Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

24.05.2020, 08:00 Uhr

So langsam sieht man klarer beim E-Rezept. Und wir müssen uns überlegen, was wir wollen. (Foto: Andi Dalferth)

So langsam sieht man klarer beim E-Rezept. Und wir müssen uns überlegen, was wir wollen. (Foto: Andi Dalferth)


Sollen die Kunden, bevor sie ihr E-Rezept bei uns einlösen, unser Warenlager abfragen können, ob wir auch alles da haben? Die Gematik, die Oberorganisation fürs E-Rezept, kann sich das vorstellen. Aber geht das? Und wollen wir das? Was wir wollen: Ein sicheres Makelverbot mit E-Rezepten, sicher wie Poller gegen Durchfahrtsverbote, sagt ABDA-Vize Arnold. Ja, jetzt wird’s ernst mit dem E-Rezept. Und die ABDA will mehr Geld, für den „Inflationsausgleich“ und auch für eine E-Rezept-Werbekampagne. Reicht das? Was wir auf keinen Fall wollen: Dass die Krankenkassen die TI-Anbindung der EU-Versender finanzieren. Da sind wir uns mit dem Kassenverband einig. 

18. Mai 2020

So langsam wird’s ernst mit dem E-Rezept. Die Gematik – also die Organisation, deren Aufgabe es ist, die Spezifikationen fürs E-Rezept und für die Nutzung des gesamten TI-Systems zu definieren – hat wie angekündigt die ersten Versionen dieser Spezifikationen vorgelegt, damit diese die betroffenen Akteure (Ärzte, Apotheker und Versandhändler) schon mal kommentieren und Verbesserungsvorschläge einreichen können. Mein liebes Tagebuch, und so langsam sieht man klarer, wie sich die Gematik die Verordnung beim Arzt, die Belieferung durch die Apotheke und die Bearbeitung und den Umgang mit der Verordnung durch den Patienten vorstellt. Und bei aller Klarheit – da ist noch vieles im Trüben und noch nicht zu Ende gedacht. Zunächst, mein liebes Tagebuch, um mitreden zu können, sollten wir uns ein paar abstrakte Fachbegriffe aneignen: Mit „Frontend“ wird die App bezeichnet, die der Patient auf seinem „technischen Endgerät“ (sprich Smartphone) benötigt, um seine vom Arzt übermittelten E-Rezepte zu verwalten. Auf der Frontend-App kann der Patient sein E-Rezept lesen, also im Klartext einsehen, und er kann es in ein „Token“ umwandeln: Das ist ein Code, den der Versicherte dann beim Einlösen des E-Rezepts an seine gewünschte Apotheke weiterleitet. Der Patient kann das Rezept aber auch löschen und nicht einlösen. Abgelegt ist das E-Rezept auf einem „E-Rezept-Fachdienst“ – das ist ein zentraler Server, an den der Arzt die E-Verordnungen übermittelt und von dem die Apotheke die E-Verordnung mit Hilfe des vom Versicherten erzeugten Tokens herunterladen kann. Aber das ist noch nicht alles: Neben dem Fachdienst-Server soll es zwei weitere, unabhängig davon agierende Server geben, nämlich den “Identity Provider“ und den „Verzeichnisdienst“. Der Identity Provider ist ein Dienst, der die Identität der teilnehmenden Akteure authentifiziert