Versorgungsengpässe

Sind Atemschutzmasken wirklich mehrfach verwendbar?

Stuttgart - 14.04.2020, 14:00 Uhr

Die Bundesregierung empfiehlt unter gewissen Umständen, Schutzmasken mehrfach zu verwenden. Aber was muss passieren, damit eine Maske mehrfach verwendbar ist? Und welche Masken eignen sich überhaupt? ( r / Foto: imago images / foto2press)

Die Bundesregierung empfiehlt unter gewissen Umständen, Schutzmasken mehrfach zu verwenden. Aber was muss passieren, damit eine Maske mehrfach verwendbar ist? Und welche Masken eignen sich überhaupt? ( r / Foto: imago images / foto2press)


Aufgrund anhaltender Versorgungsengpässe bei Schutzkleidung denken einige Apothekenmitarbeiter über die Mehrfachverwendung von Atemschutzmasken nach. Laut einer Vorlage für den Krisenstab der Bundesregierung soll das unter gewissen Umständen sogar möglich sein. Doch diese Empfehlung ist umstritten. Die Kollegen von ptaheute.de haben sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Atemschutzmasken wirklich mehrfach verwendbar sind.

Atemschutzmasken sind derzeit nach wie vor knapp. Seit der Ausbreitung von SARS-CoV-2 schießt die Nachfrage nach Mund-Nasen-Schutz sowie FFP-Masken in die Höhe. Recht schnell waren diese in Apotheken ausverkauft und auch in Kliniken nehmen die Bestände an Schutzausrüstung rapide ab. Mittlerweile bemüht sich die Bundesregierung um die zentrale Beschaffung von Schutzausrüstung – jedoch in erster Linie für Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen. Apotheken werden, nach Angabe des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, erst mit der zweiten Tranche Berücksichtigung finden. Was also können Apotheker und ihre Teams tun, um sich bis dahin vor einer Infektion zu schützen?

Wiederverwendung von Schutzmasken in Ausnahmefällen möglich

Am 1. April 2020 gab die Bundesregierung ein „neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken in Ausnahmefällen“ bekannt. Mit diesem Verfahren können Schutzmasken bis zu maximal zweimal wiederverwendet werden, ohne das Schutzniveau (in Bezug auf Corona-Viren) zu senken. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weist darauf hin, dass dieses Verfahren nur in Ausnahmefällen angewendet werden sollte, „wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist“. Außerdem sind die empfohlenen Maßnahmen auf maximal sechs Monate befristet.

Im Wesentlichen besteht das Verfahren aus drei Schritten: Personalisieren der Masken, Sammeln, Dekontaminieren mittels Hitze. Allerdings ist das Verfahren nicht pauschal für alle verwendeten Masken geeignet.

Maske ist nicht gleich Maske

Mund-Nasen-Masken (auch OP-Masken genannt) halten potenziell infektiöse Tröpfchen des Trägers zurück und schützen so vor allem das Gegenüber. Diese Masken können laut Bundesregierung nach 30-minütiger Hitzebehandlung bei 65–70 Grad Celsius wiederverwendet werden.

Filtrierende Halbmasken (FFP2 bzw. FFP3) filtern die eingeatmete Luft und schützen somit den Träger vor infektiösen Tröpfchen und Partikeln. Sie stellen damit einen Eigenschutz dar. Einige Modelle (ohne Ausatemventil) filtern zudem die ausgeatmete Luft und fungieren daher zusätzlich als Fremdschutz(*). Sowohl FFP2- als auch FFP3-Masken können nach Behandlung mit trockener Hitze bei 65–70 Grad Celsius für 30 Minuten wiederverwendet werden. Allerdings gilt dies nur für Masken, die eine CE-Kennzeichnung besitzen oder die nach dem Prüfgrundsatz der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zugelassen sind. FFP2- und FFP3-Masken aus den USA, Kanada, Australien oder Japan sind vor Wiederaufbereitung auf ihre Temperaturbeständigkeit zu überprüfen.

In einem anderen Beitrag hat sich DAZ.online bereits ausführlich mit der Frage beschäftigt, inwiefern das Tragen von Masken Sinn macht und für welche Bevölkerungsgruppen es in welchen Situationen angebracht sein könnte. Hier lesen Sie den gesamten Artikel dazu.

