Erste britische Tinnitus-Leitlinie

Gegen das Pfeifen und Rauschen

Stuttgart - 16.07.2020, 17:45 Uhr

Das NICE des Vereinigten Königreichs hat seine Tinnitusempfehlungen in einer Leitlinie gebündelt. (Foto: imago images / Jacques Alexandre)

Das NICE des Vereinigten Königreichs hat seine Tinnitusempfehlungen in einer Leitlinie gebündelt. (Foto: imago images / Jacques Alexandre)


Häufig unerkannter Hörverlust

Da Tinnitus häufig mit einem unerkannten Hörverlust assoziiert ist, wird ähnlich wie in Deutschland neben einer ausführlichen Anamnese eine audiologische Untersuchung empfohlen. In Bezug auf den Einsatz von Hörgeräten wird in der NICE-Leitlinie zwischen Hörgeschädigten mit oder ohne eingeschränkte Kommunikationsfähigkeiten unterschieden. Hörgeräte sollten Patienten mit einem nachgewiesenen Hörverlust und damit verbundenen eingeschränkten Kommunikationsfähigkeiten angeboten werden, nicht aber Patienten ohne Hörverlust. Für Pa­tienten mit nicht eingeschränkten Kommunikationsfähigkeiten, die aber dennoch einen Hörverlust er­litten haben, kann die Verwendung eines Hörgerätes erwogen werden.

Imaging-Methoden werden nur für einige spezielle Fälle empfohlen, z. B. bei pulsatilem Tinnitus oder non-pulsatilem Tinnitus mit neurologischen, audiologischen oder otologischen Symptomen oder Symptomen im Kopf-/Hals-Bereich. Hier soll in erster Linie Magnetresonanztomografie (MRT) eingesetzt werden, falls erforderlich auch Computertomografie (CT).

Orientierungshilfe für Facharzt-Überweisung

Während die europäische Leitlinie auf multimodale Behandlungsansätze verweist und damit der deutschen S3-Leitlinie einen Schritt voraus ist, betont die NICE-Leitlinie die Bedeutung einer korrekten Überweisung zum richtigen Spezialisten, denn eine nicht rechtzeitige Überweisung könnte „katastrophale“ Folgen für das physische und mentale Wohlbefinden der Be­troffenen haben. Aufgrund einer bestehenden Inkonsistenz bei fachärztlichen Überweisungen bietet die NICE-Leitlinie eine Orientierungshilfe, wann Patienten mit bestimmten Symptomen zu welchem Facharzt überwiesen werden sollten. So sollten stark suizidgefährdete Patienten umgehend zu einem Spezialisten überwiesen werden. Aber auch bei einem plötzlich auftretenden Hörverlust, bei neurologischen Symptomen oder bei Verdacht auf einen Schlaganfall muss sofort an einen Facharzt überwiesen werden.

Psychologische Hilfe

Da sich in einigen Fällen eine psychologische Therapie als hilfreich erwiesen hat, wird empfohlen, diese in Betracht zu ziehen, wenn Patienten den Tinnitus trotz zunächst angebotener Hilfsmaßnahmen als sehr belastend empfinden. Die erste Maßnahme bei dem in der Leitlinie verankerten schrittweisen Verfahren bildet dabei eine kognitive Verhaltenstherapie durch einen Psychologen. Unter Berücksichtigung von Kostenfaktoren sollten zunächst digitale und Gruppentherapieformen angewendet werden. Erst wenn diese nicht ausreichend sind, soll eine individuelle ­Therapie zum Einsatz kommen. Im Gegensatz dazu wird in der deutschen Leitlinie die tinnitusspezifische kognitive Verhaltenstherapie als das am besten evaluierte Therapieverfahren beschrieben und ist in Deutschland, zusammen mit Beratung und Aufklärung des Patienten, mit einer starken Empfehlung verbunden.



Dr. Daniela Leopoldt, Apothekerin
redaktion@daz.online


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