Kooperationsapotheken

BVDAK: „Wehe, es gelten wieder die alten Rabattvertragsregeln!“

Berlin - 27.04.2020, 12:20 Uhr

BVDAK-Chef Stefan Hartmann fordert von der Politik, dass die Lockerungen im Apothekenbereich, die durch die BMG-Eilverordnung eingeführt wurden, auch nach der Coronakrise weiter gelten. (s / Foto: BVDAK)

BVDAK-Chef Stefan Hartmann fordert von der Politik, dass die Lockerungen im Apothekenbereich, die durch die BMG-Eilverordnung eingeführt wurden, auch nach der Coronakrise weiter gelten. (s / Foto: BVDAK)


Hartmann: Wehe, es gelten wieder die alten Rabattvertragsregeln!

In seiner Mitteilung erklärt der BVDAK, dass es erfreulich sei, dass die Apotheken derzeit „die gebotene öffentliche Anerkennung durch Politiker aller demokratischen Parteien“ erhielten. Das Kommunikationsziel des BVDAK in seiner Mitteilung ist klar: Aus Sicht des Verbandes sollten die nun beschlossenen Lockerungen in der Arzneimittelversorgung auch nach der Coronakrise weiter Bestand haben. Manchmal erkenne die Politik sogar, dass zunächst in der Not getroffene Maßnahmen wie die nun geltende Substitutionsregelung bei Rabattarzneimitteln sehr viel effizienter und patientenfreundlicher seien als die alten, starren und überbürokratischen Regelungen, heißt es in der Mitteilung.

So sei es nicht mehr hinnehmbar, dass Apotheken wegen der inzwischen über 27.000 Rabattverträge bis vor kurzem einen Beratungs- und Verwaltungsaufwand betrieben hätten, der sich weder rechne noch im Einzelfall zu einer akzeptablen Versorgung geführt habe. Mit Blick auf die zunehmenden Arzneimittel-Lieferengpässe begrüßt der Kooperationsverband, dass die Wirkstoffproduktion nun teilweise zurück in die EU geholt werden solle. Eine „Entglobalisierung“ sei auch bei Medizinprodukten bis hin zu Schutzmasken dringend erforderlich.

Hartmann kritisiert auch die derzeitigen Gehaltsniveaus im Gesundheitswesen. „Gesellschaftlich“ stelle sich die Frage, warum in Deutschland eine PTA oder Altenpflegerin nur etwa die Hälfte von dem verdiene, was eine kaufmännische Fachkraft in der Automobilindustrie erhalte, heißt es. Allerdings sei zu befürchten, dass man spätestens nach der Coronakrise in ein altes Denken zurückfalle. Dafür gebe es jetzt schon Anzeichen. Beispielsweise wollten die Pflegekassen die von Jens Spahn zugesagte Corona-Prämie über 1500 Euro für Pflegepersonal nicht zahlen. Ähnlich könne es den Apothekern bei ihren Verhandlungen mit der GKV über Dienstleistungshonorare ergehen. „Und wehe, es gelten wieder die alten Rabattvertragsregeln. Dann dauert es nur einige Tage, bis die Krankenkassen damit beginnen werden, erneut ihre irrsinnigen Retaxierungen zu starten“, so Hartmann.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Wird sich etwas ändern?

von Heiko Barz am 27.04.2020 um 20:14 Uhr

Spahn, im Vorfeld der Corona-Krise nicht unbedingt ein „Freund“ Deutscher Apotheker, wird allseitig- speziell durch unsere „Fürsten“ F.Schmidt und Becker - in devoten Statements - über alle Maßen gelobt. Nachdem er nun schon alle im Gesundheitswesen Tätigen mit Anerkennung bedacht hatte, blieb ihm nun keine andere Wahl, auch mal seine ungeliebten Pillendreher ob derer Leistung mit angemessenem Lob zu bedenken.
Aber Vorsicht, liebe Leute, der schmale Beutel, aus dem die schmächtigen Brosamen verteilt werden, die so dankbar aufgenommen werden, sind aber wie die Büchse der Pandora anzusehen. Was finanztechnisch nach „Corona“ auf uns zukommt, sollte jedem alten Pharmahasen bekannt sein. WIR sind dann nämlich wiederum die eigentlichen „Gewinner“ der Krise und dann kommt es, wie immer kommt, all unsere über anderthalb Jahrzehnte aufgestaute Verlustmarge, allein durch die Entwertung des Geldes seit 2004, wird nie und nimmer zu einer Erhöhung in der Honorarfrage führen. Im Gegenteil man wird uns medial wiedermal als unverschämte Geldtreiber verurteilen. Und der Herr Spahn wird sich freuen, wiedermal einen seiner im Voraus mit purer Absicht durchdachten Schachzüge zu seinem Kanzlervorteil gefertigt zu haben.

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