Positionspapier

E-Rezept: ABDA wirbt für DAV-WebApp

Berlin - 11.02.2020, 17:55 Uhr

Quo vadis E-Rezept? Die ABDA setzt sich erneut für eine einheitliche Lösung ein. (m / Foto: imago images / Future Image)

Quo vadis E-Rezept? Die ABDA setzt sich erneut für eine einheitliche Lösung ein. (m / Foto: imago images / Future Image)


Die ABDA hat ein Positionspapier zum E-Rezept erarbeitet. Darin legt sie dar, „was es für eine erfolgreiche Einführung braucht“. Das ist vor allem die Akzeptanz der Versicherten, aber auch die der Heilberufler, die mit dem E-Rezept arbeiten sollen. Dafür sei Vertrauen nötig – und ein sicherer, praktikabler Prozess. Aus Sicht der ABDA ist der Gesetzgeber nun gefordert, ein konsequentes Makelverbot zu installieren und Vorgaben für das Handling der E-Rezepte durch die Patienten zu machen. Die beste Lösung für letzteres, so stellt die ABDA klar, sei die vom DAV entwickelte WebApp.

Die Einführung des E-Rezeptes ist für 2021 vorgesehen, es soll das Papierrezept nach und nach ersetzen – eine Entwicklung, die die Apothekerschaft begrüßt, wie die ABDA in dem am heutigen Dienstag veröffentlichten Positionspapier betont. Mit dem kürzlich von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Referentenentwurf eines Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) wird die Gestaltung des E-Rezeptes nun konkreter. Allerdings sind aus Apothekersicht an entscheidenden Punkten Nachbesserungen notwendig. Das macht die ABDA in ihrem Papier ebenfalls deutlich.

Zunächst beschreibt sie die aus ihrer Sicht bestehenden Herausforderungen für die Einführung des E-Rezeptes: Das Handling der elektronischen Verordnung für den Patienten müsse so gestaltet sein, dass dieser dem System vertraue, es verstehe und es einfach anwenden könne. Über den gesamten Prozess sei die volle Patientensouveränität zu gewährleisten. Auch in der digitalen Welt müsse es selbstverständlich sein, dass Versicherte ihre Rezepte ohne Beteiligung Dritter einsehen, sie verwalten, transportieren und gegebenenfalls auch vernichten können. Es müsse auch möglich sein, eine unverbindliche Verfügbarkeitsanfrage in der Apotheke ihrer Wahl zu stellen. Und: Auch ohne Smartphone müsse der Patient ein E-Rezept einlösen können.

Zugleich sei sicherzustellen, dass sich nicht Dritte, die nicht am eigentlichen Versorgungsprozess beteiligt sind, in den Transport der Verordnung einschalten.

Die Erfolgsbedinungen fürs E-Rezept

Konkret stellt die ABDA sodann fünf „Erfolgsbedingungen“ auf: Die Anwendung müsse

  • diskrimierungsfrei,
  • manipulationsgeschützt und werbefrei,
  • kostenfrei und unabhängig,
  • einfach bedienbar und bundesweit einheitlich sowie
  • sicher sein.

Diese Wortwahl dürfte den meisten Apothekern bekannt vorkommen. Genau so preist der Deutsche Apothekerverband (DAV) seine eigens entwickelte WebApp an, die derzeit im Rahmen eines Pilotprojektes in Berlin erprobt wird.

Politische Handlungsempfehlungen: Makelverbot und WebApp

Die politischen Handlungsempfehlungen sind letztlich keine Überraschung: Zum einen müsse auf regulatorischer Ebene ein konsequentes Makelverbot für Verordnungen installiert werden. So sollen Geschäftsmodelle zulasten von Patienten oder Heilberuflern verhindert werden. Diese Forderung stellte die Apothekerschaft bereits mehrfach auf: Die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz, aber auch mit einem Antrag auf dem vergangenen Deutschen Apothekertag.

Zum anderen seien auf technischer Ebene Mechanismen erforderlich, die das Makeln von E-Rezepten auch faktisch unmöglich machen und den Patienten in seinen Rechten schützen.

Und hier kommt die WebApp des DAV wieder ins Spiel. Noch fehlten nämlich klare Vorgaben für das Handling des E-Rezepts auf Patientenseite, heißt es im ABDA-Papier. Und es folgt eine klare Anspielung auf die bislang im PDSG-Entwurf vorgesehenen Regeln: „Lässt der Gesetzgeber hier wettbewerbliche Marktlösungen in Form unterschiedlicher Apps zu, kommt es zu einer Flut konkurrierender Angebote an anwendungs- und sicherheitstechnischen Varianten, die häufig die zentralen, vorstehend beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen werden.“ Weiter heißt es: „Das Handling des E-Rezepts auf Patientenseite sollte deswegen durch eine bundesweit und für alle Beteiligten einheitliche Anwendung erfolgen, die den Patienten die erforderliche Sicherheit bietet und das notwendige Vertrauen schafft.“

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Diesem Anspruch folgend habe der DAV seine WebApp entwickelt. Sie gestalte die technischen Prozesse zwischen Patient und Heilberufler „kostengünstig und diskriminierungsfrei, zeitlich effizient sowie mit höchstem Patientennutzen“. Sie garantiere zudem Wettbewerbsneutralität und sorge dafür, dass der Patient unbeeinflusst bleibe. Eine solche einheitliche Lösung ist aus ihrer Sicht ganz klar die beste aller Optionen. 

Und so heißt es abschließend im Positionspapier: „Die Apothekerschaft bietet an, diese einheitliche technische Lösung Gematik-konform für die Versichertengemeinschaft umzusetzen. Dazu bedarf es neben dem Makelverbot eines soliden rechtlichen Rahmens, der eine entsprechende Beauftragung des DAV oder eine Beleihung ermöglicht. Die fehlenden technischen Vorgaben für das Handling des E-Rezepts sollten zeitnah durch die Gematik definiert werden.“



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Mit diesem ABDA-Simsalabim wird wertvolle Zeit verplempert ... während SpahnoGematik Tatsachen schafft ...

von Christian Timme am 11.02.2020 um 19:11 Uhr

Wann hört das endlich auf?

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