Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

02.02.2020, 08:00 Uhr

Spahn macht Dampf bei der Digitalisierung – und wir Apothekers sollen sogar bei der elektronischen Patientenakte mitwirken dürfen. Doch vorerst hätten wir gerne das wasserdichte Makelverbot bei E-Rezepten. (Foto: Andi Dalferth)

Spahn macht Dampf bei der Digitalisierung – und wir Apothekers sollen sogar bei der elektronischen Patientenakte mitwirken dürfen. Doch vorerst hätten wir gerne das wasserdichte Makelverbot bei E-Rezepten. (Foto: Andi Dalferth)


Eine Woche der Freude und Zufriedenheit im ABDA-Haus: Spahn ist auch nach der Bühler-Anhörung zum Rx-Versandverbot nicht böse. Sein Ministerium hat sogar einen neuen Gesetzentwurf fürs Patientendaten-Schutzgesetz veröffentlicht, das uns das Makelverbot für E-Rezepte bringen soll und eine neue Mutter-Gematik-App fürs E-Rezept. Sogar ein neues Honorar für die elektronische Patientenakte soll für uns drin sein. Ist zwar alles noch kräftig nachbesserungswürdig, aber die ABDA freut sich schon mal wie Bolle. Und sieht vor lauter Freudentränen nicht, wie der Rest des Apotheken-Stärkungsgesetzes den Bach runter geht, der EU-Kommissar Breton lässt grüßen. 

27. Januar 2020

Er hat’s gut gemacht, der Pharmaziestudent Benedikt Bühler im Petitionsausschuss des Bundestags, sehr gut, mein liebes Tagebuch. Und Jens Spahn war da. Beide stellten sich den Fragen der Gesundheitsexperten der Fraktionen. Bühler argumentierte, unterstützt von Rechtsanwalt Morton Douglas, vor allem mit der Arzneimittelsicherheit und versuchte dem Ausschuss die Gründe aufzuzeigen, warum es besser sei, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland zu verbieten. Jens Spahn brachte seine bekannten Argumente vor, etwa dass Apothekenschließungen nichts mit dem Versandhandel zu tun hätten, da dieser nur 1 Prozent Marktanteil habe. Und dass er doch mit seinem Apotheken-Stärkungsgesetz alles tue, die Apotheken zu stärken, und er auf Gleichpreisigkeit setze. Ach ja, mein liebes Tagebuch, was Spahn nicht sagt: Es ist doch nur eine Gleichpreisigkeit im GKV-Raum, nicht in der privaten Krankenversicherung. Und wir wissen, dass dies der Sprengstoff sein wird für unser gesamtes Arzneimittelpreissystem. Spahn geht, wie er durchblicken ließ, sowieso davon aus, dass es zum Thema Gleichpreisigkeit ein neues Verfahren vor dem EuGH geben wird. Und bemerkenswert ist: Ihn scheint es nicht zu stören, dass EU-Versender quasi von keiner Behörde kontrolliert werden. Alles in allem: Spahn will einfach nicht. In einem Punkt allerdings kann man Spahn nur schwer  widersprechen: „Ich hätte mich gefreut“, sagte er vor dem Ausschuss, „wenn ebenso viel Kraft, Emotionen und Gedanken in die Gestaltung des E-Rezeptes gesteckt worden wären. … Die Zukunftsfragen bleiben von den Apothekern aber oft unbeantwortet. Wenn die Apotheker selbst eine App entwerfen, auf der der Patient sich eine Apotheke aussucht, an die er sein E-Rezept übertragen kann, ist der Versandhandel doch überhaupt nicht mehr nötig.“

Die ABDA war übrigens, oh Wunder, entgegen ihrer Ankündigung doch zugegen, in Person von Ralf Denda, dem persönlichen Referenten von Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz. Möglicherweise hat es sich die ABDA-Spitze bei einem Tässchen Tee in ihrer Residenz gemütlich gemacht und die einstündige Übertragung der Anhörung im Internet angesehen – und danach Buuuh gerufen, wie es der ABDA-Präsident in Schladming empfohlen hatte.

