Ärzte und Apotheker in Schleswig-Holstein

Notfallverfahren für Rezeptübermittlung per Fax

Stuttgart - 17.03.2020, 12:15 Uhr

Telefon, Fax, Botendienst: Sieht so für die nächsten Wochen der sichere Erwerb von Arzneimitteln aus? ( r / Foto: auremar / stock.adobe.com)

Telefon, Fax, Botendienst: Sieht so für die nächsten Wochen der sichere Erwerb von Arzneimitteln aus? ( r / Foto: auremar / stock.adobe.com)


Die Corona-Pandemie führt zu ungewohnten Versorgungskonzepten. In Schleswig-Holstein werden Patienten jetzt gebeten, Rezepte telefonisch bei Arztpraxen zu bestellen. Die Praxen faxen die Rezepte an die vom Patienten angegebene Apotheke. Für die Abgabe soll dann möglichst der Botendienst genutzt werden.

Über dieses Notfallverfahren für Rezepte informierten am Montag die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und der Apothekerverband Schleswig-Holstein in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Das Notfallverfahren soll die Zahl der nicht unbedingt notwendigen Kontakte zu den besonders gefährdeten Berufsgruppen – Ärzten und Apothekern – verringern.

Fax statt persönliche Übergabe

Patienten sollen von einem Besuch in der Praxis absehen, wenn es nur darum geht, verschreibungspflichtige Arzneimittel zu erhalten. Stattdessen sollen sie die Rezepte telefonisch in der Arztpraxis bestellen. Die Arztpraxen faxen die Rezepte an die vom Patienten benannte Stammapotheke. Die Apotheke werde sich „von der Echtheit durch geeignete Maßnahmen überzeugen“, heißt es in der Pressemitteilung. Sofern die Apotheke einen Botendienst anbietet, sollte dieser genutzt werden, heißt es dort weiter. Denn so werde auch die Zahl der Patientenkontakte in der Apotheke verringert. Notwendige Beratungen könnten dann telefonisch durchgeführt werden.

Arzt und Apotheker vereinbaren Nachreichung

Die Kassenärzte in Schleswig-Holstein wurden am Montag über das neue Verfahren informiert. Im Newsletter der KV Schleswig-Holstein an die Ärzte wird zusätzlich erklärt, dass die Ärzte gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 AMVV verpflichtet sind, ordnungsgemäß ausgestellte Verschreibungen an die Apotheken nachzureichen. Weiter heißt es dort: „Über die Art und Weise der in der Regel täglichen Nachreichungen sollen Arztpraxis und Apotheke Vereinbarungen treffen. Dazu gehört auch ein Ersatzverfahren über die Ausstellung von Duplikaten, falls im Einzelfall Originalrezepte auf dem Wege der Zusendung verloren gehen sollten.“

Demnach sind Ärzte und Apotheker vor Ort gefragt, die Modalitäten für die Übergabe der Rezeptformulare zu vereinbaren. Dabei kommt offenbar auch eine Sendung per Post in Betracht.

Schnelle Umsetzung zu erwarten

Nach Angaben der KV Schleswig-Holstein wurde die Pressemitteilung über einen großen Verteiler an die Publikumspresse gegeben. Daher dürften die Patienten schnell über die neue Möglichkeit informiert werden.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Faxe

von Conny am 17.03.2020 um 12:24 Uhr

Ist der schwachsinnige Datenschutz nicht mehr wichtig ?

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