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Ergänzung der Hilfstaxe
Neue Zuschlagsstaffeln für Cannabisprodukte
Taxierung für Dronabinol in Zubereitungen
Eine ähnliche Regel gilt für die Verarbeitung von Dronabinol in Rezepturarzneimitteln. Der Zuschlag beträgt 90 Prozent auf den niedrigsten Preis pro Milligramm der eingesetzten Packungen - bis zur Grenze von 100 Euro. Für jedes weitere Milligramm beträgt der Zuschlag 3 Prozent auf den für diesen Anteil ermittelten Preis.
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Weitere übliche Zuschläge
Damit ergeben sich für alle Fälle jeweils verschiedene Varianten degressiv gestaffelter Zuschläge. Zusätzlich werden die Verpackungen mit den üblichen Zuschlägen von 90 beziehungsweise 100 Prozent taxiert. Außerdem ist die Gebühr für die BtM-Dokumentation zu taxieren. Bei Zubereitungen kommen außerdem die Einkaufspreise und Zuschläge für Hilfsstoffe, der Festzuschlag von 8,35 Euro und der Rezepturzuschlag hinzu. Bei der Abrechnung müssen jeweils verschiedene Sonderkennzeichen verwendet werden.
Die hier dargestellten Details der Einigung wurden noch kaum kommuniziert. Daher gibt es bisher keine Stimmen zur Bewertung der Vereinbarung. Es bleibt offen, ob die Apotheken aus den verringerten Margen den erheblichen Aufwand für die Prüfung der Blüten und Extrakte finanzieren können. Außerdem drängt sich die Frage auf, ob die geforderten Einsparungen nicht auch mit einem einfacheren Zuschlagssystem zu erreichen wären.
1 Kommentar
Abrechnung im Cannabis - Dschungel
von Heiko Barz am 06.04.2020 um 11:35 Uhr
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