 

Nichts Neues zu diesem Thema kommt vom deutschen Versandapothekerverband (BVDVA). Für ihn ist das Thema Rx-Versandverbot übrigens „schon länger vom Tisch“. Seine Lösung des Konflikts ist nach wie vor: eine Höchstpreisverordnung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Auch deutsche Versandapos sollten Boni geben dürfen. Gerade sie stärkten doch die Versorgung auf dem Land, meint der Versandverband. Mein liebes Tagebuch, man kann sich das Szenario vorstellen, was bei Versandapos passieren würde, wenn es eine Höchstpreisverordnung gäbe: Hauen und Stechen, am Ende überleben nur ganz wenige, die dann den Markt bestimmen. Ist das die schöne neue BVDVA-Welt?

28. Januar 2020

Der SPD-Europaparlamentarier Bernd Lange hatte die EU-Kommission u. a. gefragt, ob die Kommission Kenntnis davon habe, dass DocMorris von den niederländischen Behörden überwacht werde. Eine gute Frage, mein liebes Tagebuch, denn bekanntlich haben die deutschen Arzneimittel-Überwachungsbehörden nichts mit der Überwachung von DocMorris und anderen EU-Versendern zu tun. Die Antwort des neuen EU-Kommissars Thierry Breton liegt nun endlich vor. Allerdings geht er auf diese Frage nur am Rande ein, für ihn reicht es, dass der Versender DocMorris in den Niederlanden als Online-Apotheke zugelassen ist. Er macht es sich einfach, mein liebes Tagebuch, der Herr Kommissar. Den Schwerpunkt seiner Antwort legt er dagegen auf das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung: Der Onlineverkauf stelle für die EU-Versender die einzige Möglichkeit dar, Zugang zum deutschen Markt zu haben. Na, mein liebes Tagebuch, da kann man sich gut vorstellen, wes Geistes Kind Herr Breton ist und was das für unsere Apotheken in Deutschland bedeutet. Vor allem, wenn man weiß, dass Breton vor seiner Nominierung Chef des IT-Konzerns Atos war, der Medienberichten zufolge millionenschwere Verträge mit EU-Institutionen hat.

Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange zeigte sich enttäuscht von Bretons Antwort. Aber er will weiter dran bleiben an diesem Thema. Für ihn sind „Apotheken und ihre persönlichen Beratungsleistungen Teil der Daseinsvorsorge und dementsprechend sollte auch der ordnungspolitische Rahmen aussehen. Der freie Markt kann nicht immer das Allheilmittel sein“, ist Lange überzeugt und verweist auf das Beispiel Amazon und die Folgen für kleinere und mittlere Unternehmen. Danke, Herr Lange! 

 

Das nehmen wir als Personalie mit, mein liebes Tagebuch: Max Müller, bei DocMorris bisher für Strategie und Ausrichtung zuständig, verlässt den Zur Rose-Konzern zum 30. April 2020 und wird künftig für den glyphosatgeschüttelten Pharma- und Chemiekonzern Bayer arbeiten, wo er sich beispielsweise um Nachhaltigkeitsthemen kümmern wird. Warum er DocMorris verlässt, erfährt man natürlich nicht. Der Versandkonzern wird laut Pressemitteilung seinen gesamten Vorstand umbauen, laut Marketingsprech will man von einer Markensteuerung zu einer Deutschlandsteuerung wechseln, was auch immer das heißt. Das Deutschlandgeschäft besteht in diesem Konzern aus DocMorris, Medpex, Apo-rot, Eurapon, Zur Rose und Vitalsana.

