ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung

Klinikversorgende Apotheken sollen Vorräte für die Intensivmedizin anlegen

Berlin - 14.07.2020, 15:30 Uhr

Krankenhausapotheken sollen ihre Vorräte bei intensivmedizinischen Arzneimitteln aufstocken. (Foto: pirke / Stock.adobe.com)

Krankenhausapotheken sollen ihre Vorräte bei intensivmedizinischen Arzneimitteln aufstocken. (Foto: pirke / Stock.adobe.com)


BVVA: Es geht um die im jeweils in der Klinik eingesetzen Arzneimittel

Der BVVA hat nun seine Mitglieder über ein Rundschreiben entsprechend dem Wunsch des Ministeriums informiert. Bis Ende Oktober soll sukzessive ein Vorrat angelegt werden. Der Verband erklärt, dass dies den Apotheken nach der amtlichen Begründung ermöglichen soll, den Krankenhäusern und den pharmazeutischen Lieferanten ausreichend Zeit zur Ermittlung des konkreten Bedarfs, zur Erhöhung der Liefermengen und zum Abschluss geeigneter Verträge zu geben.

In dem Rundschreiben weist der BVVA zudem darauf hin, dass in Krankenhäusern unterschiedliche Arzneimittel in der Intensivmedizin zum Einsatz kommen könnten. Deshalb beschränke sich die Verpflichtung zur Bevorratung auf die Arzneimittel, die dem Bedarf des jeweiligen versorgten Krankenhauses entsprechen. Das heißt: Es müssten nicht alle genannten Arzneimittel in allen Apotheken vorrätig gehalten werden, sondern nur diejenigen, die in dem jeweiligen Krankenhaus in der Intensivmedizin eingesetzt werden.

Der BVVA spricht zudem seine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf an. Darin habe der Verband darauf hingewiesen, „dass die isolierte Betrachtung der Bevorratung in den Krankenhäusern und Apotheken nicht zielführend ist, sondern nur als Teil einer Gesamtstrategie Sinn hat“. Wie die Task Force zur Sicherstellung der medikamentösen Versorgung in der Intensivmedizin bereits am 26. Mai 2020 festgestellt habe, sei Voraussetzung einer Erhöhung der Bevorratung die Erhöhung der Produktionsmengen. Andernfalls könne es allein durch die Erhöhung der Bevorratung zu einer Unterversorgung im kritischen Regionen kommen.

Um eine übersteigerte Vorratsbeschaffung zu vermeiden, die allein aus der Unsicherheit über die Lieferfähigkeit der Anbieter resultiert, habe der BVVA den Verordnungsgeber aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen Transparenz über die vorhandenen Kapazitäten, Vorräte und Lagerbestände auf allen Stufen der Lieferkette herzustellen. Diese Forderungen seien leider nicht berücksichtigt worden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Zuständigkeiten

von Holger am 12.08.2020 um 13:03 Uhr

Ist doch ne echt geile Idee, das strategische Defizit der Pharmazeutischen Unternehmer (shareholder value first!) dadurch zu kompensieren, dass die Apotheken mehr bevorraten müssen? Wenns wegen der Klimaerwärmung mehr Stürme gibt, hilft halt besser festhalten ...

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