ADAS und VDARZ

Rechenzentren und Softwarehäuser schaffen einheitliche E-Rezept-Abwicklung

Berlin - 24.04.2020, 07:00 Uhr

Für die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes wollen die Verbände der Software-Anbieter und der Rechenzentren jetzt einen einheitlichen Übermittlungsweg schaffen. (Foto: imago images / Westend61)

Für die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes wollen die Verbände der Software-Anbieter und der Rechenzentren jetzt einen einheitlichen Übermittlungsweg schaffen. (Foto: imago images / Westend61)


5 wichtige Spielregeln

In ihrem Letter of Intent haben die beiden Verbände fünf Prämissen festgelegt, auf deren Basis der neue Übermittlungsweg etabliert werden soll.

  • Marktoffenheit. ADAS und VDARZ wollen die neue Lösung so etablieren, dass sie allen Marktteilnehmern offen steht und nicht nur von den Mitgliedern der beiden Verbände genutzt werden kann. Zur Erklärung: Die Mitglieder des VDARZ decken in etwa 70 Prozent des Marktes ab, der Noventi-Konzern ist mit seinen Abrechnern nicht Mitglied, auch AVP ist nicht dabei. Im ADAS sind hingegen alle großen Softwarehäuser Mitglied, also auch die Noventi-Tochter Awinta.
  • Die technischen Grundlagen. Dazu heißt es in dem Letter of Intent, dass eine gesicherte Kommunikationsplattform für Apotheken und ihre Dienstleister mit zentral verwalteten Identitäten definiert werden solle. Und weiter: „Dabei streben die Partner an, vorhandene digitale Identitäten, die in den Warenwirtschaftssystemen bereits vorhanden sind, zu nutzen. Für die vertrauliche und sichere Übermittlung der Gesundheitsdaten wird ein moderner Protokollstandard, in einer auf das deutsche  Signaturgesetz abgestimmten Sicherheitsumgebung angestrebt. Dies soll in Anlehnung an Standards geschehen, wie sie unter anderem auch im Bereich E-Government etabliert sind.“
  • Der Datenschutz und die Datensicherheit sollen bei der Entwicklung zu den „wichtigsten Kriterien bei der gemeinsam angestrebten Entwicklung von Schnittstellen“ gehören.
  • Zusammenarbeit. Beide Verbände wollen das technische Know-how bündeln – es sollen Arbeitsgruppen aufgebaut werden.
  • Inkrafttreten und Laufzeit. Nach Informationen von DAZ.online haben beide Verbände das Vorhaben unterzeichnet. Bis es einen offiziellen Vertrag gibt, gilt der Letter of Intent zunächst einmal ohne zeitliche Begrenzung und dient „als Grundlage für weitere Aktivitäten“.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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