 

Die Apothekenzahlen in Deutschland kennen seit Jahren nur eine Richtung: abwärts. Aber im vergangenen Jahr sind sie besonders rasant in den Keller gegangen, aber so was von, mein liebes Tagebuch: Ende 2019 gab es laut ABDA noch 19.075 Apotheken, das sind 348 weniger als Ende Dezember 2018 und entspricht einem Rückgang von 1,8 Prozent. Die Anzahl der Apothekeninhaber ist sogar um 2,7 Prozent gesunken. Der Tag, an dem wir die bemerkenswerte  Marke von nur noch 19.000 Apotheken in Deutschland haben, rückt immer näher. Der ABDA-Präsident sieht die flächendeckende Versorgung in Gefahr. Da müsse schon bald was dagegen unternommen werden, meint er und sieht einen Ausweg im – ja, im Apotheken-Stärkungsgesetz. Er baut vor allem auf zwei gesetzgeberische Maßnahmen: Die Absicherung einheitlicher Abgabepreise bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln, sprich, Spahns Gleichpreisigkeit im GKV-Bereich. Und auf die Einführung des E-Rezepts, das allerdings noch durch ein Makelverbot untermauert werden muss. Mein liebes Tagebuch, ob diese Maßnahmen den Abwärtstrend der Apothekenzahlen stoppen werden, ist mehr als fraglich.

29. Januar 2020

Nein, er lässt nicht locker, Klaus Michels, Chef des Apothekerverbands Westfalen-Lippe. Und das ist gut so. Was sich die ABDA damit geleistet hat, die Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler nicht zu unterstützen, ist für Michels nicht hinnehmbar. Denn die Mitgliederbeschlüsse, auf die sich die ABDA derzeit berufe, sagen aus, dass das Rx-Versandverbot ausdrücklich eine „Handlungsoption“ ist für den Fall, dass das Apotheken-Stärkungsgesetz nicht ausreichend wirksam ist. Michels wirft dem ABDA-Präsidenten vor, dass er von einer Handlungsoption nichts mehr wissen wolle. Nach Meinung von Michels könnte das Rx-Versandverbot aber  noch Bedeutung bekommen, denn es könnte durchaus sein, dass Vertreter der Unionsfraktion zum Rx-Versandverbot zurückkommen, wenn die EU-Kommission den Spahnschen Plan zur Gleichpreisigkeit als ungeeignet ansieht. Michels ist überzeugt: Die Haltung der ABDA auf die ABDA-Mitglieder, die Kammern und Verbände, habe „verheerende Auswirkungen“. So ist es, mein liebes Tagebuch.

 

Vielleicht ist das Thema Bon-Pflicht und Bon-Sammeln doch noch nicht am Ende? Der FDP-Bundestagsabgeordnete Andrew Ullmann fordert, Versicherte und Apotheken von dieser Bürokratie zu entlasten. Er will sogar die Bonpflicht für Arzneimittel, die zulasten der GKV abgegeben werden, sofort abschaffen. Für ihn ist das Sammeln von Zuzahlungsbelegen von gestern. Auch erstaunlich: Sogar in Frankreich soll die Bonpflicht für kleinere Beträge abgeschafft werden, aus Umweltschutzgründen. Und der Verein Die Freie Apothekerschaft setzt sich ebenfalls für die Abschaffung der Bon-Pflicht ein und hat eine Online-Petition eingebracht, die mit ähnlichen Petitionen zu diesem Thema zusammengefasst wurde. Sie ist nun abstimmungsbereit. Mal sehen, mein liebes Tagebuch, vielleicht tut sich noch was…

