Arzneimittelengpässen vorbeugen

BMG: Apotheken sollen Arzneimittel „bedarfsgerecht“ abgeben

Stuttgart - 17.03.2020, 14:00 Uhr

Ärzte sollen mit Augenmaß verordnen, Apotheker bedarfsgerecht abgeben, damit will das BMG Arzneimittel-Engpässen vorbeugen. ( r / Foto: imago images / Steinert) 

Ärzte sollen mit Augenmaß verordnen, Apotheker bedarfsgerecht abgeben, damit will das BMG Arzneimittel-Engpässen vorbeugen. ( r / Foto: imago images / Steinert) 


Ärzte: N3-Packungen weiter verordnen, keine zusätzlichen Privatrezepte

Die ABDA verweist in ihrer Information an die Apotheker auf ein Schreiben von Staatssekretär Dr. Thomas Steffen an die KBV, in dem heißt es: „Um einen kontinuierliche, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung von Patientinnen und Patienten, die zwingend auf Arzneimittel angewiesen sind, sicherzustellen, bitte ich bei der Verordnung durch Ärztinnen und Ärzte zu berücksichtigen:

  • Die Verordnung von Arzneimitteln insbesondere bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten (z.B. mit einer N3-Packung) sollte wie gewohnt fortgesetzt werden, um Arztbesuche auf das Nötigste zu reduzieren und damit die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu entlasten.
  • Auf eine zusätzliche Ausstellung von Privatrezepten, soweit sie aus ärztlicher Sicht nicht erforderlich sind, sollte verzichtet werden. Die Arzneimittel stehen dann den Patientinnen und Patienten zur Verfügung, die diese dringend benötigen.“

OTC-Arzneimittel mit Augenmaß abgeben

Zugleich hat das BMG sich an die ABDA gewandt und auch um ein angemessenes Abgabeverhalten in den Apotheken gebeten. Im diesem Schreiben heißt es:

„Vergleichbare Anforderungen ergeben sich auch für die Apotheken bei der Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren. Durch die Abgabe von bedarfsgerechten Mengen kann auch bei diesen Produkten Versorgungsengpässen entgegengewirkt werden. Die Apotheken werden gebeten, dies zu berücksichtigen.“

Die ABDA bitte die Apotheken, „diese Hinweise zu beherzigen“. Und sie dankt den Apothekern „für die starke Leistung, die Sie mit Ihren Teams für die Patienten erbringen.“



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

AOK Rheinland/Hamburg überlässt den Apothekern mehr Spielraum

Corona-Krise versus Rabattverträge

Lieferengpass wegen SARS-CoV-2

Wann gibt es wieder Pneumokokken-Impfstoffe?

Referentenentwurf zum Engpassgesetz

Overwiening: Wir werden uns wehren

Außerplanmäßiger Jour Fixe zu Lieferengpässen

Coronakrise: Arzneimittel mit formellen Mängeln nicht vernichten

2 Kommentare

Macht schon Sinn - für den Versand !

von ratatosk am 31.03.2020 um 17:12 Uhr

Auch hier wird natürlich an den Versandhandel gedacht, wenn die öffentlichen Doofies sich einschränken, läuft der Nachschub für den Versand natürlich ungestört.
Wir sollen dem netten Rentner im Streit erklären, warum er für die Nachbarin nichts zusätzlich bekommt ? gehts noch !

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Systemrelevant...

von Michael Weigand am 17.03.2020 um 16:21 Uhr

Liebes BMG
....schreibt das doch mal Euren Freunden im Versandhandel

jetzt sind wir Euch gut genug...aber in der gleichen Zeit unterschreibt Ihr Gesetze, die dafür sorgen werden, dass wir bei der nächsten Pandemie nicht mehr da sein werden...dann gehts nur noch über den Versand und unser lieber Herr Spahn stellt sich dann neben die Versender und fordert finanzielle Unterstützung für die Versender...wer zahlt denn unseren Aufwand...achund Danke, dass wir jetzt wieder gut genug sind, Desinfektionsmittel herzustellen...echt zum Kotzen...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.