und für den Zugriff auf die einzelnen Bausteine autorisiert. Und der Verzeichnisdienst ist eine Art Datenbank aller an der Telematikinfrastrukur (TI) teilnehmenden Ärzte und Apotheker – so wissen die Versicherten, wer offiziell an diesem System teilnimmt, um beispielsweise eine Apotheke zur Rezeptübermittlung auszuwählen. Schwitz, mein liebes Tagebuch, hört sich recht kompliziert an, wird sich in der Praxis aber sicher einfach darstellen lassen. Was mittlerweile auch klar ist: Die Frontend-App, also die One-and-only-App fürs E-Rezept, mit der der Versicherte sein E-Rezept empfängt und verwaltet, kommt nicht vom Deutschen Apothekerverband oder irgendwelchen anderen Anbietern, sondern von der Gematik – diskriminierungsfrei, werbefrei und unabhängig. So, und wenn dem Versicherten diese Gematik-Frontend-App nicht ausreicht, der kann dann sein E-Rezept von dieser App aus an seine Lieblings-App weiterleiten. Das heißt, der Versicherte kann seinen E-Rezept-Code (Token) weiterleiten („teilen“) mit einem „Vertreter“ seiner Wahl. Das heißt, er kann seinen Token per Mail oder Messenger-Dienst (WhatsApp? Facebook? Datenschutz!) an eine andere Person weiterleiten, die ihm sein Rezept besorgt, wenn er selbst nicht in die Apotheke gehen kann. Oder der Versicherte leitet sein E-Rezept so an einen Versandhändler weiter. Mein liebes Tagebuch, so oder ähnlich hatten wir uns das schon gedacht. Aber die Spezifikationen der Gematik beinhalten noch weitere Ideen, u. a.  ein besonderes Schmankerl: Über die Frontend-App könnte für den Versicherten beispielsweise eine „Verfügbarkeitsabfrage der Verordnung in einem Warenwirtschaftssystem“ möglich sein – ups, mein liebes Tagebuch, soll das bedeuten, dass der Versicherte in unser Warenwirtschaftssystem glotzen darf, ob wir sein Arzneimittel auch am Lager haben? Klar, so könnte sich das die Gematik wohl vorstellen, immerhin sind im Online-Handel Verfügbarkeitshinweise gang und gäbe, Angaben wie z. B. „nur noch drei an Lager“ sind da bei Amazon und anderen üblich. Nur, bei Arzneimitteln ist das nicht so einfach wie bei der Bestellung einer Hose oder von einem Paar Schuhe. Außerdem erschweren die Rabattverträge die eindeutige Zuordnung einer Verordnung zu einem ganz bestimmten Produkt. Und letztlich kann die Apotheke ein Arzneimittel in vielen Fällen rasch vom Großhandel besorgen, so dass das Präparat in der Apotheke vorhanden ist, wenn es der Versicherte in der Apotheke abholt, wenn er es per Botendienst zugestellt bekommt oder wenn es die Apotheke per Versand liefert. Die App müsste also das Warenwirtschaftssystem der Apotheken und die Rabattverträge kennen, außerdem das Warenlager der beteiligten Großhändler und dies dann alles zu einer aussagefähigen Anzeige matchen. Mein liebes Tagebuch, fraglich, ob diese Idee verwirklicht wird. Und: Wollen wir das?

