Konjunkturpaket

Mehrwertsteuersenkung: Den Apotheken drohen 12 Millionen Euro Einbuße

Süsel - 05.06.2020, 17:45 Uhr

DAZ-Autor Dr. Müller-Bohn hat sich mit den Konsequenzen einer möglichen, zeitlich begrenzten Mehrwertsteuersenkung beschäftigt. Den Apotheken droht nicht nur ein absolutes Zahlenchaos, sondern auch erhebliche finanzielle Einbußen. ( r / Foto: imago images/Steinach)

DAZ-Autor Dr. Müller-Bohn hat sich mit den Konsequenzen einer möglichen, zeitlich begrenzten Mehrwertsteuersenkung beschäftigt. Den Apotheken droht nicht nur ein absolutes Zahlenchaos, sondern auch erhebliche finanzielle Einbußen. ( r / Foto: imago images/Steinach)


Einige Zuzahlungen werden sinken

Unabhängig vom Umgang mit den Festbeträgen wird die Mehrwertsteuersenkung zu Änderungen bei der Zuzahlung für alle Rx-Arzneimittel mit Brutto-Verkaufspreisen zwischen 50 und 100 Euro führen. Denn die Zuzahlung gemäß § 61 SGB V wird anhand des Brutto-Verkaufspreises berechnet. Bei Brutto-Verkaufspreisen zwischen 50 und 100 Euro beträgt sie 10 Prozent des Preises. Wenn dieser Preis durch die verminderte Mehrwertsteuer sinkt, vermindert sich auch die Zuzahlung. Ein derzeitiger Brutto-Verkaufspreis von 80 Euro würde auf 77,98 Euro sinken. Die Zuzahlung würde dann von 8,00 Euro auf 7,80 Euro fallen.

Importe, Hilfsmittel und viel „Kleingedrucktes“

Weitere Konsequenzen ergeben sich für Importarzneimittel, weil sich die Preisabstände zu den Originalen verändern. Darauf werden wiederum die Importeure reagieren. Die Folgen können damit sehr unterschiedlich ausfallen. Auch in den Preisvereinbarungen für Hilfsmittel wird jeweils das „Kleingedruckte“ zu prüfen sein. Davon wird abhängen, ob sich daraus Nachteile für Apotheken ergeben. Was die veränderte Mehrwertsteuer für die Rabattverträge bedeutet, ist hingegen eine Frage für die Krankenkassen und die Arzneimittelhersteller. Die Verträge sind ohnehin geheim.

Neben den vielen sozialrechtlichen Folgen wird die veränderte Mehrwertsteuer die Apotheker auch bei der eigenen Preisbildung treffen. Wie in anderen Unternehmen stellt sich die Frage, wie die Preise frei kalkulierbarer Waren angepasst werden. Doch dies ist ein weiteres Thema.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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7 Kommentare

MwST

von pille62 am 01.07.2020 um 9:22 Uhr

tja, das ist wie mit der Sektsteuer einmal erhoben, nie wieder abgeschafft, genauso der Kassenabschlag, den wird es wohl geben, bis das letzte rote A verschwindet.
deshalb,auf OTC keine weitergabe der MwST, als Ausgleich.
Ist ja eh fast alles hoch rabattiert.
Vom Lidl lernen, schon gesehen, alle preise rot, aber Preise zum Zeil deutlich erhöht und kaum echte Rabette.

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mögliche Verarmung von Apothekern

von Kleppel, Uwe am 06.06.2020 um 13:33 Uhr

Jammern auf höchstem Niveau.
Die tun mir ja so leid.
Ich plädiere für eine Spendenaktion.

» Auf diesen Kommentar antworten | 4 Antworten

AW: mögliche Verarmung von Apothekern

von Pöppl Christian am 06.06.2020 um 16:15 Uhr

Sie tun mir leid! Einfach mal aus den geistigen Schützengräben rauskommen und Vorurteile ablegen! Wie würde es Ihnen gefallen weniger zu verdienen bei gleicher Arbeit?....

AW: mögliche Verarmung von Apothekern

von Heiko Barz am 06.06.2020 um 19:45 Uhr

Und das auch noch seit über 15 Jahren!!
Ich glaube nicht, dass der Herr von Kleppel sich das in seiner eigenen Gehaltsstruktur gefallen ließe - bei welcher Arbeitsleistung auch immer -

AW: mögliche Verarmung von Apothekern

von Anita Peter am 07.06.2020 um 7:36 Uhr

Herr Kleppel hat völlig Recht,

jeden Tag schliesst eine Apotheke wegen Reichtum! Und schliesslich hat es ihm sein Papa als Kind schon gesagt, dass Apotheker stinkreich sind.

AW: mögliche Verarmung von Apothekern

von Jörg Horlitz am 08.06.2020 um 11:35 Uhr

Die beleidigte Antwort wäre "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ..." - wie meine Vorschreiber schon geschrieben haben, geht es gar nicht um Jammern und höchstes Niveau. Es geht darum, dass dieses Paket eine Berufsgruppe benachteiligt, weil die Gesetzgebung in der Vergangenheit unsauber war. Und wären Sie begeistert, wenn man Ihnen von Ihrem Gehalt, das seit 15 Jahren nichtmal um die Inflation erhöht wurde, etwas wegnehmen würde und das ganze auch noch als Hilfspaket verkauft würde?
Ich nehme einfach mal an, dass die Gesetzgebung dieses (und wohl noch diverse andere Dinge) nicht durchschaut und pressewirksam eine Sekung der Mehrwertsteuer rausgehauen hat.

Kassenabschlag und Mwst Veränderung

von Walter Wolf am 05.06.2020 um 19:10 Uhr

Da stellt sich doch wirklich wieder die Frage wofür der Kassenabschlag überhaupt gedacht ist?
Früher war es ja wohl so das für erleichterte Abrechenbarkeit Der Rechenzentren und Zusammenführung der Kasseninteressen bei den Verhandlungen mit den Apothekerschaft. Es kam zu Verträgen die handhabbar waren. Dafür konnte man einen Abschlag akzeptieren. Inzwischen bleiben die Abschläge dafür machen die Kk s einem das Leben um so schwerer da jede Kasse Ihr eigenes Süppchen kocht. Und das so kompliziert dass die EDV Firmen es nicht schaffen den Ablauf retaxsicher zu gestalten.
Kurz gesagt ich verstehe nicht wofür der Abschlag Heute noch stehen soll.

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