Varianten des bargeldlosen Bezahlens

Zahlmöglichkeiten für Offizin und Botendienst: Nutzen und Kosten

Süsel - 15.04.2020, 09:05 Uhr

Fast alle Kredit- und Girokarten erlauben kontaktloses Bezahlen. (c / Foto: Robert Kneschke/stock.adobe.com)

Fast alle Kredit- und Girokarten erlauben kontaktloses Bezahlen. (c / Foto: Robert Kneschke/stock.adobe.com)


Probleme bei Hochpreisen und Kleinbeträgen

Für Apotheken können sich daraus sehr unterschiedliche Belastungen ergeben. Bei einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit einem Apothekeneinkaufspreis von 50 Euro netto beträgt der Verkaufspreis für einen selbstzahlenden Patienten 71,47 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die Apothekenmarge beträgt dabei 9,85 Euro. Eine Gebühr von 0,3 Prozent auf den Bruttopreis ergibt dann 21 Cent, ein Disagio von 3 Prozent aber 2,15 Euro und damit mehr, als der Kassenabschlag bei einer Lieferung zulasten der GKV betragen würde. Aufgrund der Struktur der Arzneimittelpreisverordnung mit einem Festzuschlag von 8,35 Euro fällt eine prozentuale Gebühr bei niedrigpreisigen Rx-Arzneimitteln weniger ins Gewicht. Bei Rx-Arzneimitteln im unteren Preissegment ist bargeldloses Zahlen daher eher unproblematisch. Ganz anders ist dies bei Hochpreisern. Dann spielt der Festzuschlag fast keine Rolle mehr. Die Marge der Apotheke beträgt dann 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis. Da eine Zahlungsgebühr jedoch vom höheren Bruttoverkaufspreis berechnet wird, wäre ein Disagio von 3 Prozent höher als die Apothekenmarge. Die Apotheke würde ein Verlustgeschäft machen. Hochpreiser für Selbstzahler erfordern daher ganz spezielle Überlegungen – getrennt vom sonstigen Zahlungsverkehr.

Für den Alltag des Botendienstes sind dagegen ganz kleine Zahlungsbeträge wichtiger. Diese können durchaus problematisch sein, wenn Mindestgebühren erhoben werden. Dies kann bei Zahlungsdienstanbietern vorkommen. Bei Giropay zahlen Händler maximal ein Transaktionsentgelt von 0,89 Prozent, jedoch mindestens 33 Cent. Hinzu kommen Payment-Service-Provider-Gebühren von einmalig 99 Euro für die Einrichtung, 5,90 Euro pro Monat und 9 Cent pro Transaktion. Wenn nur eine einfache Rezeptgebühr von 5 Euro bezahlt wird, greifen die beiden Mindestentgelte von zusammen 42 Cent. Das sind 8,4 Prozent des zu zahlenden Betrages. Außerdem kommt die vorgangsbezogene Gebühr für das Kartenterminal hinzu. Besondere Vorsicht ist also bei sehr kleinen und sehr großen Zahlungsbeträgen geboten. Der große Bereich dazwischen ist weniger problematisch, aber auch dort lohnt es sich natürlich mit der Bank über die Gebühr zu verhandeln.

Bargeld als Datenschutz

Neben den Kosten darf auch nicht vergessen werden, dass bargeldloses Zahlen viele Daten produziert. Diese sagen etwas über den Patienten, seine Gewohnheiten und im Fall von Arzneimitteln auch über seine Krankheiten aus. Dieses Problem entfällt beim Zahlen mit Bargeld. Damit ist das Zahlen mit Bargeld auch eine Gelegenheit weniger Daten zu produzieren.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Verlustgeschäft Zuzahlung

von RB am 16.04.2020 um 9:22 Uhr

Man sollte bei der ganzen Kartenzahlungsdiskussion besonders betonen, dass es ja wohl eigentlich nicht sein kann, dass die Apotheken für die Krankenkassen kostenlos die Zuzahlung kassieren, diese 1:1 weiterleiten, und dann auch noch selbst eine Bankgebühr dafür entrichten sollen!!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Botendienst

von MU am 15.04.2020 um 18:19 Uhr

Lösung im 21. Jahrhundert. SumUp
3G Kartenzahlgerät. Keine Vertragslaufzeit. Moderate Kosten, ok für Flexibilität und nur Botendienst. Payment Links können vorab an Kunden gesendet werden, super für kontaktloses Corona-Bezahlen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Botendienst

von Thomas Kerlag am 15.04.2020 um 20:44 Uhr

Auf die teuren technischen Spielereien kann man eher verzichten und das Geld für lieferfähige, qualitativ hochwertige Arzneimittel ausgeben.

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