19. Mai 2020

Ein neuer ABDA-Haushaltsentwurf steht zur Beratung an – wie schön, immer wieder ein Quell der Freude, nicht wahr, mein liebes Tagebuch? Und was wir schon heute sagen können: Die Beiträge, die Kammern und Verbände, also wir Apothekers, berappen müssen, werden nicht weniger. Auch für 2021 stehen Beitragserhöhungen ins Haus. Aber gemach, wie zu hören ist, soll nur eine klitzekleine Beitragssteigerung von gerade mal 1,4 Prozent erfolgen, also rund 250.000 Euro. Und das braucht unsere ABDA nur wegen des Inflationsausgleichs. Inflationsausgleich? Ist das nicht das Fremdwort, das wir Apothekers eigentlich überhaupt nicht kennen? Aber die ABDA kennt’s.  Nun denn, mein liebes Tagebuch, wenn’s sonst nichts ist. So ein bisschen Inflationsausgleich zahlen unsere Kammern und Verbände doch recht gerne. Die ABDA jedenfalls braucht die Mehreinnahmen, sagt sie. Sie muss da in Zukunft einiges stemmen: Löhne und Gehälter für drei neue Arbeitsplätze (hoffentlich reichen die Zimmer im neuen ABDA-Bau aus). Man braucht Vertragsspezialisten, u. a. weil neue Vertragsverhandlungen anstehen, z. B. die Modellprojekte zu Apotheken-Impfungen und die pharmazeutischen Dienstleistungen. Ja, mein liebes Tagebuch, und dann muss die Kommunikation in Sachen E-Rezept gewuppt werden – da braucht’s dann richtig Kohle für die Öffentlichkeitsarbeit (und Ideen!), schließlich sollen die E-Rezepte bei unseren Vor-Ort-Apotheken landen und nicht bei den EU-Versandhäusern, die sich zum Thema E-Rezept bekanntlich schon mächtig warm gelaufen haben. Wetten, dass da eine richtige große Werbewelle von DocMo und anderen auf uns zukommt, ein Werbe-Tsunami fürs E-Rezept sozusagen. Im Kern stellt sich die Frage, ob da die geplante ABDA-Budgeterhöhung für die Öffentlichkeitsarbeit um 9% auf 4,1 Millionen Euro was bringt.

 

Nullretax wegen kleinster Fehler – über dieses Thema kann man endlos streiten. Mit gesundem Menschenverstand ist das sowieso nicht zu verstehen: Wenn kleinste Formalien nicht erfüllt sind, z. B. wenn der Arzt die zulässige Höchstmenge bei der Verordnung von Betäubungsmitteln überschreiten möchte und vergisst, auf der Verordnung das hierfür erforderliche „A“ hinzuzufügen, retaxieren Krankenkassen auf Null, sprich, die Apotheke bekommt kein Geld, obwohl der Versicherte sein richtiges Arzneimittel in der richtigen Menge und Dosierung erhalten hat. Und nur, weil ein Doktor das „A“ vergessen hat und die Apotheke das übersehen hat. Ja, o.k., das „A“ hat seinen Sinn und ist wichtig, aber mein liebes Tagebuch, wir wissen es: Retax benutzen die Krankenkassen gerne als eine Geldbeschaffungsmaschinerie. Eine Apothekerin wehrte sich dagegen. In der Sache bekam sie nicht Recht, aber in einem hilfsweise gestellten Antrag, wie es juristisch so schön heißt: Die Richter verurteilten die Kasse, über den Kulanzantrag der Klägerin ermessensfehlerfrei neu zu entscheiden. Das bedeutet: Der Vergütungsanspruch der Apotheke kann auch entstehen, wenn die Krankenkasse im Einzelfall entscheidet, die Apotheke trotz eines Formfehlers ganz oder teilweise zu vergüten. Im vorliegenden Fall müsse die Kasse trotz des bedeutenden Verstoßes gegen die BtMVV noch einiges berücksichtigen, beispielsweise dass die Patientin bereits seit einigen Jahren mit dem Betäubungsmittel unter Überschreitung der Höchstmenge versorgt worden ist. Bedenken müsse die Kasse außerdem, dass kein wirtschaftlicher Schaden entstanden sei und keine falsche Behandlung der Patientin. Mein liebes Tagebuch, Nullretax darf für die Kassen kein Automatismus sein.

