Nicht (nur) wegen COVID-19

Nitrosamin-Verunreinigungen: Aufklärung verzögert sich

Stuttgart - 19.03.2020, 08:59 Uhr

Gibt es bald neue Erkenntisse rund um den Fall von mit Nitrosaminen verunreingte Arzneimittel? ( r / Foto: Sodel Vladyslav / stock.adobe.com)

Gibt es bald neue Erkenntisse rund um den Fall von mit Nitrosaminen verunreingte Arzneimittel? ( r / Foto: Sodel Vladyslav / stock.adobe.com)


Im Fall um mit Nitrosaminen verunreinigte Arzneimittel lassen abschließende Beurteilungen nun doch länger auf sich warten, als zunächst von den Behörden angekündigt. Schuld ist unter anderem eine technische Umstellung.

Der Fall um mit Nitrosaminen verunreinigte Arzneimittel ist medial in den Hintergrund getreten. Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hatte Anfang Februar zwar erste Laborergebnisse zur Prüfung von Metformin auf NDMA veröffentlicht, doch die Europäische Arzneimittelbehörde EMA äußert sich weiterhin nicht detailliert zu dem Fall. Zuletzt hieß es zu Metformin, dass vor dem 30. April 2020 mit keiner Beurteilung der Situation zu rechnen ist. 

Begründet wurde dies mit Bedenken der Zulassungsinhaber. Die Frist für die Einreichung von Prüfergebnissen für Wirkstoffe und metforminhaltige Fertigarzneimittel (die bereits vermarktet werden oder vor der Freigabe stehen) und des zugehörigen Untersuchungsberichts, der die Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen von Zulassungsinhabern umfasst, könne in begründeten Fällen bis zum 30. April 2020 verlängert werden, hieß es bereits am 10. März.

Auch im Fall Ranitidin war laut ursprünglichem Zeitplan der EMA mit einem Ergebnis Ende Februrar zu rechnen – doch der Zeitplan wurde nun auch hier bis Ende April erweitert. 

Inspektionen verschoben 

Seit dem 13. März meldet auch das EDQM (European Directorate for the Quality of Medicines) zwar, dass es beispielsweise beim Prozess rund um die CEPs (Certificate of Suitability of Monographs of the European Pharmacopoeia) zu Verzögerungen durch Corona kommen kann. (Ein CEP belegt, dass eine Monographie des Europäischen Arzneibuchs geeignet ist, die Qualität eines Wirkstoffs angemessen zu prüfen.) Und tatsächlich heißt es auch: „Das EDQM hat die Entscheidung getroffen, die Inspektionen von API-Herstellern aufgrund der aktuellen Reisebeschränkungen zu verschieben, und wird die betroffenen Unternehmen einzeln informieren.“

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Allerdings ist Corona offenbar nicht allein Schuld an der Verzögerung der Aufklärung rund um die Nitrosaminverunreinigungen in Arzneimitteln. 

Aus AMIS wird AmAnDa

So informierte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits am 12. März über den aktuellen Stand der „Bewertung des Risikos möglicher Nitrosaminverunreinigungen in Humanarzneimitteln mit chemisch synthetisierten Wirkstoffen.“ Denn am 26.09.2019 hatte die Europäische Arzneimittelbehörde EMA verkündet, dass zusätzlich zu Sartanen, Ranitidin und Metformin innerhalb der nächsten sechs Monate alle Zulassungsinhaber in Europa alle ihre chemisch synthetisierten Wirkstoffe auf das Risiko einer Nitrosamin-Verunreinigung überprüfen lassen sollen. Egal ob Original, Generikum oder OTC-Arzneimittel. Diese Frist wäre nun Ende März abgelaufen.

Die Zulassungsinhaber sollten ihre Rückmeldung in zwei Schritten einreichen – Schritt 1: Risikobewertung und Schritt 2: Analyseergebnisse. Die Rückmeldung der Zulassungsinhaber gemäß Stufe 1 sollte für die vom BfArM zugelassenen Arzneimittel über das PharmNet.Bund-Portal erfolgen. Allerdings meldete das BfArM am 12. März nun, dass das Portal „wegen der technischen Umstellung der Arzneimitteldatenbank AMIS auf das Nachfolgesystem AmAnDa“ aus technischen Gründen bereits am 13.03.2020 um 17:30 Uhr vorübergehend abgeschaltet wird – voraussichtlich für einen Zeitraum von 4 Wochen.

Entsprechende Einreichungen könnten damit erst wieder nach der Umstellungsphase vorgenommen werden, wenn das PharmNet.Bund-Portal wieder zur Verfügung stehe, heißt es: „Wir bitten daher bis zum 13.03.20 noch nicht eingereichte Risikobewertungen im Rahmen des Artikel 5(3)-Verfahrens erst nach Wiederaktivierung des PharmNet.Bund-Portals einzureichen, auch wenn es hierdurch zu Überschreitungen der Frist für Rückmeldungen gemäß Stufe 1 kommen kann.“ 

Ergebnisse und daraus abgeleitete Erkenntnisse dürften also noch auf sich warten lassen. Laut BfArM ist allerdings nicht zu erwarten, dass sich bei der Herstellung der überwiegenden Mehrheit der Wirkstoffe außerhalb der Klasse der Sartane Nitrosamine bilden. Auch wenn inzwischen bekannt sei, dass sich diese Verunreinigungen unter bestimmten Bedingungen während der Produktion und bei der Verwendung bestimmter Lösungsmittel, Reagenzien und anderer Rohstoffe bilden bzw. übertragen werden können. 



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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