GKV-Spitzenverband

Einige Corona-Ausnahmen für Hilfsmittel verlängert - andere nicht

Kiel - 07.07.2020, 17:45 Uhr

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt weiterhin eine erhöhte Pauschale von 60 Euro im Monat. (c / Foto: Beton Studio / adobe.stock.com)

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt weiterhin eine erhöhte Pauschale von 60 Euro im Monat. 
(c / Foto: Beton Studio / adobe.stock.com)


Weiterhin 60 Euro für Pflegehilfsmittel

Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass die Vergütung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel aufgrund der Corona-bedingten Regelung vom 1. April 2020 den Betrag von 60 Euro monatlich nicht übersteigen darf. Vorbehaltlich des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Trageweite sei diese Regelung zunächst bis zum 30. September anzuwenden. Maßgeblich sei der Tag der Leistungserbringung, bei einer Kostenerstattung das Kaufdatum.

Einige Corona-Ausnahmen sind beendet

Der Apothekerverband Schleswig-Holstein hat in einem Rundschreiben auf die aktualisierten Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands hingewiesen und betont, dass dabei einige bisherige Corona-bedingte Ausnahmen gestrichen worden seien. Demnach bestünden die folgenden Ausnahmen jetzt nicht mehr:

  • Mehrmonatslieferungen bei Inkontinenz- und Stomaartikeln statt der vertraglichen Lieferzyklen,
  • nicht aufschiebbare Erstversorgungen auch ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung,
  • Verzicht auf Folgeverordnungen für Inkontinenz- und Stomaartikel, deren Erstversorgung bereits genehmigt war,
  • Einstufung von Entlassverordnungen von Krankenhäusern wie vertragsärztliche Verordnungen und
  • Aussetzung der Prüfung, ob die Versorgung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen hat.

Diese fünf bisher coronabbedingt vom GKV-Spitzenverband empfohlenen Ausnahmen gelten demnach seit dem 1. Juli nicht mehr.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Unterschrift und persönlicher Kontakt

Wie geht es weiter mit den Hilfsmitteln?

Hilfsmittelversorgung weiterhin möglichst kontaktarm

GKV-Spitzenverband verlängert Empfehlungen

Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch

Einfach und für alle Kassen gleich

DAV, VDARZ und GKV-Spitzenverband einigen sich

So laufen Abgabe und Abrechnung in der Hochwasserregion

Neue Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes

Verwirrung um Pseudoarztnummern bei Entlassrezepten

Wegen pandiemiebedingter Schwankungen

Pflegehilfsmittel: Vertragspreise weiterhin ausgesetzt

Was das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands den Apotheken bringt

Höchstens eine Empfehlungsliste

Die neuen Abgaberegelungen in der Praxis

ABDA: Botendienst-Rezepte erst einmal zurückhalten

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.