Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

23.02.2020, 07:15 Uhr

Wir lernen fürs Apothekerleben: drei Lektionen der Woche! (Foto: Andi Dalferth) 

Wir lernen fürs Apothekerleben: drei Lektionen der Woche! (Foto: Andi Dalferth) 


21. Februar 2020

Die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Werbemaßnahmen von zwei großen EU-Arzneimittelversendern sind ein echter Dämpfer für den einheitlichen Rx-Arzneimittelpreis – jedenfalls so, wie ihn der Bundesgesundheitsminister Spahn erhalten will. Denn laut einem dieser Urteile dürfen EU-Versender den privatversicherten Personen durchaus auch weiterhin Boni auf Rezepte gewähren, Boni, die später dann beim Kauf von Nicht-Rx-Arzneimitteln verrechnet werden können. Mein liebes Tagebuch, und schon beginnt der Boni-Wildwuchs. Glaubt da noch jemand, dass sich das auf die Käufe von PKV-Versicherten bei EU-Versendern beschränken lässt? Da werden die deutschen Versandapotheken doch nachziehen wollen und den PKV-Versicherten Boni geben wollen. Und wer weiß, was danach kommt. Die Apothekerkammer Nordrhein sieht in den BGH-Entscheidungen einen unmissverständlichen Appell an Spahn, sein Vorhaben zu überdenken. Aus Sicht der Kammer könne nur ein Rx-Versandverbot die Verwerfungen auf dem Apothekenmarkt lösen. Und was sagt die ABDA dazu? Sie hat zwar auch ein flaues Gefühl im Bauch, hält aber eisern am Apotheken-Stärkungsgesetz fest und appelliert an die Bundesregierung, es schnellstmöglich in den Bundestag einzubringen. Das Wort Rx-Versandverbot kommt ihr nicht mehr über die Lippen. Sie setzt auf die Spahnsche Gleichpreisigkeit – nur für die GKV-Patienten. Tja, mein liebes Tagebuch, und die PKV-Patienten freuen sich über Boni en masse. Wie lange geht das dann gut?


 

Jeder Patient, der mehr als drei Arzneimittel einnimmt, sollte ein „Recht auf AMTS“, also auf Maßnahmen zur Arzneimitteltherapiesicherheit in der Apotheke haben. Mein liebes Tagebuch, keine schlechte Idee! Und eigentlich wär’s selbstverständlich, aber leider sind wir wohl noch nicht ganz so weit, da braucht’s noch Fort- und Weiterbildung und mehr. Immerhin, das „Recht auf AMTS“ für die Patienten haben sich die Apothekenkooperationen Migasa und Alphanet auf ihre Fahnen geschrieben. Sie haben dafür sogar ein gemeinsames Unternehmen, die Viandar GmbH,  gegründet, an der sich inzwischen sogar der Hausärzteverband Nordrhein beteiligt hat. Um das „Recht auf AMTS“ Wirklichkeit werden zu lassen, will die Viandar verschiedene Bausteine unter dem Label „Medikationsmanagement 360°“ zusammenführen: berufsübergreifend abgestimmte Workflows, eine gemeinsame Plattform und ein gemeinsames Netzwerk für Hausarztpraxen und teilnehmende Apotheken, eine intuitiv zu bedienende und lernende AMTS-Software, die als Medizinprodukt zugelassen ist, Selektivverträge zwischen Apotheken, Hausärzten und Krankenkassen sowie eine Fortbildungsakademie mit Präsenz- und Online-Schulungen. Begeistert über dieses Projekt zeigt sich auch Gabriele Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe: „Jeder Patient – wenn ich ihn denn würdevoll behandeln will – hat ein Recht auf AMTS“. Um Nägel mit Köpfen zu machen, verabschiedeten die Apothekenkooperationen zusammen mit der Ärzte- und Apothekerkammer die „Bad Driburger Erklärung“, die den Gesetzgeber auffordert, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jeder multimorbide Patient in Deutschland das Recht auf eine Medikationsanalyse bekommt. Mein liebes Tagebuch, ein innovativer Ansatz, hoffen wir, dass er sich durchsetzt.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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8 Kommentare