Aufbereitung kenntlich machen

Hinweis

Die hier beschriebene Dekontamination ist laut Bundesregierung zwar für Coronaviren geeignet, jedoch gilt dies nicht zwangsläufig für andere Viren und Bakterien. Daher ist ein Austausch der Masken – sofern möglich – stets vorzuziehen. Außerdem sollten offensichtlich defekte oder verschmutzte Masken sofort entsorgt werden. Ferner sollten die Hände vor dem An- und Ablegen der Masken stets gründlich desinfiziert werden. 

Die Aufbereitung ist nach aktueller Datenlage maximal zweimal möglich. Danach sollen die Masken entsorgt werden. Um dies zu gewährleisten, sollte ein Verfahren entwickelt werden, mit dem erstens ersichtlich ist, welche Masken bereits dekontaminiert wurden, und zweitens, wie oft die Dekontamination bereits durchgeführt wurde. Möglich wäre zum Beispiel eine Kennzeichnung der Masken unmittelbar nach der erfolgten Hitzebehandlung.

Empfehlungen nicht unumstritten

Die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V. (DGSV) zeigt sich mit den Empfehlungen der Bundesregierung allerdings nicht ganz einverstanden. In einer Stellungnahme kritisiert die DGSV unter anderem, dass die Wärmeübertragung auf das Maskenmaterial nicht bekannt ist und Coronaviren durch 30 Minuten trockene Hitze nicht sicher inaktiviert werden. Außerdem erachtet die DGSV die Zwischenlagerung von feuchtem Mundschutz als kritisch.

Bei der Hitzebehandlung in Trockenschränken oder Backöfen sieht die DGSV das Risiko, dass keimbelastete Luft ungefiltert nach außen dringen kann. Bei Backöfen ist zudem die Einhaltung der geforderten Temperatur (65–70 °C) im gesamten Innenraum und über die notwendige Zeit (30 Minuten) hinweg nicht gewährleistet.

In der Stellungnahme heißt es daher: „Eine Dekontamination mittels trockener Hitze bei 65-70°C / 30min stellt deshalb auch für diese besondere Situation der Corona-Krise keine praktikable, hygienische und gesicherte Methode dar.“ Doch welche Möglichkeit schlägt die DGSV dann vor?

DGSV empfiehlt Dampfsterilisation

Die DGSV verweist in ihrer Stellungnahme auf „anerkannte, etablierte, überwachbare und dokumentierbare Verfahrenstechniken“ wie „z. B. das Vakuum-Dampf-Vakuum-Verfahren zur Dampfdesinfektion (VDV-Verfahren bei 105°C) oder die Dampfsterilisation (zum Beispiel fraktioniertes Vakuumverfahren bei 121°C / 20min)“. In Österreich sei beispielsweise die Wirksamkeit der einmaligen Dampfsterilisation bei Schutzmasken nachgewiesen worden.

Da jedoch nur die wenigsten Apotheken über einen Dampfsterilisator (Autoklav) verfügen dürften, bleibt bis zum Eintreffen neuer Schutzausrüstung wohl nur die individuelle Risikoabwägung.



Nadine Sprecher, Apothekerin, Redakteurin PTAheute.de
redaktion@daz.online


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FFP2-Masken zu Hause desinfizieren

2 Kommentare

Maske Maske Maske

von Sven Larisch am 04.05.2020 um 18:45 Uhr

Was darf es sein. OP Maske , FFP 2 oder ein selbst gemachter MNS? Egal was - erst einmal gehen bei meinen Kunden davon aus, dass sie diese Masken für den Alltagsgebrauch verwenden. Einkaufen, Arztbesuch, ab heute Friseur. Man darf auch Tücher, Schals oder andere Stoffe verwenden und sie sich vor den Mund-Nase-Bereich halten. Hier fragt keiner, ob der Mist bei 60 oder 95°C waschbar ist. Ach ja - wäscht sich jemand von Euch die Hände 3 Minuten in 100°C heißem Wasser? also ich habe gelernt 20-30 Sekunden mit Wasser(ohne Temperaturangabe) und Seife. Altagstaugliche Richtlinien sind das alles nicht, was ich hier lese. Und bei Preisen von 1,50 bis 4,50 € für eine OP Maske denke ich auch nicht ans Einmaltragen. Und ehrlich- die meisten Anbieter von Stoffen, haben keine die bei 95°C waschbar sind, ohne dass man unter ihnen erstickt. Und Metall in die Mikrowelle- da sieht man ein Volk von kopflosen Podcast- Sehern, Nachläufern und Nicht-Denkern.

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Masken corrons ausgangspere für 3.4 Monate muss sein

von Möbius am 16.04.2020 um 14:13 Uhr

Solche Maske solde jede Person in dld bekommen kostenloses und verpflichtet werden zu dragen

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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