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GKV-Spitzenverband
Einige Corona-Ausnahmen für Hilfsmittel verlängert - andere nicht
Weiterhin 60 Euro für Pflegehilfsmittel
Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass die Vergütung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel aufgrund der Corona-bedingten Regelung vom 1. April 2020 den Betrag von 60 Euro monatlich nicht übersteigen darf. Vorbehaltlich des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Trageweite sei diese Regelung zunächst bis zum 30. September anzuwenden. Maßgeblich sei der Tag der Leistungserbringung, bei einer Kostenerstattung das Kaufdatum.
Einige Corona-Ausnahmen sind beendet
Der Apothekerverband Schleswig-Holstein hat in einem Rundschreiben auf die aktualisierten Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands hingewiesen und betont, dass dabei einige bisherige Corona-bedingte Ausnahmen gestrichen worden seien. Demnach bestünden die folgenden Ausnahmen jetzt nicht mehr:
- Mehrmonatslieferungen bei Inkontinenz- und Stomaartikeln statt der vertraglichen Lieferzyklen,
- nicht aufschiebbare Erstversorgungen auch ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung,
- Verzicht auf Folgeverordnungen für Inkontinenz- und Stomaartikel, deren Erstversorgung bereits genehmigt war,
- Einstufung von Entlassverordnungen von Krankenhäusern wie vertragsärztliche Verordnungen und
- Aussetzung der Prüfung, ob die Versorgung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen hat.
Diese fünf bisher coronabbedingt vom GKV-Spitzenverband empfohlenen Ausnahmen gelten demnach seit dem 1. Juli nicht mehr.
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