Neuer Apothekentarif

Passgenauere Vergütung der Apothekerleistungen in der Schweiz

Remagen - 18.05.2020, 12:15 Uhr

Für Schweizer Apotheker gibt es nach einer Einigung zwischen Pharmasuisse und dem Versicherungsanbieter Curafutura ein neues Vergütungsmodell. (s / Foto: imago images / Geisser)

Für Schweizer Apotheker gibt es nach einer Einigung zwischen Pharmasuisse und dem Versicherungsanbieter Curafutura ein neues Vergütungsmodell. (s / Foto: imago images / Geisser)


Der Schweizer Apothekerverband Pharmasuisse und der Verband der innovativen Krankenversicherer Curafutura haben einen neuen Apothekentarif für ihre Vergütung durch die Krankenversicherung auf den Weg gebracht. Mit ihrem Modell wollen sie die Beratungsleistungen konsequenter nach dem Verursacherprinzip abbilden und die Vergütung der dadurch bedingten Personalkosten aus der Vertriebsmarge herauslösen. Damit sollen die Arzneimittelkosten spürbar gesenkt werden.

In der Schweiz werden spezielle Leistungen der Apotheken innerhalb der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) durch den Apothekentarif, die Leistungsorientierte Abgeltung (LOA) vergütet. Für diesen Tarif haben der Apothekerverband Pharmasuisse und der Verband der innovativen Krankenversicherer Curafutura ein neues Modell entwickelt und dieses beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht

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Auf der Basis der derzeit geltenden LOA IV/1 fließen die Personalkosten der Apotheken für die Erbringung der pharmazeutischen Leistungen in die Vertriebsmarge ein. Sie sollen nun dort herausgenommen und in den neuen Apothekentarif LOA V verschoben werden. Die Vertriebsmarge soll in Zukunft nur noch die effektiven Logistikkosten der Arzneimittel abgelten.

Was ändert sich mit dem neuen Modell?

Die wichtigste Neuerung im neuen Apothekentarif ist das Verursacherprinzip. Hiernach soll die Vergütung besser auf die individuellen Betreuungs- und Beratungsbedürfnisse der Kunden abgestimmt und spezifischer errechnet werden können. Das Tarifmodell ist baukastenartig aufgebaut: Die LOA V besteht nicht mehr aus fixen Pauschalen. Die Leistung addiert sich stattdessen aus den unterschiedlichen Anforderungen aufgrund Patiententyp, Art des Rezepts sowie Erklärungsbedarf des Medikaments. Anforderungen sind zum Beispiel „neuer Patient“ oder „neues oder bestehendes Medikament der Abgabekategorie A oder B der Spezialitätenliste“. Die individuelle Berechnung der LOA-Gebühr soll damit auf dem tatsächlich erbrachten Betreuungsaufwand beruhen und zu einem gerechteren Tarif und einer besseren Akzeptanz bei den Patienten führen.

Wie beim Maler und in der Autowerkstatt

In einer Pressmitteilung vergleichen Pharmasuisse und Curafutura ihren neuen Vergütungsansatz mit der Bezahlung von Handwerkerleistungen. Beim Maler oder in der Autowerkstatt würde schließlich auch das Produkt (z.B. Farbe oder Pneu) und die Fachleistung (z.B. Streichen der Wände oder Aufziehen der Pneus) separat berechnet. Nun würden auch bei der Apothekenvergütung erbrachte pharmazeutische Leistungen und Produkte im Rahmen der LOA V getrennt und transparent ausgewiesen.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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