Rote-Hand-Brief

Verkürzte Haltbarkeit von Ecalta und Detimedac

Stuttgart - 06.02.2020, 10:14 Uhr

Wie lange sind Infusionen nach Rekonstitution haltbar? (s / Foto: Elnur / stock.adobe.com)

Wie lange sind Infusionen nach Rekonstitution haltbar? (s / Foto: Elnur / stock.adobe.com)


In der Fachinformation von Ecalta, Anidulafungin-Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung, ist ein falscher Hinweis enthalten. Dort steht, dass die Infusionslösung eingefroren bis zu 72 Stunden aufbewahrt werden darf. Eine kürzlich von Pfizer durchgeführte Testreihe hat diese Aufbewahrungsoption aber revidiert. Vergangenen Dienstag ist dazu ein Rote-Hand-Brief verschickt worden. Kurz zuvor hatte auch Medac über die verkürzte Haltbarkeit von Detimedac (Dacarbazin) berichtet.

In den letzten Wochen haben gleich zwei Informationsbriefe* über die verkürzte Haltbarkeit zweier Arzneimittel berichtet, die i.v. verabreicht werden. Erst am vergangenen Dienstag informierte Pfizer über den Internetauftritt des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) darüber, dass laut der aktuellen Produktinformation zu Ecalta® (Wirkstoff: Anidulafungin) das Einfrieren der (rekonstituierten) Infusionslösung erlaubt ist – eine kürzlich vom Hersteller durchgeführte Testreihe habe jedoch ergeben, dass diese Aufbewahrungsoption revidiert werden muss.

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„Durch das Einfrieren des Produktes kann es aufgrund einer mangelnden Löslichkeit des Ecalta-Wirkstoffs (Anidulafungin) in der Infusionslösung nach Aufbewahrung unter Tiefkühlbedingungen und nachfolgendem Auftauen zur Bildung von sichtbaren Partikeln kommen“, heißt es zur Begründung.

Nur noch bei 25 °C über 48 Stunden aufbewahren

Eine Infusionstestreihe habe im USP-Test zu „Completeness & Clarity“ OOL-(Out of Limit)-Ergebnisse ergeben. Dabei handle es sich um einen Test zur Prüfung auf sichtbare Partikel, der dem „Particulate Matter Visible Test“ der Europäischen Pharmakopöe entspreche. Die Infusionslösungen sollen zahlreiche weiße, amorphe Partikel aufgewiesen haben, die deutlich sichtbar waren, nachdem die Lösung vom gefrorenen Zustand auf Raumtemperatur gebracht wurde. „Bei den Partikeln handelte es sich nachweislich um Anidulafungin, den Wirkstoff von Ecalta“, heißt es.

Der Hinweis unter Abschnitt 6.3 der aktuellen Fachinformation, dass die Infusionslösung bis zu 72 Stunden eingefroren aufbewahrt werden darf, sei somit falsch und dürfe aus oben genannten Gründen nicht befolgt werden. Nach wie vor gilt jedoch der ebenso enthaltene Hinweis: „Die Lösung sollte vor der Applikation optisch auf eventuelle Partikel und Verfärbungen überprüft werden. Wenn Partikel oder eine Verfärbung festgestellt werden, ist die Lösung zu verwerfen.“ 

Sicherheitsprobleme soll es bislang keine gegeben haben. Ecalta ist zugelassen „Zur Behandlung von invasiver Candidiasis bei erwachsenen Patienten.“

Die Infusionslösung kann nun nur noch bei 25 °C über 48 Stunden aufbewahrt werden. Die Produktinformation zu Ecalta wird in Kürze mit den entsprechend korrekten Angaben aktualisiert. 



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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