Novelle der Außenwirtschaftsverordnung

Altmaier will Übernahmen deutscher Gesundheitsfirmen erschweren

Berlin - 20.05.2020, 10:15 Uhr

Bei Übernahmen deutscher Gesundheitsfirmen durch Investoren aus dem Nicht-EU-Ausland räumt sich die Bundesregierung das Recht auf eine „vertiefte Prüfung" ein. (r / Foto: imago images / photothek)

Bei Übernahmen deutscher Gesundheitsfirmen durch Investoren aus dem Nicht-EU-Ausland räumt sich die Bundesregierung das Recht auf eine „vertiefte Prüfung" ein. (r / Foto: imago images / photothek)


Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will vor dem Hintergrund der Coronakrise Übernahmen deutscher Firmen im Gesundheitssektor erschweren. Dabei geht es um Unternehmen, die Arzneimittel oder Corona-Schutzausrüstung entwickeln oder herstellen. Jetzt nimmt der Minister auch solche Firmen ins Visier, die sich auf Impfstoffe fokussieren.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will Unternehmen, die zum Beispiel Arzneimittel oder medizinische Schutzausrüstung produzieren, vor der Übernahme durch ausländische Konzerne schützen. Um bei geplanten Erwerben durch Investoren außerhalb der EU genauer hinschauen zu können, soll die Außenwirtschaftsverordnung verschärft werden. Das Kabinett soll am Mittwoch dem Entwurf zustimmen, meldet die Deutsche Presseagentur dpa. Neu ist, dass Altmaier nun auch den Impfstoffsektor in die Liste der zu prüfenden Übernahmen aufnimmt. 

Kein „Ausverkauf" deutscher Wirtschaftsinteressen

Altmaier hatte in der Corona-Krise bereits vor einem  „Ausverkauf" deutscher Wirtschaftsinteressen gewarnt. Laut Entwurf soll die Verordnung einen Beitrag leisten, um ein funktionierendes Gesundheitssystem dauerhaft aufrechtzuerhalten. Die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste Entwicklung mache deutlich, dass der Kreis der bei der Prüfung von Firmenerwerben bislang besonders berücksichtigten Unternehmen unzureichend sei. Daher sollen nun auch etwa Hersteller und Entwickler von Arzneimitteln und Impfstoffen zu den Firmen zählen, bei deren Übernahme eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorliegen könne.

Konkret soll künftig eine Meldepflicht greifen, wenn Firmen außerhalb der Europäischen Union – also zum Beispiel aus den USA oder China – Anteile von mehr als 10 Prozent an deutschen Unternehmen erwerben wollen. Dies gilt für Firmen, die Impfstoffe, Arzneimittel und Mund-Nase-Masken entwickeln oder fertigen sowie Medizingüter zur Behandlung hochansteckender Krankheiten, unter anderem Beatmungsgeräte. Die Verordnung werde nach der Verkündung im Bundesanzeiger wirksam, dies werde in den kommenden Wochen erwartet.



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