30. Januar 2020

So eine Plattform zum Vorbestellen von Arzneimitteln hat was – für den oder die, die diese Plattform als Betreiber anbieten (sie erhalten einen Datenschatz), aber auch für die, die auf dieser Plattform mitmachen: Für kleines Geld ist eine Apotheke online dabei. Der Zukunftspakt aus Noweda und Burda hat schon eine Plattform, die Kooperation „Pro AvO“ bastelt noch dran. Und klar, DocMorris will jetzt auch eine. Na, dann mal los. Denn so ein Marktplatz zum Vorbestellen braucht Apotheken, die mitmachen. Das würde allerdings bedeuten, dass sich Apotheken, die das wagen, unter die Fuchtel von DocMorris begeben: Für jeden Umsatz, der über diesen Marktplatz läuft, wird DocMorris die Hand aufhalten. Der Versender setzt auf die Bekanntheit seines Namens und meint, dass die Vor-Ort-Apotheke davon profitieren könne. Möglich, doch genau das ist dann auch das Problem: DocMorris wird nicht davon ablassen, die Patienten zu bearbeiten und dazu zu bewegen, doch bitteschön ihr E-Rezept direkt ans Versandhaus DocMorris nach Aachen, also realiter in die Niederlande zu schicken. Und so bezahlt die Apotheke vor Ort dafür, der Steigbügelhalter für das Versandhaus sein zu dürfen – und, wenn man so will, schaufelt sich die kleine Apotheke damit wohl ihr eigenes Grab. Mein liebes Tagebuch, es soll Apotheken geben, die  trotzdem mitmachen wollen…

 

Jens Spahn ist begeisterter Anhänger der Digitalisierung. Und da ist es kein Wunder, dass er sich einen Digitalisierungs-Fan an seine Seite geholt hat: den CDU-Politiker Gottfried Ludewig als Leiter einer neu geschaffenen Abteilung für Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium (BMG). Ludewig, möglicherweise ein kleiner Nerd, wirbt dafür, dass man in der Telemedizin „Raum für Innovationen und Imperfektion“ schaffen müsse. Klar mein liebes Tagebuch, wissen wir! Innovation und vor allem Imperfektion, das kennen wir aus dem Bereich von IT und EDV, was ist da schon perfekt. Nun, Ludewig kämpft dafür, dass es – im Sinne seines Dienstherren – mit der elektronischen Patientenakte (ePA), mit E-Rezept und Apps auf Rezept rasch vorangeht. Die ePA soll es schon Anfang 2021 geben! Motto: einfach mal machen – auch wenn noch nicht alles rund läuft. Und das bisschen mit dem Datenschutz gibt sich dann schon. Ihm ist jetzt schon klar, dass schon bald Datenlecks aufgedeckt werden. Aber so ist das nun mal, wenn man rasch Fortschritte haben möchte. Wenn es nicht rasch vorangeht, stehen nämlich die Konzerne vor der Tür, meint er.  Er scheint aber auch zu wissen, dass damit noch längst nicht alle Menschen von der Telemedizin überzeugt sind. Aber, mein liebes Tagebuch, auch das wird sich finden, mangels Alternativen.

 

Bleiben wir bei Spahn und Digitalisierung, beim E-Rezept. Nach dem Willen des Deutschen Apothekerverbands sollte es nur einen einheitlichen Weg geben, auf dem Patienten ihre digitalen Verordnungen an die Apotheke übermitteln, nämlich den Weg über die DAV Web-App. Andere Anbieter von E-Rezept-Apps wären da außen vor. Ob das so kommen wird, steht in den Sternen. Nun mehr denn je, denn das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt. Danach soll die Gematik (an der bekanntlich auch die Apotheker beteiligt sind) eine zentrale App entwickeln, quasi die Mutter-App, mit der der Patient entscheiden kann, an welche Apotheke er sein E-Rezept schickt. Aber mit dieser zentralen App soll es ihm auch möglich sein, sein E-Rezept an Plattformen und Apps anderer Anbieter weiterzuleiten. Mein liebes Tagebuch, die DAV-Web-App wäre demnach nicht die zentrale App, sondern ein Anbieter unter vielen, wie die anderen Apps auch. Denn auch die App eines Apothekerverbands hat natürlicherweise ihre eigenen Interessen. Daher soll der Weg über die Gematik-App laufen. Diese App soll im Lauf des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Na, da wird’s in diesem Jahr also noch nichts mit dem E-Rezept… 
Neuregelungen soll es auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA) geben: Die Krankenkassen sollen sie ihren Versicherten 2021 zur Verfügung stellen zusammen mit einer entsprechenden App, über die der Patient Zugang zu seiner Akte hat. Ab 2022 soll die Akte mit Befunden, Arztberichten, Röntgenbildern, Impfausweisen, mit dem Mutterpass und dem E-Medikationsplan befüllt werden. Mit dem Befüllen der ePA sollen neben den Ärzten übrigens auch die Apotheker betraut werden. Schön, mein liebes Tagebuch, aber da zeichnen sich schon jetzt kleine Unterschiede ab: Während die Ärzte pro neuem Eintrag 10 Euro al sHonorar erhalten sollen, steht das Honorar für Apotheker noch nicht fest, sie müssen es mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln. Mein liebes Tagebuch, es wird nicht besser, wir werden immer die Gekniffenen sein.

