Desinfektionsmittelherstellung

Steuerbefreiung für Alkohol bis 31. Dezember 2020 verlängert

Berlin - 16.07.2020, 13:00 Uhr

Die Steuerbefreiung für Alkohol gilt bis Endes des Jahres. (x / Foto: tl6781 / stock.adobe.com)

Die Steuerbefreiung für Alkohol gilt bis Endes des Jahres. (x / Foto: tl6781 / stock.adobe.com)


Was ist mit den befristeten Ausnahmen für Hände- und Flächendesinfektion?

Aber was ist mit den bereits genannten befristeten Ausnahmen der Bundesstelle für Chemikalien per Allgemeinverfügung, die Apotheken überhaupt erst die Herstellung dieser Desinfektionsmittel ermöglichen? Die Allgemeinverfügung zur Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln läuft Ende September aus, die für Händedesinfektionsmittel am 6. Oktober. Hierzu lässt die ABDA in ihren aktuellen FAQ wissen, dass die Bundesregierung bei der EU-Kommission die Verlängerung der Gültigkeit der Allgemeinverfügungen der BAuA beantragt habe. Die Genehmigung stehe allerdings noch aus.

Indessen macht sich die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) beim Bundesgesundheitsministerium dafür stark, dass Apotheken Hände- und Flächendesinfektionsmittel nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung weiterhin ohne Genehmigung herstellen können. Händedesinfektionsmittel  sollten aus Sicht der APD zudem als Standardzulassung eingestuft werden – dann könnten sie problemlos als Arzneimittel hergestellt werden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Standardzulassung

von Holger am 12.08.2020 um 12:44 Uhr

Das mit der Steuerbefreiung ist mir vergleichsweise egal, denn dann wird's halt einfach nur teurer, wenn der Finanzminister die Hand aufhält. Aber die Idee mit der Standardzulassung gefällt mir garnicht, denn dann müsste ich ja eine Deckungsvorsorge nach §94 AMG abschließen.

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Ausnahme muß (wieder) Regel werden

von norbert brand am 17.07.2020 um 9:38 Uhr

wer, wenn nicht die Apotheke MUSS befugt bleiben, uneingeschränkt Arzneimittel und Desinfektionsmittel u.a. aus steuerbefreitem Ethanol herzustellen. Man hätte sich das über die Biozid-Verordnung niemals nehmen lassen dürfen. Der Vorschlag der Pharmazieräte ist eindringlich zu unterstützen.

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