Antworten

von Michael Hennrich am 03.03.2020 um 8:50 Uhr

Lieber Herr Ditzel,

Sie bekommen natürlich eine Antwort. Bezüglich Versandhandelsverbot habe ich meine Meinung immer sehr klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ich für ein Versandelsverbot bin. Ich halte das auch für rechtlich möglich; bisher ist aber kein politischer Wille da, es umzusetzen. Bezüglich Kontrolle von Versendern: Ich habe vor zwei Jahren und vor einem Jahr im Sommer eigentlich eine schöne Kampagne fahren wollen bezüglich hohe Temperaturen und Versandhandel. Mit den Journalisten Mihm und Wallet hatte ich zwei Redakteure, die das groß aufgezogen hätten. Nur so viel; an mir ist es nicht gescheitert. Zum Thema Antibiotikaproduktion in Europa: Fragen Sie mal Herrn Houssini von Roland Berger, wer mit ihm schon vor drei Jahren Konzepte entwickelt hat, wie einem dies gelingen könnte. Auch das wollte man nicht. Beim Thema Flexibilisierung und Veränderungen des Rabattvertragssystem war die AOK mit Ihrem Lobbiissmus erfolgreicher. Und auch beim Thema Mehrfachbelieferung sind die Beharrungskräfte stärker als die, die sich für Veränderungen engagieren. Es bleibt also alles beim Alten, Sie müssen sich keine Sorgen machen.

Liebe Grüße Michael Hennrich

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Recht

von Karl Friedrich Müller am 23.02.2020 um 14:30 Uhr

Alle möglichen Leute haben Rechte. Auf AMTS, auf Bonusgewährung, nicht mit Inspektionen behelligt zu werden, geimpft zu werden, auf mehr Gehalt und weniger Arbeitszeit.
Alle? Nein. Der Apotheker bzw. alle Doofen, die in Apotheken vor Ort arbeiten, gehören nicht dazu. Wahrscheinlich haben wir auch kein Recht auf E-Rezepte, nur auf unausgegorene Gesetze und Vorschriften, die hier schon erwähnt wurden.
Was seltsamerweise in der DAZ nicht erwähnt wurde, waren Streiks bei BEK und AOK für 7% mehr Lohn und weniger Arbeit im Ländle. Den Maden im Speck reicht es noch nicht. Ich ärgere mich dermaßen darüber....
RxVV würde für uns kein „Mehr“, sondern nur den Erhalt des Status quo bedeuten. Gönnt man uns nicht. Man hat uns schon OTC genommen, nun versucht man es bei Rx. Ein Mehr ist nicht drin, auch nicht nach 16 Jahren!
Alle (!) Arzneimittel gehören in die Apotheke vor Ort. Auch die in den Drogerien verkauft werden. Als Medizinprodukte, die eigentlich eher vom Markt müssten...
Den „Monopol“ Schreiern entgegne ich, dass es bei 19.000 Apotheken kein Monopol gibt. Ein Monopol hat vielleicht DocMorris, nämlich zur Abgabe von AM, die keine Probleme machen. So eine Art „Easy“ (nicht-) Apotheke (das hat mit der Kooperation nichts zu tun!). Problemlos liefern geht, alles andere nicht. Keine Lieferung, möglicherweise Rezept zurück, sollen sich andere kümmern (also die Apotheke vor Ort).
Womit wir wieder beim Honorar wären. Die 8,50€ minus 1,77€ Kassenrabatt stellen für die Kassen zwar eine Art All-inclusive Währung dar, wobei die Inhalte beliebig erweiterbar sind, für uns aber eher eine Art Mischkalkulation darstellen. Aufwendiges wird mit Problemlosem querfinanziert. Durch den immer stärkeren Versand entfällt das.
Seit „Ulla“ erhalten wir immer weniger für unsere Arbeit. Die Rohgewinnspanne ist um 10%Punkte gefallen, um ein Drittel!
Trotzdem wird man nicht müde, uns immer mehr Aufgaben aufzupacken.
Immer wieder lese sich, dass wir gar kein anerkannter Bestandteil des Gesundheitswesens sind. Also, wenn schon Aufgaben, dann endlich Anerkennung! Auch Anerkennung unserer Entscheidungen. Retaxverbot!
An Schmidt und der ABDA interessiert mich nur noch, wann die endlich verschwinden. Sie haben uns verraten und verkauft.
Zu Henning: so agieren Politiker! Es hat sich auf Klima „spezialisiert“. Da wird ein vermeintlich populärer Spruch rausgehauen, der Mangels Detailkenntnissen viel Unterstützung bringt. (Möglich, dass der Politiker die auch nicht hat). Jaaaaa, der ist für Klima.........
Unter dem Strich halt nur ein Haufen Unsinn. Agieren tun die lieben Politiker sowieso gaaaanz anders. Entsprechend den „Spenden“ aus der Industrie und Konzernen. Lässt sich alles nachlesen....
Ach so, nun lese ich eben in der DAZ, so beiläufig erwähnt, dass man sich nun beeilen solle mit der TI Anbindung.
Eben noch gewarnt von den Verbänden, nun das Gegenteil? Könnten die Warner dann nicht selbst grünes Licht geben?
Ich fühle mich nur noch verarscht. Falsch informiert.
Diese Digitalisierung ist ein heilloses Durcheinander!
Gewollt, vermutlich, damit die „richtigen“ Leute zum Zug kommen.

