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BMG kooperiert mit Krankenhausapothekern
ADKA sorgt für ausreichend Midazolam während Corona-Pandemie
Zehn Klinikapotheken stellen Midazolam her
Nun soll ein Netzwerk aus zehn deutschen Krankenhausapotheken mit Schwerpunkt Herstellung die dezentrale Produktion sowie auch bedarfsorientierte Abgabe von Midazolam i.v. anwendungsfertigen Parenteralia-Lösungen für den Einsatz in der Analgosedierung auf deutschen Intensivstationen übernehmen und zentral koordinieren, „um auch kurzfristig einem substantiellen Versorgungsengpass für Midazolam i.v. in Deutschland wirksam zu begegnen“, so die ADKA.
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Hergestellt wurden als Defektur-Eigenherstellung Midazolam-haltige Zubereitungen zur parenteralen Anwendung in Konzentrationen von
- 100 mg Midazolam/ 50 ml und
- 250 mg Midazolam/ 50 ml Injektionsflaschen
jeweils für die intravenöse Applikation. Den rechtlichen Rahmen dafür bilden laut ADKA-Mitteilung die „Gestattungen der jeweiligen pharmazeutischen Überwachungsbehörden gemäß § 79 Abs. 5 AMG in Verbindung mit § 5 der SARS-CoV-2-Arzneimttelversorgungsverordnung“.
Hergestellt wurde nach dem „Formularium Hospitale Herstellungsvorschriften aus Krankenhausapotheken der ADKA: Monographie Midazolam-Injektionslösung 0,2 Prozent“. Die teilnehmenden Krankenahausapotheken sind: LMU Klinikum München, UK Erlangen, Klinikum Nürnberg, UM Mainz, UK Düsseldorf mit Unterstützung von UK Münster und UK Köln, UK Essen, UK Dresden, UK Halle, UM Rostock, UK SH (Campus Lübeck).
3 Euro pro Injektionsflasche Midazolam
Der ADKA zufolge können für einen Patienten maximal 3.000 Milligramm Midazolam bestellt werden. Dafür müsse die Zahl der COVID-19 Patienten, die gemäß DIVI-Register in dem genannten Krankenhaus aktuell beatmet werden, auf dem Bestellformular angegeben werden. Die anfordernden Apotheken sollten sich aus der Liste der zehn versorgenden Kliniken die logistisch nächstgelegene mit dem benötigten Bestand aussuchen.
Die anfordernde Apotheke organisiert die Abholung bei der herstellenden Krankenhausapotheke und trägt die Logistikkosten. Die ADKA äußert sich auch zu den Kosten der Midazolam-Zubereitungen: „Die Injektionsflaschen werden im Rahmen der BMG-ADKA-Entlastungsaktion zu einem Preis von 3,00 Euro pro Stück (inklusive Mehrwertsteuer) zur Verfügung gestellt.“
Die apothekenrechtliche Verantwortung für die Midazolamlösung trägt in Anlehnung an § 11a Apothekenbetriebsordnung die bestellende und somit abgebende Apotheke.
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