Eil-Verordnung zur Arzneimittelversorgung

Weite Austauschmöglichkeiten und vergüteter Botendienst ab morgen in Kraft

Berlin - 21.04.2020, 16:43 Uhr

Die Apotheken haben in Kürze umfassende Austauschmöglichkeiten, wenn ein verordnetes Arzneimittel nicht vorrätig ist. ( r / Foto: imago images / Ralph Lueger)

Die Apotheken haben in Kürze umfassende Austauschmöglichkeiten, wenn ein verordnetes Arzneimittel nicht vorrätig ist. ( r / Foto: imago images / Ralph Lueger)


ABDA-Spitze hochzufrieden

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt begrüßt die neue Verordnung: „Als Heilberufler kämpfen wir Apotheker Tag für Tag an vorderster Front gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie. Die neue Verordnung gibt uns Rechtssicherheit und Handlungsspielraum, so dass wir schneller entscheiden und die Patienten insgesamt besser versorgen können. Die Verordnung entspricht fast vollständig unseren Forderungen und Vorschlägen. Sie gibt uns die Möglichkeit, die Zahl der Patientenkontakte zu verringern und somit Risikogruppen zu schützen", sagt .

Der Präsident der Bundesapothekerkammer Dr. Andreas Kiefer fügt hinzu: „Mit dem Botendienst und der Aut-simile-Regelung können wir Apotheker einmal mehr beweisen, dass wir soziale und pharmazeutische Kompetenz vor Ort bündeln und verantwortungsvoll einsetzen. Viele Apotheken haben die Anzahl ihrer Botendienste im März bereits um mehr als fünfzig Prozent erhöht, um Risikogruppen oder Menschen in Quarantäne zuhause bedarfsgerecht zu versorgen. Wo bisher nur „aut idem“ möglich war, kann gemeinsam mit dem Arzt nun auch „aut simile“ versorgt werden – dabei können wir Apotheker unsere Fachkompetenz mit engagiertem Engpassmanagement verbinden."

Becker appelliert an Kassen: Schnelle Lösung für die Abrechnung des Botendiensts

Und auch der DAV-Vorsitzende Fritz Becker ist zufrieden: „Botendienste sind und bleiben Gemeinwohlaufgaben unserer Apotheken vor Ort. Bisher waren sie immer stark defizitär. Mit einer Grundausstattung von 250 Euro pro Apotheke und 5 Euro Zuschuss pro Botendienst wird die Versorgung in diesen schwierigen Zeiten jetzt aber sehr gut unterstützt. Das begrüßen wir Apotheker uneingeschränkt. Die Krankenkassen fordern wir auf, mit uns eine unbürokratische und schnelle Lösung für die Abrechnung des Zuschusses zu finden.“

Die gesamte Verordnung in ihrer veröffentlichten Fassung finden Sie hier zum Herunterladen. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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6 Kommentare

Wer kommt für die Vergütung auf

von Monika S. am 25.04.2020 um 22:43 Uhr

Mich würde mal interessieren, wer im Endeffekt für die Kosten des Botendienstes aufkommt? Wer bezahlt die Boten? Laut den Rechenergebnissen auf dieser Seite: https://www.versicherungsriese.de/krankenversicherung/private-krankenversicherung/rechner/ müssten die Kosten von der PKV, bzw. von den Krankenkassen (bei gesetzlich Versicherten) übernommen werden. Ich hoffe, ich bin hier richtig informiert!

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Sonder-PZN Botendienst?

von CB am 22.04.2020 um 11:15 Uhr

Gibt es denn bereits eine Sonder-PZN für Botendienste, die auf dem Rezept aufgebracht werden kann (ähnlich der PZN, die es bereits in Baden-Württemberg gab), oder wie können die 5€ pro Botengang verrechnet werden?

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Ok

von Karl Friedrich Müller am 22.04.2020 um 7:51 Uhr

Ich will ja nicht schon wieder maulen. Aber mir ist es zu nebulös.
Wo sollen die vielen Sonderkennzeichen hin? Wir haben eigentlich nur 3 Zeilen.
Dann sind mir die Austauschmöglichkeiten zu extrem. Da wird wegen jedem Quark pharmazeutische Bedenken angemeldet und nun das. Ja, es ist hilfreich, wenn es so gar nichts gibt. Das ist selten wirklich der Fall. Extrem war es bei Venlafaxin, im Moment bei Doxepin.
Man kann nicht wild substituieren, bloß weil mal eben in der Apotheke was nicht vorrätig ist. Wird der verantwortungsvolle Kollege auch nicht machen ....
Was passiert da auch im Versand? In der Tagesschau: Zuwachs im März um 88%? Wie ethisch wird da gearbeitet? Oder zählt nur der Umsatz? (Nicht der Gewinn! Was für sich schon ein Unding ist. Diese Rabatte!)
Ist der Versand ein abrechenbarer Botengang? Wer wird wirklich gefördert?

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Botendienst

von Conny am 21.04.2020 um 17:21 Uhr

Bei mehreren Rezepten in ein Altenheim werden wir immer das AOK Rezept nehmen , gefolgt von der DAK

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Botendienst in Altenheime

von RB am 22.04.2020 um 9:07 Uhr

Wenn Sie korrekterweise einen Heimversorgungsvertrag nach §12a ApoG haben, sind Sie demnach doch zur Lieferung verpflichtet oder? Ich denke, dass da nix ist mit extra Botendienst abrechnen.

AW: Botendienst

von Heiko Barz am 22.04.2020 um 10:39 Uhr

@ Botendienst in Altenheime.
Ich bin in keiner Weise erstaunt, diesen Beitrag zu lesen. Der Botenzuschuss ist noch nicht einmal verhandelt, da wird schon von verschiedenen Protagonisten ein hörbares Veto laut.

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