20. Mai 2020 

Das Makelverbot für E-Rezepte ist der ABDA ein besonderes Anliegen. Zu Recht! Denn: Das E-Rezept darf nicht zu einem Handelsgut verkommen. Wenn Dritte (z. B. Versender) den Patienten z. B. Geld böten, um ihnen das E-Rezept abzuluchsen, oder Ärzte oder Krankenkassen den Versicherten anböten, die E-Verordnung aus „reiner Gefälligkeit“ und weil es ach so bequem sei an bestimmte (Versand-)Apotheken weiterzuleiten, dann Gute Nacht, liebe Vor-Ort-Apotheke. Die freie Apothekenwahl, ein echtes Kulturgut, darf nicht unterwandert werden, mein liebes Tagebuch. Und damit das auch so bleibt, drängt die ABDA darauf, das Makelverbot nicht nur gesetzgeberisch, sondern auch technisch abzusichern. Denn wir wissen ja: Bei Gesetzen gibt es immer Schlupflöcher und Möglichkeiten, sie zu umgehen. In der Technik zwar manchmal auch, aber in der Regel lassen sich technische Lücken schneller stopfen als gesetzgeberische. Wie wichtig der ABDA die rechtliche und technische Absicherung des E-Rezept-Weges ist, zeigt sich daran, dass sie die Sicherungsmaßnahmen ausführlich in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzentwurf darstellt. Und zusätzlich erklärt ABDA-Vize Mathias Arnold in einem Video, mit dem er sich direkt an die Bundestagsabgeordneten wendet, was mit den technischen Absicherungen gemeint ist. Er hat dafür ein schönes Bild aus dem Straßenverkehr gefunden:„Es ist gut, wenn ordnungspolitisch ein Durchfahrtverbot angeordnet wird. Durchgesetzt werden kann es aber nur durch fest eingebaute Poller.“ Ja, mein liebes Tagebuch, Verbote alleine reichen vor allem bei den EU-Versendern nicht aus, wir brauchen die Poller.

 

Corona wird uns noch einige Zeit begleiten. Aber schauen wir nach vorne, mein liebes Tagebuch, es gibt auch noch andere Themen. Zum Beispiel den Wahlkampf um das höchste standespolitische Amt, das des ABDA-Präsidenten. Ende des Jahres ist es soweit, ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hat bereits angekündigt, nicht mehr für dieses Amt antreten zu wollen. Bisher hat sich nur eine Apothekerin getraut, sich zu outen und für dieses Amt kandidieren zu wollen: Gabriele Regina Overwiening, amtierende Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Einem Wahlkampf sieht sie sich daher derzeit nicht ausgesetzt, eine andere Kandidatin, ein anderer Kandidat stehen (noch) nicht zur Verfügung. Overwiening nutzt daher die berufspolitische Ruhe, ihre Positionen darzustellen, beispielsweise im Videointerview auf DAZ.online. Sie kündigt an, sie wolle die ABDA als Organisation hinterfragen. Außerdem müsse es eine neue Kultur des „Miteinander und des Mitmachens“ in der ABDA geben. Und die Arbeit der ABDA müsse für die Apotheker vor Ort „transparenter und sichtbarer“ werden. Wie wahr, mein liebes Tagebuch, kann man alles unterschreiben. Doch, diese ihre Anmerkungen sollen nicht als Kritik an der derzeitigen Arbeit der ABDA verstanden werden. Nun ja, mein liebes Tagebuch, vielleicht nicht an der derzeitigen – in der Krise gab es ja das eine oder andere Positive zu vermelden. Aber möglicherweise hören wir aus den Overwieningschen Anmerkungen doch ein paar fundamentale kritische Anmerkungen heraus. Denn die lassen sich durchaus finden. Also, mein liebes Tagebuch, dann blicken wir ab und an mal in Richtung Jahresende und schauen, ob sich noch andere Bewerberinnen und Bewerber um den Präsidentensessel zeigen. Mir fielen da noch die eine oder andere potenzielle Kandidatin ein – ein bisschen Wahlkampf muss sein.