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AW: Recht

von Michael Zeimke am 23.02.2020 um 15:02 Uhr

@ Karl Friedrich Müller,
nur zur Kenntnis. Unsere Honorarerhöhungen sind Ihnen bekannt.
Honorarzuwachs Ärzte in NIedersachsen.
3tes Quartal 2017 bis 3tes Quartal 2019
Fachärzte + 10,1 Prozent
Hausärzte + 6,7 Prozent.
Ich wollte Ihnen den Sonntag nicht verderben.
Gruß

AW: Recht

von Conny am 23.02.2020 um 15:16 Uhr

Der Mann heisst Hennrich ! ...und nicht Henning

Impfen

von Thomas Kerlag am 23.02.2020 um 13:42 Uhr

Klar. Wenn Apotheken defizitär werden nimmt man noch etwas berufsfremdes Defizitäres hinzu, wenn es ein Apotheker macht. Und dann auch noch im Hauptstudium! Darüber hinaus plädieren die Studierenden auch noch für den Postboten, damit das bisschen was es (kostenlos) zu beraten gibt auch noch an ihnen vorbeigeht. Um etwas anderes nachhaltiges aufzubauen sollte man zuerst um das Brot und Buttergeschäft ringen.
Schon richtig, alles aus der Not geborene wirre Ideen. Die Frage ist doch, "Warum Pharmazie"
Man schaue sich doch die Referenten bei den sogenannten "pharmazeutischen Kongressen" für die öffentliche Apotheke an.
Selbst ein mit mir befreundeter Arzt bemerkte, dass da nur Ärzte referieren. Wer Talent hat muss doch nicht einen Beruf erlernen in den man nicht wirklich etwas für den Patienten mitzuentscheiden hat. Dazu werden die Apotheker viel zu unterwürfig bleiben und deshalb
als Akademiker in der Apotheke entbehrlich.

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ABDA/DAV und das Wiederholungsrezept - gut gemeint ...

von Gunnar Müller, Detmold am 23.02.2020 um 11:13 Uhr

Ist noch lange nicht gut gemacht!
In einer Woche könnte es Wiederholungsrezepte geben – und keiner ist darauf vorbereitet, wie mit diesen umgegangen werden soll (oder habe ich da etwas verpasst? Ich werde diese also – wie bereits jetzt bei den Quartals- und Jahresverordnungen für Inko-Hilfsmittel oder den Monats-Ernährungsverordnungen – wie bisher einzeln pro Patient ablegen/sortieren/verwalten, mehrfach kopieren [was für ein Aufwand!], jeweils einzeln erfüllen, bedrucken und abrechnen).

Aber es gibt auch andere, ich möchte sie einmal „Absurditäten des Apothekenalltags“ nennen:
- dern Rahmenvertrag mit Ankerpreis, 4-Billigsten-Prinzip, Re-Import-Regel, aut-idem-/Rabattvertragsfalle bei Reimport-Vertragsmedikamenten
- die per Gesetz jüngst beschlossene aber ansonsten noch ungeregelte Durchführung der Mehrkostenübernahme durch die KrankenKassen bei Lieferunfähigkeit (sic: warum eigentlich nur bei Rabattvertragsarzneimitteln?)
- AMK Meldungen/Hinweise, ohne Rückgrat „durchgeschobene“ Weisungen, die nicht durchführbar sind (Otriven, Emmerade)
- die DSGVO und die KVen: Keine Auskunft mehr über die Besetzung von Notfalldienstpraxen (ein GAU für jede kleine Apotheke an Sonn- und Feiertagen) und Kammer und ABDA schauen zu

Wozu brauche ich da noch eine - so immer noch genannte - „Berufsvertretung“..?!!

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.

von Anita Peter am 23.02.2020 um 10:47 Uhr

Spahn, ABDA und ausländische Versender gemeinsam gegen die Vor Ort Apotheken. Und alle schauen tatenlos zu. Es ist unglaublich.

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Apothekensterben, Apothekenpreise ... und und keiner tut etwas dagegen ... das ist Kommunikation ...

von Christian Timme am 23.02.2020 um 9:23 Uhr

Ein Kommentar ist ja bereits Kommunikation ... da hilft dann der "Dritten Prüfungsabschnitt" auch nicht mehr ... damit hätten wir den ersten Punkt schon abgearbeitet. Jetzt zum zweiten Punkt ... 30 Euronen vom Versender stehen gegen diese "Apothekenpreise" ... wobei die "20 Mrd." ... WO WAREN DIE NOCH MAL ... gerne "vergessen" werden ... und das war dann schon der dritte Punkt ... hat nichts mit dem Prüfungsabschnitt zu tun ...

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