Zur Vermeidung von Engpässen

Medizinprodukte: Neue Anforderungen gelten erst ab 26. Mai 2021

Stuttgart - 26.05.2020, 10:15 Uhr

Ist das Medizinprodukt korrekt gekennzeichnet? Mit der neuen Medizinprodukte-Verordnung kommen auf Apotheken beispielsweise neue Prüf- und Dokumentationspflichten zu. Allerdings erst in einem Jahr. (c / Foto: imago images / Steinach)

Ist das Medizinprodukt korrekt gekennzeichnet? Mit der neuen Medizinprodukte-Verordnung kommen auf Apotheken beispielsweise neue Prüf- und Dokumentationspflichten zu. Allerdings erst in einem Jahr. (c / Foto: imago images / Steinach)


Bleiben die Probleme dennoch bestehen? 

Der BVMed (Bundesverband Medizintechnologie e.V.) hatte sich bereits nach Bekanntwerden der Verschiebung der EU-Medizinprodukte-Verordnung im April wenig erleichtert gezeigt. Wie aus einer Mitteilung des BVMed hervorgeht, hatte der Verband sich nämlich zusätzlich für die Verschiebung der Übergangsperiode, der sogenannten „Grace Period“, und der Abverkaufsfrist eingesetzt: „Da nun nur der Geltungsbeginn um ein Jahr verschoben wird, verkürzt sich die Übergangsperiode faktisch von vier auf drei Jahre“, so der BVMed. Das Enddatum der Übergangsperiode bleibe der 26. Mai 2024, so dass Engpässe im Mai 2024 befürchtet werden müssten. 

Nicht nur die Hersteller von Medizinprodukten dürften angesichts des Aufschubs aufatmen. Auch Apotheken bleiben nun erst einmal verschont, sich mitten in der Coronakrise mit Neuerungen bei dieser Produktgruppe zu befassen. DAZ.online hatte bereits im Mai 2019 beleuchtet, was sich durch die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung für Apotheken ändert: „Die neue Verordnung sieht unter anderem neue Melde- und Dokumentationspflichten für Apotheken zu Medizinprodukten vor. Außerdem sollen Medizinprodukte mit Verifizierungsmerkmalen („System der einmaligen Produktnummer“, UDI-Unique Device Identification), ähnlich wie bei Securpharm, ausgestattet werden.“ Die Apotheker haben nun also noch ein Jahr länger Zeit, sich mit den kommenden Änderungen vertraut zu machen.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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