Hersteller verspricht Rechtssicherheit

CBD als Medizinprodukt – die Lösung der Statusprobleme?

Stuttgart - 19.02.2020, 07:00 Uhr

CBD-Produkte sind schwer im Trend, der rechtliche Status ist allerdings oft fragwürdig. (t/Foto: imago images / Pixsell)

CBD-Produkte sind schwer im Trend, der rechtliche Status ist allerdings oft fragwürdig. (t/Foto: imago images / Pixsell)


Das Thema Cannabidiol (CBD) ist in Deutschland ein schwieriges. Dem nicht psychoaktiven Cannabinoid werden zwar zahlreiche positive Eigenschaften nachgesagt, allerdings ist es gar nicht so leicht, CBD-haltige Produkte legal zu vermarkten. Als Nahrungsergänzungsmittel geht es nach Ansicht des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit nicht, als Novel-Food bedarf es einer Zulassung, als Arzneimittel ebenso. Letzteres wäre zudem aktuell verschreibungspflichtig. Die Hamburger Firma LeafPharma geht einen ganz anderen Weg, sie vertreibt CBD-haltige Medizinprodukte - und verspricht Rechtssicherheit.

Medizinprodukte unterscheiden sich dadurch von Arzneimitteln, dass sie ihre Hauptwirkung primär auf physikalischem Wege erreichen und keine wesentliche pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung haben. Denn dann wären es definitionsgemäß Arzneimittel. Bei vielen Medizinprodukten ist diese physikalische Wirkung offensichtlich, zum Beispiel bei befeuchtenden Nasensprays mit Meersalz oder salinischen Klistieren. Bei anderen erschließt sich die Art und Weise der Wirkung nicht ganz so leicht. Dann gibt es oft auch unterschiedliche Auffassungen, ob es sich wirklich um ein Medizinprodukt handelt – was den jeweiligen Herstellern gelegentlich auf die Füße fällt. So geschehen bei Sanofis Hustensirup Mucosolvan® Phyto Complete mit Thymian-Flavonoiden, Bienenhonig und Spitzwegerich-Polysaccharid-Fraktion, dem der Hersteller vornehmlich physikalische Wirkung zugeschrieben und es deswegen als Medizinprodukt auf den Markt gebracht hat. Das sah ein Wettbewerbsverband anders. Sanofi wurde im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung untersagt, das Präparat in den Verkehr zu bringen. Bis heute ist es nicht zurück.

Mehr zum Thema

Eher in die Kategorie „Echt? Das hat physikalische Wirkung?“ gehören auch die Produkte der Hamburger Firma LeafPharma, die CBD als Medizinprodukt vertreibt. Sie hat derzeit über 50 Produkte mit einem CBD-Gehalt von 2,5 bis 50 Prozent in verschiedenen Darreichungsformen im Sortiment. Der THC-Gehalt liegt laut Hersteller bei 0 oder unter 0,2 Prozent und damit im zulässigen Bereich, wie die Firma erklärt. Doch was hat es mit der physikalischen Wirkung auf sich? Das erklärt die LeafPharma folgendermaßen: 


„Dank unseres einzigartigen Herstellungsprozesses agiert die Substanz bereits aus der Ferne durch elektromagnetische Wellen und löst einen rein physikalischen Impuls aus, ohne chemisch an den Rezeptor zubinden. Hat der Signalempfänger einmal auf die elektromagnetischen Wellen reagiert, findet eine Konformationsänderung statt, sodass keine Substanzen mehr andocken können. Folglich findet ausschließlich ein physikalischer Effekt statt.“

