Arzneimittel-Lieferengpässe

Österreich führt Meldepflicht ein und darf Exportverbote verhängen

Remagen - 21.02.2020, 08:59 Uhr

Österreich ergreift Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei  Arzneimitteln. ( r / Foto: imago images / CHROMORANGE)

Österreich ergreift Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei  Arzneimitteln. ( r / Foto: imago images / CHROMORANGE)


„Österreich zuerst“

Die pharmazeutische Industrie in Österreich zeigt sich erfreut über die Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt: „Das ist ein wichtiger Schritt für die Arzneimittelversorgung in Österreich“, so PHARMIG-Generalsekretär Alexander Herzog in einer Pressemitteilung. „Die Verordnung ist aus der intensiven Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit dem BASG, den Apothekern und dem Großhandel entstanden. Mit den Daten aus dem Melderegister und dem temporären Exportverbot setzen wir gemeinsam eine wichtige Maßnahme, um Lieferverzögerungen von Arzneimitteln hintan zu halten“, meint Herzog. Dass Produkte, solange sie in dem BASG- Register aufscheinen, einem temporären Exportverbot unterliegen, sei ganz im Sinne der österreichischen Patienten, denn damit gelte „Österreich zuerst“. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir hiermit einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz in der Arzneimittelversorgung leisten und sich hoffentlich auch die Situation der Lieferprobleme in Zukunft entspannt“, fügt der PHARMIG-Generalsekretär an.

Kommission: Exportverbote können gerechtfertigt sein 

Erst vor wenigen Tagen hatte sich die Europäische Kommission anlässlich einer parlamentarischen Anfrage zu nationalen Exportverboten zur Vermeidung von Versorgungsengpässen positioniert und diesen keine generelle Absage erteilt. Sie hatte vielmehr darauf verwiesen, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen könnten, um den Arzneimittelmangel zu verhindern oder zu beheben, indem sie den freien Verkehr von, nach und in ihrem Hoheitsgebiet beschränken, um das menschliche Leben zu schützen und eine angemessene Versorgung mit Arzneimitteln in ihrem Hoheitsgebiet zu gewährleisten. Die Maßnahmen müssten allerdings vertretbar und notwendig sein und in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen stehen. Ein Selbstgänger sind solche Verbote also keineswegs.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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