22. Mai 2020 

Vermutlich ist das eine der seltenen Forderungen, bei der wir Apothekers einer Meinung mit den Forderungen des GKV-Spitzenverbands sind: Keine Zuschüsse der deutschen Krankenkassen für die TI-Anbindung der EU-Versender! Da steht die Bundesregierung nämlich nicht auf der Seite der deutschen Vor-Ort- und Versandapotheken. Sie will über das Patientendaten-Schutzgesetz sicherstellen, dass auch die EU-Versender für ihre TI-Anbindung Zuschüsse von den Kassen erhalten. Ein Unding, mein liebes Tagebuch! Warum sollten deutsche Krankenkassen die EU-Versandhäuser mit mehreren Pauschalen und monatlichen Zahlungen für die Anbindung beziehungsweise den Betrieb der TI-Komponenten pampern? Es reicht schon, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass diese Arzneiversandhausgiganten überhaupt Zugang an unsere TI-Struktur bekommen und so die E-Rezepte der deutschen Versicherten abfischen können. Und das sollen die Krankenkassen auch noch honorieren? Nein! Und nochmals nein! Diese ausländischen Aktiengesellschaften brauchen keine Zuschüsse deutscher Krankenkassen.

 

Der Bundesrat steht bekanntlich nicht eisern hinter dem strikten Makelverbot für E-Rezepte, zumindest kann er sich Ausnahmen von diesem Zuweisungsverbot vorstellen, z. B. wenn Patienten kein Smartphone haben oder andere weitere Ausnahmen. Doch hier zeigt die Bundesregierung dem Bundesrat die kalte Schulter. Sie stellt klar, dass es schon nach der derzeitigen Fassung des Gesetzentwurfes z. B. möglich ist, dass der Arzt das E-Rezept auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten an eine Wunschapotheke schickt. Mein liebes Tagebuch, gut, dass sich die Bundesregierung nicht zu einer Aufweichung des Makelverbots beschwatzen lässt. Und so können die Bestimmungen des Patientendaten-Schutzgesetzes in Kraft treten, die Zustimmung des Bundesrates ist dazu nicht erforderlich.

 

Es war zu erwarten: Corona macht nicht nur dem großen Münchner Oktoberfest den Garaus, auch das kleine pharmazeutische Oktoberfest, die Expopharm, muss daran glauben, zumindest in diesem Jahr. Die Veranstalter der Expopharm, die ABDA-Medientochter Avoxa, haben sich zu dieser Entscheidung durchgerungen: Die Risiken sind einfach zu groß, dass sich die Besucherinnen und Besucher, die Apothekerinnen und Apotheker, die PTAs, und PKAs, die alle eine unverzichtbare, systemrelevante Rolle in der Corona-Krisenzeit spielen, auf einer Großveranstaltung wie der Expopharm infizieren könnten. Tja, mein liebes Tagebuch, und jetzt sucht man händeringend nach neuen Formaten, nach alternativen Möglichkeiten des Austauschs und Dialogs. Und was wird aus dem zeitgleich stattfindenden Apothekertag? Vermutlich wird er nicht live für alle in der Halle stattfinden können. Auch hier werden kreative Ideen nötig sein. Die Entscheidung soll Ende Mai fallen, dann werden sich die Spitzen der Apothekerkammern und -verbände im ABDA-Gesamtvorstand darüber austauschen.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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13 Kommentare

Noch was

von Karl Friedrich Müller am 24.05.2020 um 15:37 Uhr

Was eigentlich soll am E-Rezept einfach sein?
Wenn ich lese, was da alles gemacht werden soll. Schon die Vorbereitungen sind monströs und dann noch das Einlösen....
Digitalisierung ist ein undurchsichtiges Monster und keineswegs einfach. Teuer ist es auch noch
Wahnsinn.
Ein Rezept auf Papier.
Das Ist der einfache Scheiss.
Meine Güte. Ich fasse es nicht.

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AW: Auch noch was

von Bernd Jas am 24.05.2020 um 18:22 Uhr

Herr Müller,
Sie haben mal wieder völlig recht.
Ich find es auch einfach Sch... an seinem eigenen Niedergang mit zu basteln.
Aber so ist das halt wenn man Denken lässt und es selbst lässt.

Danke übrigens für Ihre Unterstützung letzte Woche.
Es ist Wurst wer die Nachricht verbreitet (seriös oder unseriös), sie bleibt gleich. Siehe BILD.