LeafPharma


Quantenphysik als Grundlage

Dabei soll die sogenannte Quantenpunkt-Technologie zum Einsatz kommen, die beispielsweise auch bei Fernsehern angewandt wird. Dabei wird ein Halbleiter (Steuerstoff) mit einem geeigneten Nano-Kristall wie zum Beispiel Siliziumdioxid zu einem Quantenpunkt verbunden. Viele natürlich vorkommende Stoffe haben Halbleitercharakter und eignen sich daher für die Quantenpunkt-Herstellung, so auch CBD. In Form des Quantenpunktes soll CBD dann quantenphysikalische Eigenschaften annehmen und bereits aus der Entfernung über elektromagnetische Wellen wirken. Zudem sollen diese quantenphysikalischen Eigenschaften die Reichweite der elektromagnetischen Wellen der aktiven Substanz erheblich vergrößern. Vereinfacht ausgedrückt soll dann das CBD den Rezeptor allein über diese elektromagnetische Wechselwirkung aktivieren, ohne anzudocken. Da dieser angeblich dann auch seine Konfirmation ändert, soll eine pharmakologische Wirkung durch Andocken am Rezeptor gar nicht mehr möglich sein.

Folgende Wirkungen können laut LeafPharma dadurch auftreten: beruhigend, schmerzlindernd, krampflösend, appetitregulierend, stimmungsaufhellend, entzündungshemmend, schlaffördernd, entspannend und bei äußerlicher Anwendung auch antibakteriell. Das bislang einzig zugelassene CBD-Arzneimittel ist übrigens nur bei bestimmten Epilepsieformen zugelassen.

Zwei Produktlinien 

Die CBD-Öle enthalten laut Hersteller entweder Cannabidiol oder Hanfextrakt in einem Trägeröl wie zum Beispiel MCT-Öl. Wobei der Vollspektrumextrakt aus der Hanfpflanze im Gegensatz zum reinen CBD noch weitere Cannabinoide und Terpene, die die Eigenschaften des CBDs synergistisch verstärken können soll, enthält. Die CBD-Öle sollen entweder komplett THC-frei sein oder bei Verwendung des Vollspektrumextraktes höchstens geringe Mengen THC enthalten, die unter dem gesetzlich festgelegten Grenzwert von 0,2 Prozent liegen, erklärt LeafPharma. Zudem behauptet die Firma, jede Charge hinsichtlich des ausgewiesenen CBD-Gehaltes und des zulässigen THC-Grenzwertes zu kontrollieren.

Zwei Produktlinien „LeafBasic“ und „LeafPro“ werden derzeit vertrieben. Letztere über die Apotheke. Die Firma verspricht, dass aufgrund des Herstellungsverfahrens die CBD-Medizinprodukte verkehrsfähig sind und somit rechtssicher. Seit Sommer 2019 sind sie in der Lauer-Taxe gelistet. Mal sehen, ob das so bleibt oder ob man auch hier geteilter Meinung hinsichtlich der Wirkweise und infolge auch des Status ist. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Rechtsgrundlage von CBD-Produkten

Der fragwürdige Status des Cannabidiol

Aufgepasst bei Cannabidiol-Produkten in der Apotheke

Harmloser Hanf?

Topic-Exklusiv

Wie wirkt Cannabidiol?

4 Kommentare

CBD Struktuformel: falsch

von Dr. Ulrich Thibaut am 04.03.2020 um 14:00 Uhr

... nicht einmal die auf der Faltschachtel abgedruckte chemische Strukturformel von Cannabidiol ist korrekt. Die Argumente für ein Medizinprodukt sind an den Haaren herbeigezogen und entbehren jeglicher wissenschaftlicher Grundlage. Mit einem Wort: Unseriös.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

dazu fällt mir nur ein ...

von Walter Amann am 20.02.2020 um 0:51 Uhr

VERARSCHE

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Hä? Quantenphysikalisch

von Dipl.-Phys. Norbert Veicht am 19.02.2020 um 10:36 Uhr

Das ist ein offensichtlicher Versuch, mit dem Begriff Quantenphysik Kritiker abzuschrecken. Die elektromagnetischen Wellen sind viel zu schwach für solche Effekte! Da hätte ich ja schon drastische Wirkungen, wenn ich in die Nähe von einem Smartphone komme!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Also....

von Karl Friedrich Müller am 19.02.2020 um 9:05 Uhr

Klingt für mich an den Haaren herbei gezogen.
Man fabuliert einen Haufen Quatsch, um das Produkt zu verkaufen.
Ich finde, es gibt genug davon.
Meinetwegen sagt, dass ich es eben nicht verstehe.
Trotzdem: unseriös.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.