Neue Preise für parenterale Zubereitungen

Zyto-Apotheker kritisieren Hilfstaxen-Einigung

Berlin - 25.02.2020, 16:00 Uhr

Apotheker und Kassen ringen immer wieder um angemessene Preise für parenterale Zubereitungen. ( r / Foto: benicoma / stock.adobe)

Apotheker und Kassen ringen immer wieder um angemessene Preise für parenterale Zubereitungen. ( r / Foto: benicoma / stock.adobe)


Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Anpassung der Anlage 3 der Hilfstaxe geeinigt. Zum 1. März sollen die neuen Regelungen zur Abrechnung parenteraler Zubereitungen in Kraft treten. Bei der Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen (ARGE PareZu) kommen diese allerdings gar nicht gut an. Kritisiert wird unter anderem, dass die Arbeitspreise nicht angetastet werden, obwohl diese als viel zu niedrig empfunden werden.

Die Anlage 3 zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen hält Apotheken, die parenterale Zubereitungen herstellen, seit geraumer Zeit auf Trab. Anfang 2018 gab es nach schwierigen – und erfolglosen – Verhandlungen zwischen Deutschem Apotheker Verband (DAV) und GKV-Spitzenverband einen Schiedsspruch zur Preisvereinbarung für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie. Doch dieser wurde umgehend vom DAV beklagt. Am 16. Oktober 2018 schlossen DAV und GKV-Spitzenverband vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg allerdings einen Vergleich, statt sich auf ein weiteres langwieriges Gerichtsverfahren einzulassen. Unter anderem einigten sie sich darauf, dass die von der Schiedsstelle festgesetzte rückwirkende Geltung der neuen Abschläge für patentgeschützte Wirkstoffe entfallen soll. Stichtag sollte nun der 1. Februar 2018 sein.

Doch auch nach dem Vergleich wurde die Hilfstaxe beziehungsweise ihre Anlage 3 weiter verhandelt. Es galt, weiterhin einige offene Fragen zu klären. Ohnehin sind die Preisabschläge immer wieder zu prüfen und neu zu verhandeln, wenn es nötig ist.

Und so kam es abermals zu langwierigen Verhandlungen der beiden Vertragspartner. Tatsächlich fand man am Ende eine Einigung, der die DAV-Mitgliederversammlung bereits Ende Januar zustimmte. Auch der GKV-Spitzenverband bekam die neue Regelung durch seine Gremien, doch das Unterschriftenverfahren zog sich. Erst am gestrigen Montag gab der DAV die Einigung offiziell bekannt, dass die neue Anlage 3 der Hilfstaxe zum 1. März 2020 wirksam wird. 

Was wird neu geregelt?

Der DAV fasst die wesentlichen Punkte wie folgt zusammen:

  • Zum einen werden für Wirkstoffe beziehungsweise Fertigarzneimittel, die seit dem Schiedsspruch vom 1. Februar 2018 neu in den Markt eingeführt oder generisch wurden, Abschläge festgelegt, die ab dem 1. März gelten (Anhänge 1 und 2 der Anlage 3 Teil 2 der Hilfstaxe). Dabei wurde für einige teilweise zusätzlich eine Rückwirkung vereinbart.
  • Weiterhin wird der zuvor bestehende Auffangabschlag in Höhe von 1,6 Prozent für patentgeschützte Wirkstoffe beziehungsweise Fertigarzneimittel gestrichen.
  • Es wird ein Verfahren für die künftige Vereinbarung von Abschlägen für Wirkstoffe und Fertigarzneimittel, die ab dem 1. März 2020 neu auf den Markt kommen/ generisch werden, festgelegt (Ziffer 4.1 bis Ziffer 4.6 der Anlage 3 Teil 2).
  • Und: Die Kündigungsmöglichkeiten werden neu gestaltet, insbesondere wird eine separate Kündigungsmöglichkeit für den Arbeitspreis eingeführt.

