Gleichpreisigkeit

ABDA setzt nach BGH-Entscheidungen weiter auf Spahns Apothekenreform

Berlin - 21.02.2020, 17:15 Uhr

Die Apothekenstrukturen in Deutschland bekommen Risse - die Gleichpreisigkeit muss endlich wiederhergestellt werden. Das fordert auch die ABDA unter dem Eindruck der jüngsten BGH-Urteile. ( r / Foto: imago images / Rolf Kremming)

Die Apothekenstrukturen in Deutschland bekommen Risse - die Gleichpreisigkeit muss endlich wiederhergestellt werden. Das fordert auch die ABDA unter dem Eindruck der jüngsten BGH-Urteile. ( r / Foto: imago images / Rolf Kremming)


Auch die ABDA sieht nach den gestern am Bundesgerichtshof gefallenen Entscheidungen zu Werbemaßnahmen von zwei großen EU-Arzneimittelversendern „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“. Doch während die Apothekerkammer Nordrhein meint, dass der derzeit vom Bundesgesundheitsministerium präferierte Weg nicht zielführend ist, appelliert die ABDA an die Bundesregierung, schnellstmöglich das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz in den Bundestag einzubringen.

Am gestrigen Donnerstag standen am Bundesgerichtshof (BGH) zwei wichtige Entscheidungen an. Es ging um zwei wettbewerbsrechtliche Verfahren, die die Apothekerkammer Nordrhein gegen DocMorris sowie die Europa Apotheek – mittlerweile Shop Apotheke – führt. Beide stehen unter dem Eindruck des im Oktober 2016 ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Rx-Preisbindung.

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Im Fall des DocMorris-Gewinnspiels, bei dem ein E-Bike als Gewinn ausgelobt und die Einreichung eines Rezepts Teilnahmevoraussetzung war, traf der Bundesgerichtshof allerdings noch keine endgültige Entscheidung – vielmehr rief er zunächst den Europäischen Gerichthof an, um zu klären, wie die deutschen heilmittelwerberechtlichen Zugabeverbote im Lichte des Europarechts auszulegen sind. Auf derartige Fragen war der EuGH im Oktober 2016 nämlich gar nicht eingegangen.

Ein Urteil, wenn auch noch ohne schriftliche Gründe, fiel hingegen im Fall der Boni-Angebote der Europa Apotheek an Privatversicherte. Hier bestätigte der Bundesgerichtshof die Vorinstanz, die diese Boni-Variante für zulässig befunden hatte. Anders als im Fall, den das Oberlandesgericht Naumburg im vergangenen Jahr entschieden hatte, handelt es sich hier nicht um einen Barrabatt, der den unmittelbar vom Patienten zu zahlenden Preis mindert, den er sich später von seiner Versicherung erstatten lässt. Vielmehr erhält der Patient im BGH-Fall einen Bonus, der erst später beim Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel verrechnet wird. Hierdurch werde der Kaufpreis des verordneten Arzneimittels und damit der Erstattungsanspruch des Kunden gegenüber seiner Versicherung nicht gemindert, argumentierte das Oberlandesgericht Stuttgart in der Vorinstanz. Der Kunde müsse daher auch nicht seine Versicherung über den Bonus informieren.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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4 Kommentare

Verspielt

von J.M.L. am 23.02.2020 um 8:49 Uhr

Selbst wenn COVID-19 eingedämmt werden kann, so sieht man, wie wichtig es ist, eine starke Versorgung vor Ort zu haben. Acht norditalienische Städte unter Quarantäne, eine Versorgung in Pandemiefällen ist nur durch ausreichend Vor-Ort-Apotheken möglich. Alleine hieran sieht man schon, wie kurzsichtig hier seitens Spahn+ABDA gedacht und gehandelt wird. Dieses Thema muß gerade jetzt aufgrund der COVID-19-Aktualität dringlichst in die Talkrunden und auf die Titelseiten der Tagespresse. Die ABDA und Hr. Spahn haben mein Vertrauen längt verspielt, es müssen wieder vernüftig denkende Personen und Institutionen unser Land regieren, die gravierenden Fehler der Vergangenheit werfen inzwischen ohnehin ihre Schatten voraus und die chinesische Nichtverfügbarkeits-Welle rollt heran, weitere gravierende Fehler werden gerade gemacht. Armes Deutschland.

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Unheilvoller Pakt

von Gunnar Ott am 22.02.2020 um 12:35 Uhr

Was da hinter hinter den Kulissen zwischen der ABDA und Spahn abgesprochen wurde, verheißt nichts Gutes! Die ABDA hat jedenfalls komplett den Blick für die Realität verloren, und handelt naiv und kontraproduktiv. Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr!

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.

von Anita Peter am 22.02.2020 um 6:46 Uhr

Also entweder bei der ABDA sind alle völlig sediert oder sie stehen auf dem Lohnzettel der ausländischen Versender.

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AW: .sediert

von Karl Friedrich Müller am 22.02.2020 um 7:45 Uhr

Die ABDA agiert offen gegen die Apotheken vor Ort. Das ist keine Sedierung.
Die Gründe dafür würden mich brennend interessieren. Mit Vernunft hat das nichts mehr zu tun

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