Bundesrat

Kommt eine Corona-Impfpflicht in der Schweiz?

Stuttgart - 10.07.2020, 07:00 Uhr

Auch ohne Corona-Impfstoff macht sich die Schweiz schon einmal Gedanken über eine mögliche Impfpflicht. (x / Foto: imago images / Ralph Peters)

Auch ohne Corona-Impfstoff macht sich die Schweiz schon einmal Gedanken über eine mögliche Impfpflicht. (x / Foto: imago images / Ralph Peters)


Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen Corona. Sollte es gelingen, eine wirksame Vakzine zu entwickeln, ist die Frage: Wer bekommt ihn? Manche sorgen sich auch, ob es eine Impfpflicht für Corona geben wird. Hierzulande gibt es dafür keinerlei Anhaltspunkte. Der Schweizer Bundesrat hat hingegen ein COVID-19-Gesetz „entworfen“, das ihn zu allerlei ermächtigt – unter anderem „Impfungen für obligatorisch [zu] erklären“. Was steckt dahinter? 

Planen die Schweizer eine Impfpflicht gegen Corona? Ein Gesetzentwurf vom 19. Juni 2020 berücksichtigt zumindest die Möglichkeit. Das „Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Gesetz)“ – beziehungsweise aktuell noch der Entwurf dazu – räumt dem Schweizer Bundesrat besondere Befugnisse ein, damit dieser notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung und Bewältigung der COVID-19-Epidemie auch weiterhin fortführen oder anpassen kann. In Artikel 1 des COVID-19-Gesetzentwurfs wird folglich definiert:


Dieses Gesetz regelt besondere Befugnisse des Bundesrates zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie und zur Bewältigung der Auswirkungen der Bekämpfungsmaßnahmen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden. Der Bundesrat macht von diesen Befugnissen nur so weit Gebrauch, als dies zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie notwendig ist.“

Artikel 1 Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Gesetz)


Keine „Pandemie“ in der Schweiz 

Die Schweizer verzichten bewusst auf den Begriff „Pandemie“, weil dieser dem schweizerischen Epidemierecht fremd sei. Zudem könnte er spätestens dann zu Unsicherheiten führen, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die weltweite Pandemie für beendet erkläre, in der Schweiz aber weiterhin gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe und Rechte und Pflichten nur an den Begriff der Pandemie geknüpft seien. Auch in Deutschland spricht das Infektionsschutzgesetz von einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ statt von einer Pandemie. 

Das Schweizer Gesetz soll laut Entwurf bis Ende 2022 befristet sein, der Bundesrat darf jedoch von seinen Befugnissen nur so lange Gebrauch machen, wie es die Bewältigung der COVID-19-Epidemie erfordere. Das bedeutet: Nicht alle Maßnahmen gelten zwingend bis zum Ende der Geltungsdauer des Gesetzes. Auch in dieser Hinsicht ist es mit den deutschen Sonderregelungen im Infektionsschutzgesetz vergleichbar – diese laufen allerdings schon Ende März 2021 aus. 

Der Bundesrat in der Schweiz

„Die wichtigste Aufgabe des Bundesrats ist das Regieren“, definiert der Bundesrat seine eigene Zuständigkeit und bezieht sich dabei auf die Schweizer Verfassung. „Laut Verfassung:

  1. bestimmt der Bundesrat die Ziele seiner Politik und plant den Einsatz der für die Zielerreichung nötigen Ressourcen;
  2. informiert er die Öffentlichkeit rechtzeitig über seine Tätigkeiten.“

Doch damit sind die Aufgaben des Bundesrats nicht hinreichend erschöpft, denn seine weiteren Zuständigkeiten fallen in den Bereich der Rechtsetzung und in den Vollzug des Rechts. „Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament Vorschläge für die Umsetzung von Volksinitiativen und für Gesetze. In eigener Kompetenz erlässt er in Verordnungen die Ausführungsbestimmungen zu Gesetzen. Er vollzieht Beschlüsse der Bundesversammlung, die nicht dem Referendum unterstehen, zum Beispiel Aufträge für Planungen“, so auf der Internetpräsenz des Bundesrats zu lesen. 



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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