ARGE PareZu: „schwerer Fehler und vertane Chance“

Aus Sicht der von den Zyto-Apothekern Dr. Thomas Wellenhofer (Freilassing) und Dr. Franz Stadler (Erding) ins Leben gerufenen Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen (ARGE PareZu) sind diese Neuregelungen keinesfalls ein Fortschritt, sondern verschärfen die Situation für kleinere Herstellerbetriebe sogar. In einer Stellungnahme verweist die ARGE zum einen auf schon bisher kritische Punkte, die die Vertragspartner nicht angerührt haben. So sollen alle Arbeitspreise unverändert bleiben. Dabei liegen zwei Studien vor (eine vom Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker und eine der ARGE PareZu), die zu dem Ergebnis kommen, „dass der aktuelle Arbeitspreis angesichts der zu erfüllenden qualitativen Ansprüche viel zu niedrig angesetzt ist“, so die ARGE.

Auch an der Systematik der Prüfung und Abrechnung unvermeidbarer Verwürfe hat sich nichts geändert – obwohl sie in der Vergangenheit zu vielen gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt hat. „Auch weiterhin gibt es kein kassenübergreifendes ‚Verwurfsrezept‘“, beklagt sich die ARGE PareZu.

Rückwirkung: unzumutbares Risiko

Ein weiterer Kritikpunkt: Der Schiedsspruch von 2018 hatte nicht zuletzt wegen seiner Rückwirkung für Ärger gesorgt. Umso weniger versteht es die ARGE, dass die Hilfstaxe nun für einige Wirkstoffe beziehungsweise Fertigarzneimittel erneut rückwirkende Abschläge vorsieht. Sie sind etwas geringer als die ab dem 1. März 2020 geltenden – aber aus Sicht der Zyto-Aptheker dennoch ein „unzumutbares und existenzielles Risiko für die herstellenden Apotheken“. Spitzenreiter mit einem bis zum 1. November 2018 rückwirkenden Rabatt von 25 Prozent ist der Wirkstoff Treosulfan. Für Herzuma® (Trastuzumab-Biosimilar) ist sogar rückwirkend bis zum 15. April 2018 ein Abschlag von 10 Prozent vereinbart.

Besonders ärgert die ARGE, dass die neue Anlage 3 für Wirkstoffe, die nach dem 1. März 2020 erstmalig in den Markt eingeführt werden, erneut eine rückwirkende Rabattierung vorsieht: Für die Zeit ab Markteinführung bis zu dem Zeitpunkt, da der Abschlag erstmals vereinbart ist. Länger als 16 Monate darf diese Rückwirkung allerdings nicht zurückreichen, bestimmt die neue Hilfstaxe. 

Die ARGE PareZu hätte es gern gesehen, wenn die Vertragspartner der Hilfstaxe die Gelegenheit genutzt hätten, die generell komplizierte und fehleranfällige Systematik neu zurechtzurücken. Doch das sei nicht gelungen. „Die Gefahr von Retaxationen gerade für kleinere herstellende Apotheken wächst. Nach wie vor besteht der Hauptzweck der Hilfstaxe in der Festsetzung der Rabatthöhe auf einzelne Wirkstoffe. Da mit den Biosimilars eine neue, bisher in fast allen Fällen nicht austauschbare Wirkstoffgruppe Einzug gehalten hat, werden die Rabattsätze noch unübersichtlicher als bisher“, heißt es in der Stellungnahme der ARGE. Zudem seien im generischen Bereich inzwischen Rabatthöhen erreicht worden (bis zu 83,7 Prozent zuzüglich Herstellerrabatt), die zu immer mehr Lieferengpässen bei der Versorgung führten.

Fazit: Kleine Betriebe und die wohnortnahe Versorgung sind gefährdet 

Das Fazit der Zyto-Apotheker: „Viele Regelungen der neuen Hilfstaxe gefährden die wohnortnahe, kleinteilige Versorgung mit parenteralen Zubereitungen. Gerade kleinere Produzenten werden durch rückwirkende Rabattierungen, zu komplizierte Regelungen und zu niedrige Arbeitspreise in ihrer Existenz bedroht. Dabei sind es genau diese zubereitenden Apotheken, die die notwendige Adhoc-Versorgung mit kurzen Transportwegen und unter Einhaltung aller Haltbarkeitsvorgaben der Hersteller überhaupt ermöglichen. Insgesamt kann die faktische Fortschreibung eines ohnehin mangelhaften Schiedsspruches und dessen Anerkenntnis durch den DAV nur als schwerer Fehler und vertane Chance bezeichnet werden“.

Die ARGE PareZu fordert daher eine Neuverhandlung der Hilfstaxe. Und überdies „dringend eine Professionalisierung der Verhandlungsführung mit dem GKV-Spitzenverband“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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