Thesenpapier 2.0 zur Corona-Pandemie

Glaeske et al. fordern Zielgruppen-spezifische Präventionsmaßnahmen

Berlin - 04.05.2020, 14:44 Uhr

Professor Gerd Glaeske gehört zu dem sechsköpfigen Autorenteam des Thesenpapiers zur SARS-CoV-2-/COVID-19-Pandemie. (b/Foto: Raphael Hünerfauth)

Professor Gerd Glaeske gehört zu dem sechsköpfigen Autorenteam des Thesenpapiers zur SARS-CoV-2-/COVID-19-Pandemie. (b/Foto: Raphael Hünerfauth)


Wie könnten Präventionsansätze für Risikogruppen aussehen? 

Was das Kapitel der Prävention betrifft, so sind die Autoren überzeugt, dass nun der Zeitpunkt gekommen ist, die bisherige Strategie des Lockdowns grundlegend zu überdenken. Dessen positive Auswirkungen seien schwer abzuschätzen. Dafür gebe es unerwünschte Nebeneffekte: So sei infolge der Umorganisation von Krankenhäusern und Praxen die Versorgung von Krankheiten zurückgedrängt worden, die nicht im Zusammenhang mit COVID-19 standen. Nicht zu unterschätzen seien zudem die psychosozialen Folgen der eingeschränkten Freizügigkeit, die über zunehmende häusliche Gewalt bis hin zu Erkrankungen und Tod führen könnten.

Eine recht klare Meinung haben die Autoren zu Kindern: Sie würden seltener krank (Letalität nahe null) und gäben die Infektion seltener weiter, sodass der Öffnung von Kindergärten und Schulen „unter entsprechender wissenschaftlicher Begleitung nichts im Wege stehen sollte“. Sie empfehlen daher in diesem Bereich eine Rückkehr zu einer „möglichst weitgehenden Normalisierung“. Einen wichtigen Schwerpunkt bei den Präventionsmaßnahmen sollte man hingegen auf Gesundheits-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen legen, da sich SARS-CoV-2 dort nosokomial und herdförmig ausbreite.

Risiko-Score und die richtige Konnotation

Recht ausführlich setzt sich die Autorengruppe mit Zielgruppen-spezifischen Präventionsansätzen auseinander. Kriterien sind hier hohes Alter, vor allem verbunden mit Komorbidität, nosokomialer Kontakt und Cluster-Zugehörigkeit. Ausdrücklich betont sie, „dass es um den besonderen Schutz der Risikogruppen und keinesfalls um deren Ausschluss aus dem öffentlichen Leben geht“. Wichtig sei, Kriterien für die „vulnerablen Gruppen“ zu entwickeln – ein einziges wie zum Beispiel ein Alter von über 60 Jahren könne hier nicht ausreichen, sagen die Autoren die bei einem solch holzschnittartigen Verfahren allesamt selbst erfasst wären. Sie schlagen vielmehr einen Risiko-Score vor, bei dem für verschiedene Kriterien in unterschiedlichen Abstufungen (beim Alter, der Zahl der Erkrankungen) maximal drei Punkte gegeben werden. So kämen etwa Pflegeheimbewohner über 80 Jahren mit drei Begleiterkrankungen auf den höchsten Punktwert. Sie müssten in ihrer Einrichtung optimal versorgt werden. Ein etwas niedrigerer Score (z.B. Alter 70-80 Jahre, zwei Komorbiditäten in Eigenversorgung) sollte Unterstützung bei Einkäufen und Arztbesuchen bekommen; Geschäfte könnten für sie aber auch einen Zeit-Slot einrichten, in dem sie risikolos einkaufen könnten. Der Besuch von Enkelkindern könnte durch einen kostenlosen Zugang zu Schnelltests ermöglicht werden. Personen über 60 Jahren mit keiner oder einer Vorerkrankung könnten sich hingegen frei bewegen. Im Papier heißt es: „Die Autorengruppe ist sich klar darüber, dass diese Vorschläge ungewohnt und fremdartig erscheinen. Wichtig ist, dass sie auf Förderung und nicht auf Einschränkung abzielen“. Sie wünschen eine positive Konnotation, die nicht den Verzicht herausstellt und Sanktionen assoziiert, sondern auf Förderung, Autonomie und Würde der Person ausgerichtet ist.

Auch mit den sogenannten Corona-Apps setzen sich die Autoren auseinander. Sie raten allerdings von monodimensionalen Konzepten ab. Sie gäben nicht den Stand der Praxis und Wissenschaft wider, wo sich komplexe Mehrfachinterventionen als weitaus wirksamer erwiesen hätten.

Verhältnismäßigkeit der Grundrechtsbeschränkungen im Blick behalten! 

Die abschließenden Thesen befassen sich mit einer angemessenen, transparenten und positiven Kommunikation von Verantwortungsträgern sowie den derzeit stark beanspruchten Grundrechten. Was letztere betrifft, so erinnern die Autoren daran, dass Eingriffe stets einer legitimen Rechtfertigung und eines transparenten Abwägungsprozesses zwischen konkurrierenden Grundrechten sowie zwischen Grundrechten und Schutzpflichten des Staates bedürfen. „Je länger Beschränkungen andauern, desto stärker ist der Zwang zu kontinuierlicher Evaluation speziell in Bezug auf die Beachtung der Verhältnismäßigkeit ausgeprägt“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Vielen Dank...

von J.H. am 10.05.2020 um 20:44 Uhr

... für diesen Artikel - ich freue mich über diesen konstruktiven und sachlichen Beitrag zum Umgang mit Corona sehr!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Herr Glaeske und die Zielgruppen

von pille62 am 05.05.2020 um 9:42 Uhr

Warum liebe Redaktion zitieren sie immer noch den alten Mann, der mittlerweile seinen Zenit doch längst überschritten hat.
Bei nächster Gelegenheit wird er seine im Corona Zeitalter veralteten Ansichten und Hasstriaden gegen die Apotheker wieder vortragen.
Ignorieren, die Bühne entziehen wäre angezeigt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Herr Glaeske und die Zielgruppen

von Frag_mich am 20.05.2020 um 14:42 Uhr

...na ein Glück, dass Sie da so wertungsfrei und faktenbasiert gegenhatlen!

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