CGM-Schreiben irritiert Kunden

Auch Konnektoren außerhalb der Apotheken werden refinanziert

Stuttgart - 29.07.2020, 14:15 Uhr

Auch wenn der Konnektor nicht in der Apotheke steht, sondern wie beim Modell von Red Medical in einer sogenannten Konnektorenfarm, gilt die Refinanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen. (s / Foto: Screenshot DAZ.online / Red Medical)

Auch wenn der Konnektor nicht in der Apotheke steht, sondern wie beim Modell von Red Medical in einer sogenannten Konnektorenfarm, gilt die Refinanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen. (s / Foto: Screenshot DAZ.online / Red Medical)


DAV äußert sich zum Red Medical-Konzept

Das ließ einige Apotheker aufhorchen. Irritiert wandten sie sich an Red Medical-Geschäftsführer Brüggemann. Dieser sah sich erneut veranlasst, einen offenen Brief zu schreiben – diesmal an die CGM-Geschäftsführung. Darin stellt er klar, dass seinen Informationen zufolge die Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) auch die Erstattung von Konnektoren beinhalte, die nicht in den Apotheken, sondern in einem Rechenzentrum betrieben werden. Für Brüggemann beinhaltet das CGM-Schreiben „wahrheitswidrige und irreführende“ Aussagen. Bis kommenden Montag fordert er CGM daher zu einer Richtigstellung auf.

In einem Schreiben des DAV an die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Apothekerverbände und -vereine vom 5. März 2020, das DAZ.online vorliegt, wird explizit das Red Medical-Konzept genannt und die Refinanzierung bestätigt. Absender ist der Abteilungsleiter IT und Telematik-Experte der ABDA, Sören Friedrich. Wörtlich heißt es:


„Mit Schreiben vom 23. Januar 2020 haben wir Sie darüber informiert, dass Angebote, die eine Nutzung von Rechenzentrums-Konnektoren vorsehen (z. B. das Angebot der Firma Red Medical), aktuell nicht von der Refinanzierung der TI- bedingten Kosten erfasst werden. Nach Rücksprache und schriftlicher Bestätigung durch den GKV-Spitzenverband kann ich Ihnen nunmehr mitteilen, dass eine Refinanzierung von Komponenten (insbesondere des Konnektors) auch möglich ist, wenn die Endgeräte nur mittelbar in der Apotheke angeschlossen werden. Entsprechend sind die Angebote unter Nutzung von Rechenzentrums-Konnektoren (u. a. auch das Angebot von der Firma Red Medical) refinanzierungsfähig.“

Sören Friedrich, Abteilungsleiter IT / Telematik der ABDA am 5. März 2020


Auf Grundlage dieses Schreibens haben die Verbände wiederum ihre Mitglieder informiert. Woher CGM Lauer also die Information hat, dass ein externer Konnektor nicht refinanzierbar sei, oder ob es sich lediglich um eine missverständliche Formulierung handelt, bleibt unklar.

Der warenwirtschaftsunabhängige TI-Anbieter Red Medical hat indes rund 15 Kooperationen im Apothekenmarkt geschlossen, unter anderem mit dem Softwarehaus Deos, das ein Apple-macOS-basiertes Warenwirtschaftssystem vertreibt, sowie mit den Apothekerverbänden Bremen und Saarland, den Kooperationen Maxmo, ELAC Elysee (Guten Tag Apotheken), den Easy-Apotheken, der Facebook-Gruppe #DieDigitaleApotheke sowie dem Abrechnungszentrum ARZ Haan.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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