 

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Hilferuf von uns Apothekers erhört: Es hat das Makelverbot für E-Rezepte aus dem Apotheken-Stärkungsgesetz herausgelöst und in den Entwurf des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (kurz auch Patientendaten-Schutzgesetz genannt) übernommen. Das hat den Vorteil, dass das Makelverbot nicht vom Apotheken-Stärkungsgesetz abhängig ist, das bekanntlich derzeit noch bei der EU-Kommission zur Prüfung auf Eis liegt, Schicksal ungewiss. Das Makelverbot soll verhindern, dass die freie Apothekenwahl gewahrt bleibt und ein Patient weder vom Arzt noch von einer Krankenkasse genötigt werden kann, sein Rezept bei einer bestimmten Apotheke einzulösen. Das Makelverbot soll auch für Arzneimittelhändler im Ausland gelten. Allerdings gibt es noch ein Manko bei diesem Gesetzentwurf: Die Forderung der Apotheker nach einem Makelverbot auch für „Dritte“ berücksichtigt dieser Referentenentwurf nicht. Aber ohne dieses Verbot könnten beispielsweise andere Marktbeteiligte den Patienten durch Anreize dazu bewegen, sein E-Rezept für die Vermittlung an von ihnen organisierte Apotheken-Marktpartner zur Verfügung zu stellen. Also, mein liebes Tagebuch, das Bundesgesundheitsministerium muss noch davon überzeugt werden, dass das Makelverbot auch für Dritte zu gelten hat, sonst kommt Hauen und Stechen um E-Rezepte auf uns zu.

 

Was man nun sieht: Aus dem großen vollmundig zitierten „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke“ ist ein kleines Gesetzchen geworden, das im Wesentlichen nur noch die Einführung von bezahlten pharmazeutischen Dienstleistungen beinhaltet (so sie denn kommen) und die Gleichpreisigkeit für verschreibungspflichtige Arzneimittel im GKV-Bereich (wenn die EU-Kommission das abnickt). Also, mein liebes Tagebuch, vielleicht sollten wir nun darauf drängen, dass die pharmazeutischen Dienstleistungen auch noch in irgendeinen anderen Gesetzentwurf ausgelagert werden, denn sonst besteht die Gefahr, dass sie im Nirwana der Gesetzesmaschinerie untergehen. Ja, die pharmazeutischen Dienstleistungen, auf die die ABDA so baute! Auch wenn der ABDA selbst noch gar nicht so klar ist, welche Dienstleistungen wir überhaupt im Einzelnen anbieten wollen und wieviel Cent wir dafür bekommen. Man hat es uns als tolle Errungenschaft verkauft – und nun?

