Coronavirus-Pandemie

Bund und Länder lockern Kontaktbeschränkungen

Berlin - 06.05.2020, 15:57 Uhr

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat offenbar in der heutigen Bund-Länder-Schalte hart mit den Ministerpräsidenten der Länder um das weitere Vorgehen in der Corona-Krise gerungen. (Foto: Imago/IPON)

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat offenbar in der heutigen Bund-Länder-Schalte hart mit den Ministerpräsidenten der Länder um das weitere Vorgehen in der Corona-Krise gerungen. (Foto: Imago/IPON)


Die Lockerungspläne im Einzelnen

Mindestabstand: Als weiterhin entscheidend wird in der Vorlage bezeichnet, dass Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Dies sei die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen. Sie werde „noch für lange Zeit" erhalten bleiben. Mit jedem Grad der Öffnung werde es umso wichtiger, Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent einzuhalten, „weil durch die zunehmende Zahl an Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten steigt".

Kliniken, Pflegeheime und Behinderten- sowie Senioreneinrichtungen: In alle bisher schon von den Ländern erlassenen Verfügungen soll eine Regelung aufgenommen werden, „die jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives SARS-Cov-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt".

Betreuungsangebote, Tracing-App und Mittelstand

Kinderbetreuung: Um die schwierige Situation von Familien mit Kindern zu erleichtern, kann vom 11. Mai an eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt werden. Dazu gehören vordringlich Kinder mit besonderem pädagogischen oder Sprachförderbedarf, Kinder, die in beengten Wohnverhältnissen leben sowie Kinder, die am Übergang zur Vorschule oder Schule stehen. Die Einzelheiten sollen die Länder regeln.

Schulen: Allen Schülern soll schrittweise unter Auflagen bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf etwa wegen der häuslichen Situation oder der technischen Ausstattung sollten „möglichst umgehend gezielte pädagogische Präsenzangebote an den Schulen erhalten".

Tracing-App: In der Beschlussvorlage wird die „doppelte Freiwilligkeit" des Einsatzes sowie einer möglichen Datenweitergabe an das Robert Koch-Institut betont. Gebe ein Bürger die Daten nicht frei, habe dies keinen negativen Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeiten der App. Ein konkreter Termin zur Einführung der App wird nach wie vor nicht genannt.

Industrie und Mittelstand: Da man weiterhin in der Pandemie lebe, müssten nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermieden werden. Zugleich müssten allgemeine Hygienemaßnahmen umgesetzt und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Maßnahmen minimiert werden. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger sollen die Unternehmen dabei beraten und Kontrollen durchführen.

Sport und Großveranstaltungen

Breitensport: Der Bund will den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport in Deutschland unter freiem Himmel unter Bedingungen wieder erlauben. In der Vorlage wird auf einen entsprechenden Beschluss der Sportminister der Länder vom 28. April Bezug genommen. Dort werden als Bedingungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs unter anderem genannt, dass ein ausreichend großer Personenabstand von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet und der Sport kontaktfrei ausgeübt wird.

Profifußball: Der Bund will dem deutschen Profifußball grünes Licht für die Wiederaufnahme des seit Mitte März ausgesetzten Spielbetriebs in der 1. und 2. Bundesliga geben. „Dem Beginn des Spielbetriebs muss eine zweiwöchige Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorweggehen", heißt es in der Beschlussvorlage. Als voraussichtlicher Termin für den Beginn der Geisterspiele ohne Zuschauer gilt der 15. oder der 21. Mai. Ein genauer Termin ist in der Beschlussvorlage offen gelassen.

Großveranstaltungen: Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Straßen- oder Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie untersagt, voraussichtlich bis mindestens zum 31. August.

In vielen Bereichen räumt der Bund den Ländern wieder mehr Beinfreiheit für eigene Entscheidungen, abhängig von der regionalen Situation, ein. Das betrifft zum Beispiel den Betrieb von Restaurants und Bars, Theatern, Kinos, Fitnessstudios, Schwimmbädern sowie Vorlesungen an Hochschulen.



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