Ihr Quer- und Knötterkopp.

AW: Noch was ... völlig nebensächliches ... der persönliche Kontakt ... und das Gespräch ... und ...

von Christian Timme am 24.05.2020 um 22:18 Uhr

Dieses kleine e- wird unsere Welt nicht aus den Angeln heben ... weil es nur in eine Richtung funktioniert. Wer schon mal eine Einbahnstraße bis zum spürbaren Mauerkontakt ... mit diesem erhebenden Gefühl des "sicht- und fühlbaren Erfolges" genossen hat, der wird nach dieser Corona-Isolationshaft gerne eine Apotheke mit "richtigen sprechenden Menschen" aufsuchen und es genießen ... und nutzen um von einem "guten Bekannten aus der Apotheke" mit seinen Arzneimitteln versorgt zu werden. Diesen Prozess positiv zu gestalten ist die Antwort der Apotheke vor Ort auf den Massen-Versand von irgendwo her ... ist das so schwer zu begreifen?.

DAZ 21

von Karl Friedrich Müller am 24.05.2020 um 15:28 Uhr

Dr. Edalat, die gläserne Apotheke:
Über Pro AvO
„.. heißt konkret, dass zukünftig Preisvergleiche (OTC und Freiwahl) sowie Verfügbarkeitssbfragen aller Apothekenprodukte ... für Kunden möglich sein müssen.
Ein SERVICE .....“
WER will das? Ich soll auch noch meine Preisgestaltung preis geben?
Vollkommen Gaga? Das ist der Weg in den Ruin. Es reicht schon, mit dem Versand konkurrieren zu müssen, nun soll praktisch für jeden Artikel ein Preisdruck aufgebaut werden!!!
Wir brauchen den noch verbliebenen Gewinn!
Sind alle verrückt geworden? Wir haben nichts, aber auch gar nichts mehr zu verschenken.
Die App wäre der Untergang von noch einmal ein paar tausend kleinerer Apotheken und der flächendeckenden Versorgung.

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@Frau Peter

von Conny am 24.05.2020 um 15:00 Uhr

Wie Süß !

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Im Digitalisierungsrausch ...

von Reinhard Herzog am 24.05.2020 um 11:12 Uhr

Wenn erst einmal die erste menschengemachte, wirklich bösartige "digitale Corona-Pandemie" über die Länder und IT-Strukturen der Welt hinweggezogen sein wird, dann werden wir uns nur erstaunt an den vergleichsweise sanften Tuschepinsel der Natur namens SARS-CoV-2 erinnern, trotz all seiner Gefahren ...

Bei aller Begeisterung und Anerkennung für die IT: Was wir hier tun, diese immer weiter gehende, in erster Linie kapitalmarktgetriebene Abhängigmachung lebenswichtiger Belange von derart vulnerablen und hochkomplexen Strukturen, ist an Idiotie und Leichtsinn kaum zu übertreffen.

Da wird man am Tag X noch viel dümmer und unvorbereiteter aus der Wäsche schauen als jüngst bei Corona, mit weitaus ernsteren Konsequenzen.

Dass andere Länder ja so viel weiter sind und gute Erfahrungen gemacht haben, hilft an dieser Stelle nicht weiter. Denn alle haben den digitalen Pandemie-Lackmustest noch nicht bestanden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Im Digitalisierungsrausch ... der im Digitalisierungscrash endet ...

von Christian Timme am 24.05.2020 um 13:27 Uhr

Ich stimme Ihnen voll zu ... wenn das eigene Unvermögen erst einmal über Programmstrukturen Einzug in unsere digitalen Führungs- und Leitstrukturen gefunden hat ... gilt unwiderruflich "input ist output" ... und damit das digital beförderte Ende ...

