Zweites Bevölkerungsschutzgesetz

ABDA lehnt Modellprojekte zu Arzneimittelautomaten in Kliniken ab

Berlin - 22.04.2020, 16:30 Uhr

Arzneimittelversorgung im Krankenhaus – Jens Spahn kann sich hier gut mehr Automatisierung und Digitalisierung vorstellen. Die ABDA hält allerdings nichts von kurzfristig beschlossenen Modellprojekten.  ( r / Foto: imago images)

Arzneimittelversorgung im Krankenhaus – Jens Spahn kann sich hier gut mehr Automatisierung und Digitalisierung vorstellen. Die ABDA hält allerdings nichts von kurzfristig beschlossenen Modellprojekten.  ( r / Foto: imago images)


ABDA: Auch Abweichungen von der Approbationsordnung für Apotheker sollen möglich sein

Weiterhin nimmt die ABDA zu zwei weiteren Punkten im Gesetzentwurf Stellung. So ist angedacht, im Infektionsschutzgesetz eine Verordnungsermächtigung für das BMG zu ergänzen, mit der Abweichungen von der Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte gestattet werden können. Bereits mit dem Ersten Bevölkerungsschutzgesetz hatte man eine entsprechende Regelung für Ärzte und Ärztinnen geschaffen. Aus Sicht der ABDA müssen solche Abweichungen von der Approbationsordnung auch für Pharmaziestudierende möglich sein.

„Auch der Lehrbetrieb im Studiengang Pharmazie ist aufgrund der weiter bestehenden epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf derzeit nicht absehbare Zeit nur eingeschränkt möglich. Ebenso wie bei der ärztlichen oder zahnärztlichen Ausbildung kann es in der Zukunft Probleme bei der Durchführung der einzelnen Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung geben. Daher sollte vorsorglich eine analoge Regelung für die Ausbildung der Apotheker aufgenommen werden, die im Bedarfsfalle die nötige Flexibilität ermöglicht“.

Auch alternative Lehrformate müssten möglich sein und für die Famulatur müssten Regelungen gefunden werden, die es den Studierenden ermöglichen, das Studium in der regulären Zeit fortzuführen.

Eine geplante Änderung begrüßt die ABDA ausdrücklich: Es soll eine Verordnungsermächtigung für abweichende Regelungen von den Berufsgesetzen und -verordnungen der Gesundheitsfachberufe geschaffen werden. „Dies ist erforderlich, um in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Ausbildung und die Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen weiterhin und in an die Lage angepassten Formaten zu ermöglichen“, heißt es in der Begründung der Formulierungshilfe. Dass auch pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten ausdrücklich genannt sind, ist ganz im Sinne der ABDA.

Voraussichtlich nächste Woche soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschließen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Weniger Apotheken... mehr Vor-Ort-Automaten...

von Christian Timme am 22.04.2020 um 19:25 Uhr

... und der "Büchsenöffner" steht schon in vielen Apotheken und wartet auf sein Brüderchen...

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