Versorgung mit Cannabis

Apotheker fordern Friedenspflicht für Cannabis-Abrechnungen

Süsel - 27.04.2020, 17:00 Uhr

Anfang April wurde die jüngste Vereinbarung zwischen dem GKV und dem DAV über eine neue Anlage 10 zur Hilfstaxe veröffentlicht, es geht um die Cannabis-Preise. Der VCA fordert nun eine Friedenspflicht für die Abrechnungen. (Foto: imago images / Panthermedia)

Anfang April wurde die jüngste Vereinbarung zwischen dem GKV und dem DAV über eine neue Anlage 10 zur Hilfstaxe veröffentlicht, es geht um die Cannabis-Preise. Der VCA fordert nun eine Friedenspflicht für die Abrechnungen. (Foto: imago images / Panthermedia)


Friedenspflicht gefordert

Angesichts dieser Gesamtsituation fordert der VCA eine Friedenspflicht für Retaxationen bis zum 1. Juli 2020. Eine solche Friedenspflicht gäbe auch den Softwarehäusern Zeit, um die neuen Regelungen in der Software zu implementieren, erklärt der VCA.

VCA: Apothekenabschlag passt nicht zur degressiven Taxe

Die weitere Kritik des VCA richtet sich gegen den Apothekenabschlag nach § 130 Abs. 1 SGB V, der weiterhin wie bei anderen Rezepturarzneimitteln fällig wird. Dies bemängelt der VCA insbesondere für die Abgabe unverarbeiteter Cannabis-Blüten und -Extrakte. Denn die neue Vergütung ergebe sich aus degressiven Fixzuschlägen, aber der Apothekenabschlag von fünf Prozent werde prozentual erhoben und beziehe sich auf den Brutto-Abgabepreis. Daraus folgert der VCA:

„Der Ertrag wird dadurch mit steigenden Grammzahlen faktisch nochmals geringer. Wir fordern daher, den Abschlag abzuschaffen oder abzuändern und bei zukünftigen Verhandlungen die Maßnahmen zur Einsparung aufeinander abzustimmen sowie die Komplexität der Taxation zu reduzieren und nicht weiter zu erhöhen.“

Einheitliche Regelungen für Identitätsprüfungen gefordert

Außerdem sei es nun wichtig, einen Prozess der Entbürokratisierung einzuleiten. Dies sei nötig, um die Cannabis-Versorgung auch künftig auf einem hohen Niveau betreiben zu können und die Kompetenzen beim Patienten zu bündeln. Dazu sollten die Anforderungen bundesweit harmonisiert werden, beispielsweise bei Identitätsprüfungen, fordert der VCA. Das unterschiedliche Vorgehen der Bundesländer fördere eine Inländerdiskriminierung und hemme schon jetzt mögliche Innovationen bei Extrakten und anderen Arzneiformen. Der VCA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Entlastung nicht zulasten der Qualität gehe. Ziel sei die Einheitlichkeit der Anforderungen auf Bundesebene.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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