Blick ins Warenlager von Apotheke und Großhandel

von Andreas Grünebaum am 24.05.2020 um 11:00 Uhr

"Die App müsste also das Warenwirtschaftssystem der Apotheken und die Rabattverträge kennen, außerdem das Warenlager der beteiligten Großhändler und dies dann alles zu einer aussagefähigen Anzeige matchen."
Funktioniert in unseren Apotheken über den Webshop unter Nutzung der Mauve Schnittstelle: Verfügbarkeit in der Apotheke, Verfügbarkeit mit Zeitpunkt der Lieferung über den Großhandel (zwei Großhändler aktiv). Was noch fehlt ist die Abfrage der Rabattpartner. Das wird anspruchsvoll, aber warum sollte es nicht möglich sein, wenn auch die Warenwirtschaftssysteme dies bei vertretbarem Aufwand leisten können? Das dabei die komplette Bandbreite der Austauschmöglichkeiten ohne Interaktion mit dem Apotheker vor Ort genutzt werden könnte, wage ich jedoch zu bezweifeln.

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Der Patient glotzt?

von Ulrich Ströh am 24.05.2020 um 9:16 Uhr

Lieber Herr Ditzel,
der Patient -glotzt - in unser Warenlager...?

Schöne Formulierung in Ihrem heutigen Tagebuch.

Einfach mal aus dem Blickwinkel des Patienten sehen.
Der Patient will zukünftig nur bequem und schnell an seine verordneten Medikamente kommen.
Der Kunde entscheidet zukünftig kurzfristig, wer liefert.

Schauen Sie mal nach Skandinavien :
Da klappt die Versorgung über die E- Verordnung seit längerem.
Mit Präsenzapotheken.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Der Patient glotzt

von Karl Friedrich Müller am 24.05.2020 um 9:31 Uhr

Der Kunde weiß trotzdem nicht, ob wir liefern können oder könnten. Er kann das gar nicht beurteilen. Weil er die vielen Lieferauflagen nicht kennt und auch nicht abwägen kann. Dazu kommt, dass auch ein nicht vorrätiger Artikel in kurzer Zeit beschafft werden kann, wenn es keine Engpass gibt. Der Blick ins Warenlager hat überhaupt keine Aussagekraft.
Also kann man es auch lassen.
Es muss dann halt nach der Übermittlung eine Antwort der Apotheke kommen, ob und wann das AM verfügbar ist. Und es muss die Möglichkeit geschaffen sein, dass der Kinde das Rezept dann in einer anderen Apotheke einlösen kann.
(Nicht wie bisher. Ups, schon bedruckt und den Kunden damit erpressen..)

AW: Der Patient glotzt

von Conny am 24.05.2020 um 9:56 Uhr

Bei uns braucht der Patient nicht auf die Zukunft zu warten. Er bekommt heute schon im Mai 2020 seine Medikamente schnell und bequem.

AW: Der Patient glotzt

von Anita Peter am 24.05.2020 um 14:03 Uhr

"Der Kunde entscheidet zukünftig kurzfristig, wer liefert."

Auch schon mit der Heilberuflichkeit abgeschlosssen? Eigentlich sollte die "Lieferung" der kleinste Teil des Vorgangs der Abgabe von AMs sein.

Spahns EU-Gematik ... eindeutige Positionierung gegen die Vor-Ort-Apotheke und Priorisierung des Versandes ...

von Christian Timme am 24.05.2020 um 8:54 Uhr

Das Ausführung der Frontend-App für den Anwender und Patienten könnte nicht negativer für die Apotheke ausfallen ... über die freie Token-Weiterleitung und den Abruf der Verfügbarkeitshinweise hat der 51%-Bundesminister für Auslandsgesundheit endlich die Hosen fallen lassen. Zu eindeutig ist der implementierte "Klick mich zum Vorteilsversender" Button für unseren bereits "ferngesteuerten Kassenpatienten" ... von den offensichtlichen weiteren "politischen Steuerungsfunktionen" und "Zuwendungsmechanismen" ins eigene Revier ... ganz zu schweigen ...

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