Heilberufsausweis und Institutionskarte

TI-Anbindung der Apotheken rückt näher

Berlin - 11.05.2020, 14:00 Uhr

Neben Kartenlesegerät und Konnektor ist für die TI-Anbindung der Apotheken der Heilberufsausweis und die Institutionskarte nötig – sonst läuft die Authentifizierung für die neue Datenautobahn im Gesundheitswesen nicht. ( r / Foto: Schelbert)

Neben Kartenlesegerät und Konnektor ist für die TI-Anbindung der Apotheken der Heilberufsausweis und die Institutionskarte nötig – sonst läuft die Authentifizierung für die neue Datenautobahn im Gesundheitswesen nicht. ( r / Foto: Schelbert)


Kammern wollen informieren, wenn Antragstellung möglich ist

In einigen Kammerbezirken ist aber noch etwas Geduld gefragt. So informierte etwa die Apothekerkammer Berlin vergangene Woche, dass sich die Vorbereitungen für die Anbindung der Apotheken an die TI Corona-bedingt verzögert hätten. So habe der Feldtest des Apotheken-Konnektors, der zurzeit im Kammerbereich Westfalen-Lippe stattfindet, organisatorisch, technisch und zeitlich angepasst werden müssen. Die Zulassung des Konnektors solle nun Anfang Juni erfolgen. Die Kammer Berlin kündigt ihr Beantragungsportal für den HBA und die SMC-B für Ende Mai an. Die Apothekenleiterinnen und -leiter würden mit einem persönlichen Schreiben informiert.

Auch in Bayern ist man noch nicht so weit. Hier lautete die letzte Information, dass das Online-Antragsportal „nicht vor Juli 2020“ freigeschaltet werden kann. Doch auch hier verspricht man die rechtzeitige Information, wenn es so weit ist.

Über die Kostenübernahme wird noch verhandelt

Die LAK Baden-Württemberg nennt als Kosten, die den Apotheken für HBA und SMC-B anfallen werden einen monatlichen Bruttopreis von 7,90 Euro (HBA) beziehungsweise 7,50 (SMC-B). Noch nicht im Detail geklärt ist noch immer, wie viel die Kassen letztlich für die TI-Ausstattung zahlen. Eine Finanzierungsvereinbarung zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband wird derzeit nachverhandelt. Laut LAK sind diese Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Doch ihrer Information nach sollen aktuell die Kosten der Heilberufsausweise und SMC-Bs für Apothekenleiter erstattet werden. „Ob und wann auch die Kosten für Heilberufsausweise für Filialapothekenleiter/Innen und für angestellte Apotheker und Apothekerinnen erstattet werden, ist wohl noch Gegenstand weiterer Verhandlungen“, so die Kammer.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

IT Anbindung

von Heiko Barz am 13.05.2020 um 10:42 Uhr

Es ist natürlich typisch Deutsch,dass für das fragwürdige IT-Verfahren nun wieder zusätzliche Ausweise erforderlich werden sollen.
Warum ist man denn mit seiner Apotheke als Inhaber eigentlich bei der Kammer gemeldet und zahlt dafür auch noch einen übermäßigen Beitrag? Es wäre die Pflicht der Kammern, die Apotheken mit den für diesen digitalen Rausch notwendigen Ausweisen zu bedienen! Aha! Es wird da doch wohl sicher eine „Ausstellungsgebühr“ erforderlich sein. und auch die Industrie-und Handelskammer wird doch dabei einen Zusatzeffekt erahnen. Etc!
Wie war das noch mit der Bürokratie? Verschlanken?

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