AMK-Äquivalenzdosen

Schmerzmittel richtig austauschen

Stuttgart - 24.07.2020, 16:45 Uhr

Bei Nichtverfügbarkeit bestimmter verschreibungspflichtiger analgetischer Wirkstoffe können Apotheker nach ärztlicher Rücksprache auch auf einen anderen Wirkstoff ausweichen. (x / Foto: megaflopp / stock.adobe.com)

Bei Nichtverfügbarkeit bestimmter verschreibungspflichtiger analgetischer Wirkstoffe können Apotheker nach ärztlicher Rücksprache auch auf einen anderen Wirkstoff ausweichen. (x / Foto: megaflopp / stock.adobe.com)


Wieder einmal hat die AMK ihre Äquivalenzdosentabellen erweitert. Hilfe gibt es nun auch, wenn nicht opioide Analgetika – wie ASS, Diclofenac, Ibuprofen, Metamizol und Naproxen oder auch weniger geläufige Wirkstoffe wie Tiaprofensäure – nicht lieferbar sind. Seit der Coronakrise dürfen Apotheker durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungs-Verordnung nach ärztlicher Rücksprache aut simile auf andere Wirkstoffe wechseln.

Lieferengpässe begleiten Apotheker seit Jahren. Fehlen nur Präparate einzelner Hersteller und Apotheker können sodann auf das wirkstoffgleiche Produkt eines anderen Unternehmens ausweichen, ist das meist noch die softe Variante von Engpässen. Hin und wieder kommt es jedoch auch zum kompletten Lieferabriss bei einem Wirkstoff und Versorgungsengpässe drohen. Patienten müssen sodann unter Umständen auf einen anderen Wirkstoff umgestellt werden, Äquivalenzdosentabellen helfen, eine passende Dosis für das neue Arzneimittel zu finden.

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Seit Beginn der Coronakrise wird allgemein befürchtet, dass sich die Liefersituation mancher Wirkstoffe zusätzlich verschärft. Der Gesetzgeber hat dies in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungs-Verordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) bedacht. Diese gestattet Apotheken, im Fall der Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abzugeben (Aut-simile-Substitution).

Hier zeigt sich die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) in letzter Zeit besonders engagiert. Sie gibt mit Äquivalenzdosistabellen für wichtige Wirkstoffgruppen Apothekern (und Ärzten) eine konkrete Hilfe an die Hand, die den Austausch bei nicht lieferbaren Arzneistoffen erleichtern sollen. Ihr neuestes Werk: Äquivalenzdosen für nicht opioide Analgetika.

Wie viel Ibuprofen statt Naproxen?

Die AMK hat hierzu zwei Tabellen erstellt, einmal für die einzelnen Dosierungen der Analgetika bei Erwachsenen und einmal für Kinder. Neben den Dosisintervallen finden sich Informationen zur Einzeldosis und zur Tagesgesamtdosis.

Je maximal eingesetzt werden können zur Analgesie und Entzündungshemmung bei Erwachsenen

  • ASS 3.000 mg
  • Aceclofenac 200 mg
  • Acemetacin 180 mg (300 mg bei akutem Gichtanfall)
  • Dexibuprofen 1.200 mg
  • Dexketoprofen 75 mg
  • Diclofenac 150 mg
  • Ibuprofen 2.400 mg
  • Indometacin 150 mg
  • Ketoprofen 200 mg
  • Meloxicam 15 mg
  • Naproxen 1.250 mg
  • Piroxicam 20 mg
  • Tiaprofensäure 600 mg

Bei Paracetamol und Metamizol liegen die Höchstdosen bei 4.000 mg pro Tag, Metamizol ist zusätzlich spasmolytisch.

Hinweise finden sich auch zu den Coxiben (Celecoxib, Etoricoxib) und zu etwas weniger gebräuchlichen Arzneimitteln mit Proglumetacin und Nabumenton. Derzeit macht unter anderem Naproxen bei der Verfügbarkeit Probleme.

Die „Kinder-Analgesie“ beschränkt sich auf die Wirkstoffe ASS (nicht indiziert bei unter Zwölfjährigen in der Selbstmedikation), Ibuprofen, Metamizol, Naproxen, Paracetamol, Phenazon und Propyphenazon.

Wo finden sich die Äquivalenzdosentabellen?

Die Vergleichstabellen stehen auf der AMK-Homepage unter Hinweise und Materialien für Apotheken → Äquivalenzdosistabellen bereit. 

Welche Äquivalenzdosentabellen gibt es bereits?

Die AMK hat bereits Äquivalenzdosen für ACE-Hemmer, Sartane, Betablocker, Bisphosphonate, Calciumkanalantagonisten, Diuretika, orale Glucocorticoide, inhalative Glucocorticoide, PPI und Triptane sowie Statine veröffentlicht. Jüngst kamen orale Antibiotika und Antidiabetika hinzu.

Die AMK betont, dass „vor Anwendung der einzelnen Arzneistoffe (...) eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung, auch auf Basis der jeweils aktuellen Fachinformation erfolgen“ sollte. 



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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