelung des § 17 Abs. 2 ApBetrO der Abgabe in der Präsenzapotheke zugeordnet. Ebenso, dass der Transport und die Auslieferung durch eigenes Personal der Apotheke erfolgten. „Dass hierzu der pharmazeutische Großhandel nicht gehört, bedarf keiner weiteren Erläuterung“, so Laut.

Mehr zum Thema

Wer am Ende Recht behält? Dafür muss das Modell der Noweda erst einmal anlaufen. Wie viel Zuspruch es bekommt, wird sich zeigen. Sicherlich ist es nicht für jede Apotheke eine Option. Aber es sind durchaus Fälle denkbar, in denen zum Beispiel ein Kühltransport durch ein Großhandelsfahrzeug hilfreich sein könnte. Die Apotheker selbst müssen entscheiden, ob sie das Angebot annehmen wollen oder lieber auf ihr eigenes Personal setzen.

Hilft das Botendienst-Konzept der Noweda den Apotheken vor Ort nun – oder ist es ein Einfallstor für unliebsame dritte Player im Markt? Diese Frage wird sicher auch beim diesjährigen ApothekenRechtTag am 24. September im Rahmen der INTERPHARM heiß diskutiert. 

Hier wird sich die Referentin Dr. Bettina Mecking, Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, den zahlreichen Aspekten des Botendienstes widmen. Dazu zählen auch die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführten „neuen“ Botendienst-Regelungen, die Ende September bereits auslaufen sollen. 

Infolge der Corona-Pandemie werden INTERPHARM und ApothekenRechtTag in diesem Jahr digital stattfinden. 

Hier kommen Sie zum kompletten Programm.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Stellungnahme von Herrn Laut

von Dr.Diefenbach am 30.07.2020 um 7:39 Uhr

....mich wundert ,dass ausser seiner Stellungnahme zu diesem absolut heiklen Thema mit ja ungeahnten Konsequenzen bei Realisierung keine weiteren Statements erfolgten.Es ist eine brandgefährliche Öffnung zu neuen Wegen,die hier angeleiert wird.Seichte Bewertungen wie die von Herrn Dr.Douglas sind da nicht hilfreich für die Apotheken.Hoffentlich sind die KollegInnen schlau genug, dieses sicher mal gut gemeinte (?) Angebot der Noweda nicht in Anspruch zu nehmen.Klare Worte wie die Lautschen Einlassungen sind eigentlich Anlass,NEIN zu sagen-die Handelskettenstrukturen sollten nicht weiter ausgehöhlt werden.

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LAK, habt Ihr vor lauter § nicht etwas Wichtiges vergessen ?

von Alfons Neumann am 29.07.2020 um 23:06 Uhr

Die rechtliche Komponente ist eine Sache, aber m.E. hätte aufgrund der nur temporären Pandemie-Botendienst-Bezahlung noch folgende Formulierung unbedingt mit in die Stellungsnahme gehört: "Botendienste durch die Apotheke ohne dauerhafte wirtschaftliche Bezahlung sind mit der Fürsorgepflicht des Staates für verkammerte Berufe ebenso nicht vereinbar".
Von 16 Jahren fehlendem Inflationsausgleich spreche ich noch gar nicht mal, da gibt´s von der Standesvertretung ja eh nur Achselzucken und den bürokratischen Zuständigkeits-Verweis auf die LAV´s...

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