Frühe Therapie bei COVID-19 sinnvoll

Remdesivir zur Inhalation?

Stuttgart - 24.06.2020, 13:45 Uhr

Gilead testet Remdesivir zur Inhalation mittels eines Verneblers. Das COVID-19-Arzneimittel soll so die Therapie in frühen Phasen der Erkrankung vereinfachen und Hospitalisierungen vermeiden. (m / Foto: Gilead)

Gilead testet Remdesivir zur Inhalation mittels eines Verneblers. Das COVID-19-Arzneimittel soll so die Therapie in frühen Phasen der Erkrankung vereinfachen und Hospitalisierungen vermeiden. (m / Foto: Gilead)


Remdesivir, das erste Arzneimittel gegen COVID-19, muss intravenös verabreicht werden. Hilft es auch, wenn man den RNA-Polymerase-Inhibitor mittels Vernebler inhaliert? Das prüft Hersteller Gilead ab August in einer von der FDA genehmigten Phase-1-Studie. Was könnte der Vorteil sein?

Bisherigen Studien zufolge könnte Remdesivir die Krankheitsdauer bei schwer an COVID-19 Erkrankten verringern, vielleicht sogar die Sterblichkeit senken. Auch gibt es Daten, die darauf deuten, dass ein möglichst früher Therapiebeginn (maximal zehn Tage nach Symptombeginn) mit dem RNA-Polymerase-Inhibitor vorteilhaft sein könnte. Remdesivir wird an fünf oder zehn Tagen (bei invasiver Beatmung) als intravenöse Infusion im Krankenhaus verabreicht – eine inhalative Formulierung mittels Zerstäuber könnte die Verabreichung erleichtern und die Remdesivirgabe auch außerhalb des Krankenhauses und in früheren Krankheitsstadien ermöglichen. „Das könnte sich erheblich auf die Eindämmung der Pandemie auswirken“, erklärt Gilead CEO Daniel O`Day in einem offenen Brief am 22. Juni 2020.

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Diesen Vorteil sieht auch die oberste Arzneimittelbehörde der USA: Die FDA (Food and Drug Administration) genehmigte Gilead nun, das Virostatikum auch zur Inhalation zu testen. Wirkmechanistisch ergibt eine frühe Gabe von Remdesivir Sinn: Das Virostatikum hemmt die RNA-Polymerase des SARS-CoV-2 und so dessen Vermehrung, die vor allem in der Anfangsphase der Infektion am höchsten ist.

Volles Potenzial von Remdesivir noch nicht ausgeschöpft

Gilead will Daniel O`Day zufolge noch in dieser Woche mit der Rekrutierung gesunder Probanden starten, die Phase-1-Studie soll im August beginnen. Doch damit nicht genug. Auch wenn man in den vergangenen Wochen viel über Remdesivir herausgefunden habe, sei es noch ein Stück Weg, um das „volle Potenzial von Remdesivir in der Bekämpfung von COVID-19“ zu erforschen, erklärt der Gilead-Chef. Um einen möglichst frühen Therapiebeginn zu ermöglichen, soll die Remdesivirgabe – als Infusion – auch in ambulanten Einrichtungen und Pflegeheimen untersucht werden. O´Day hofft durch eine frühe therapeutische Intervention, manche Krankenhausaufenthalte gänzlich zu vermeiden.

Späte Phase von COVID-19: Remdesivir plus Barictinib oder Tocilizumab

Bisherige Daten weisen darauf hin, dass die antivirale Therapie mit Remdesivir in der hyperinflammatorischen Phase von COVID-19 keinen Nutzen bringt, eine chinesische Untersuchung fand sogar Gegenteiliges heraus: Remdesivir erhöhte bei spätem Behandlungsbeginn (mehr als zehn Tage nach Erstsymptomatik) die Mortalität. Vielleicht könnte jedoch eine Kombination von Remdesivir mit Immunmodulatoren besonders schwer Erkrankten auch im fortgeschrittenen Stadium helfen? Gewissheit darüber sollen Studien bringen, die Remdesivir einmal mit dem Interleukin-6-Rezeptorantagonisten Tocilizumab und zum anderen mit dem JAK-Inhibitor Baricitinib untersuchen. Zusätzlich wird Remdesivir bei Kindern, Schwangeren und Risikopatienten – etwa mit Nierenerkrankungen – getestet werden.

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In Europa ist Remdesivir noch nicht zugelassen, die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) prüft derzeit den Zulassungsantrag. Eingesetzt wird das erste COVID-19-Arzneimittel in Deutschland bislang lediglich in Studien oder als individueller Heilversuch (Compassionate Use).

In den Vereinigten Staaten darf der RNA-Polymerase-Inhibitor im Rahmen einer Notfallgenehmigung (Emergency Use Authorization - EUA) bei schwer an COVID-19-Erkrankten bereits seit Anfang Mai appliziert werden. Wichtig ist: Die EUA ist befristet und kann widerrufen werden. Sie ersetzt nicht das formelle Verfahren zur Einreichung, Prüfung und Zulassung neuer Arzneimittel.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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