Wie Corona die Apothekenwelt verändert (Teil 5)

Coronakrise: Finanzspritzen für Apotheken in mehreren Ländern

Berlin - 02.06.2020, 14:45 Uhr

Durch die Coronakrise wirtschaftlich bedrohte Apotheken in Frankreich haben jetzt die Möglichkeit, Gelder aus einem Hilfsfonds zu beantragen. Auch in England und Schottland gibt es finanzielle Hilfen. (c / Foto: imago images / Lucas)

Durch die Coronakrise wirtschaftlich bedrohte Apotheken in Frankreich haben jetzt die Möglichkeit, Gelder aus einem Hilfsfonds zu beantragen. Auch in England und Schottland gibt es finanzielle Hilfen. (c / Foto: imago images / Lucas)


Hilfsfonds für bedrohte Apotheken in Frankreich

Schottland: Der Gesundheitsdienst NHS in Schottland funktioniert unabhängig vom NHS für die anderen Teile Großbritanniens. Die oben beschriebenen Finanzhilfen gelten daher nicht für Apotheken in Schottland. Allerdings hat auch der NHS Schottland kurzfristig Geld ausgeschüttet. Laut einem Dekret der schottischen Regierung aus dem April dieses Jahres sollen die Apotheker einmalig 5,5 Millionen Britische Pfund mehr erhalten. In der Begründung dazu heißt es, dass die Apotheken in den ersten Wochen der Krise erheblich mehr gearbeitet hätten. Mit der Zusatzvergütung sollen unter anderem die Überstunden der Mitarbeiter sowie die in den Apotheken installierten Schutzmaßnahmen (beispielsweise Plexiglasscheiben) refinanziert werden.

Schottlands Gesundheitsministerin Jeane Freemann sagte dazu: „Ich bedanke mich für die unglaublich harte Arbeit der Apotheken während dieser Pandemie. Sie leisten einen unmessbaren Aufwand, um sicherzustellen, dass die Menschen weiterhin wichtige Arzneimittel und Zuneigung bekommen, in einer solchen, noch nie da gewesenen Aufgabe für den NHS. (…) Nach Gesprächen mit dem Apothekerverband haben wir uns auf diese anfängliche, zusätzliche Zahlung für Apotheken geeinigt, um ihnen bei der Deckung einiger COVID-19-Kosten zu helfen und um sie dabei zu unterstützen, ihre bedeutenden Dienstleistungen weiterhin anzubieten.“

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Schon Ende März hatte die Regierung die Apotheken kurzfristig dazu ermächtigt, neue Dienstleistungen anzubieten und auch abzurechnen. Konkret geht es um eine Ausweitung des „Minor Ailment Service“, also Dienstleistungen zur Behandlungen leichter Erkrankungen. Die Apotheker sind nun dazu befähigt, bei einer größeren Anzahl von Indikationen eine Erstdiagnose zu stellen und ein entsprechendes Präparat auch ohne Absprache mit dem Arzt mitzugeben, um Besuche in Arztpraxen zu verringern. Zu diesen Indikationen gehören zum Beispiel Akne, Rückenschmerzen, Heuschnupfen und Verdauungsprobleme.

Frankreich: In Frankreich wurde ein Hilfsfonds für selbstständige Heilberufler geschaffen, die aufgrund der Coronakrise Umsatzeinbußen haben und somit wirtschaftlich bedroht sind. Konkret berechnet sich die Beihilfe, die ausdrücklich auch für Apotheker gilt, an der Höhe des Umsatzrückgangs. 22 Prozent dieses Verlusts können die Apothekeninhaber aus dem Fonds beantragen, dazu gibt es eine Pauschale von 4.305 Euro. Der Apothekerverband des Landes teilte im April mit, dass die Beilhilfen ab Mai ausgezahlt werden sollen. Allerdings gilt die Regelung vorerst nur für dieses Kalenderjahr.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

250EUR-Einmalzahlung für Botendienste

von Karling Barbara am 03.06.2020 um 18:04 Uhr

Gibt es mittlerweile eine Vereinbarung,wie die Apotheken an die EUR 250-Einmalzahlung kommen für die Botendienste?Unsere Apotheke ist sehr stark mit Botendiensten belastet,dadurch wäre das für uns eine wilkommene Finanzspritze.Die EUR 5 plus MwSt rechnen wir bereits auf den Rezepten mit der SonderPZN ab.MfG B.Karling

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: 250EUR-Einmalzahlung für Botendienste

von BH am 03.06.2020 um 19:52 Uhr

Das würde mich auch interessieren!

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