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Schaden UV-Filter in Sonnencremes der Gesundheit?

Berlin - 02.06.2020, 07:00 Uhr

In der EU gelten strenge Regeln für den Einsatz von UV-Filtern in Kosmetikprodukten. (s / Foto: imago images / Panthermedia)

In der EU gelten strenge Regeln für den Einsatz von UV-Filtern in Kosmetikprodukten. (s / Foto: imago images / Panthermedia)


Physikalische UV-Filter: BfR sieht keine Gefahr

Eine Stellungnahme zu Zinkoxid in Sonnenschutzmitteln hatte das BfR bereits im Jahr 2010 vorgelegt. Darin erläutert das Institut auch, aus welchen Gründen es zu der Einschätzung kommt, die dermale Applikation sei nicht gesundheitsschädlich. Es verweist unter anderem auf die breite toxikologische Prüfungsbasis der Substanz, auf die sich auch die SCCS in ihrer Bewertung bezieht. „Partikuläres ZnO ist kaum wasserlöslich“, schreibt das BfR. „Aus ZnO-Partikeln können Zinkionen zwar in geringem Maße freigesetzt werden, doch führt dies bei dermaler Anwendung nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Zinkionenkonzentration im Blut.“ Über Produkte, die Anteile an nanoskaligem ZnO kleiner als 10 nm enthalten, müsse gegebenenfalls gesondert entschieden werden, da hier eine inhalative und dermale Penetration nicht auszuschließen ist. „Solche Produkte sind dem BfR allerdings bislang nicht bekannt.“

Mikrofeine ZnO-Partikel mit einem Duchmesser von mehr als 100 nm, die in Sonnenschutzmitteln verwendet werden, enthalten laut Bundesinstitut meist nanoskalige Corepartikel (Primärpartikel) in einer Größenordnung von etwa 20-60 nm, die zusätzlich beschichtet sind. Durch diese Beschichtungen vergrößern sich die Partikeldurchmesser. Zudem agglomerieren die Partikel in den Sonnenschutzmitteln und bilden Agglomerate in einer Größenordnungen von etwa 200 bis 500 nm. „Die Beschichtungen bestehen zum größten Teil aus mineralischen Komponenten, insbesondere Al2O3, SiO2, aber zum Teil auch aus organischen Materialien wie Cyclomethicon“, eläutert das BfR. „Durch diese Modifikationen sollen beispielsweise die Photostabilität und die Dispersionseigenschaften der Produkte verbessert werden.“

TiO2: inhalativ gefährlich, dermal unbedeklich

Was die Nutzung von Titandioxid in Sonnencremes betrifft, kommt das BfR vorerst zu einem vergleichbaren Schluss. „Dermal, also über die Haut, wird Titandioxid über Hautpflegeprodukte nicht aufgenommen“, heißt es auf der Website des Instituts. Solche Produkte könnten ohne Bedenken sowohl auf intakte als auch auf Sonnenbrand-geschädigte Haut aufgetragen werden. Lediglich das Einatmen von Titandioxid-Partikeln sei gefährlich. „Das Einatmen von feinen Partikeln und insbesondere von Nanopartikeln wird allgemein als gesundheitlich kritisch angesehen, da diese in Tierstudien zum Teil tief in die Lunge eindringen und chronische Entzündungen hervorrufen können.“ Dies sei zum Beispiel beim Auftragen von Lacken von Bedeutung, die entsprechende Pigmente enthalten. Insgesamt bestehe zur Anwendung von TiO2 jedoch noch immer Forschungsbedarf, räumt das BfR ein.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Ökologische Komponente

von Stefan Last am 02.06.2020 um 11:06 Uhr

Interessant zu beleuchten ist sicher auch die ökologische Komponente, d.h. welche Auswirkungen für Bestandteile von Sonnencremes auf See- und Meeresorganismen haben, da die oft auch am Strand aufgetragen werden und damit letztlich im Wasser landen. Hawaii hatte deswegen ein entsprechendes Gesetz erlassen, da sich viele Badende langfristig negativ auf die Korallen auswirken.

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