31. Januar 2020

Die ABDA ist schon mal zufrieden mit dem neuen Referentenentwurf für das neue Patientendaten-Schutzgesetz. Wie schön, mein liebes Tagebuch, über Friede und Freude auf ABDA-Seite kann man doch nur glücklich sein. Und wenn dann noch ein Eierkuchen dazu kommt in Form von Makelverbot und E-Rezept-App dann ist doch wirklich alles in Butter. Sie ist so leicht zufriedenzustellen, unsere ABDA. Zwar wird sie ihre App nicht bekommen, jedenfalls nicht so, wie es sich der Apothekerverband wünschte, aber was soll’s. Man ist ja bei der Gematik dabei und hofft wohl, hier ein bisschen steuernd bei der zentralen Gematik-App mitwirken zu können. Und was das Makelverbot betrifft: Im Gesetzentwurf ist es derzeit nur Ärzten und Krankenkassen verboten, Patienten zu beeinflussen und deren E-Rezepte zu lotsen. Andere Anbieter könnten da noch am Markt auftreten und bei E-Rezepten steuernd eingreifen. In der jetzigen Formulierung, also ohne ein Makelverbot für Dritte, ist das Makelverbot für die Katz. Zum Glück ist dieser Referentenentwurf ein erster Vorschlag, es gibt noch mehrere Möglichkeiten, Änderungsvorschläge einzubringen. Und die muss die ABDA, bei aller Freude, dringend nutzen!

 

Klare Worte für die derzeitige ABDA-Politik findet Heidrun Hoch, Vorsitzende der TGL, der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein, auf der Jahreshauptversammlung ihres Vereins. Sie nennt die aktuelle Standespolitik „beschämend“. Sie meint: „In der Hoffnung, Herrn Spahn nicht zu verärgern, verlieren einige offensichtlich völlig das Maß.“ Sie schaut dabei auf die Weigerung der ABDA, dem Pharmaziestudenten Benedikt Bühler die benötigten Gutachten zum Rx-Versandverbot zur Verfügung zu stellen. Hoch kann auch nicht verstehen, dass die ABDA so gelassen bleibt, wenn das Bundesgesundheitsministerium ein Gutachten in Auftrag gibt, das die Freigabe der Rx-Preise untersuchen soll. Und die AG Honorar habe nach acht Jahren noch immer keine konkreten Ergebnisse vorgelegt, wie eine neue Honorarstruktur für Apotheken aussehen könnte. Mein liebes Tagebuch, auch wenn das die Kuschelatmosphäre und den Freudentaumel der ABDA stört: Hoch hat Recht. Danke für die klaren Worte.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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6 Kommentare

Und hier die dafür unmittelbar Verantwortlichen:

von Gunnar Müller, Detmold am 02.02.2020 um 10:57 Uhr

Langjährige Mitglieder dieser äußerst qualifizierten Arbeitsgruppe u. a.:
Becker, Fink, Hubmann, Kiefer, Michels, Overwiening, Schreiber.
Alles keine Unbekannten - werden aber offensichtlich alle immer noch wieder gewählt…
Oder schlimmer noch:
empfehlen (?!) sich sogar für noch Höheres…

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Nicht gleich Alle in die Tonne treten

von Wolfgang Müller am 02.02.2020 um 11:33 Uhr

Zwei Fragen an Sie persönlich dazu, ehe wir gleich vorzeitig und vielleicht zu Unrecht alle Beteiligten an dieser gescheiterten Arbeitsgruppe als mögliche bessere, zukünftige ABDA- bzw. DAV-Führung in die Tonne treten:

-- Wer hat die Arbeitsgruppe geleitet, wer war verantwortlich für das Arbeiten der Gruppe? Für die Ziele, die Termine und die Art der Zusammenkünfte, das zielgerichtete Vorgehen der Gruppe, das Hinzuziehen ggf. auch externer Kompetenz etc.?

- Ist eine bessere, andere Honorierung (eben: "Weg von der Packung", z. B.) überhaupt möglich? Oder ist das Scheitern dieser Arbeitsgruppe einfach nur ein zwangsläufiges Ergebnis, weil das aktuelle System das einzig wahre/mögliche ist, um die Regel-Apotheken-Struktur zu erhalten? Und wirklich profitable andere Arten von Honorierungen, wie z. B. für "Impfen", "Dienstleistungen" etc. eben vollkommen eindeutig nicht zu erreichen sind? Sondern dass diese neuen Arten von Honorierungen - wenn überhaupt - nur in vernünftigem Umfang in vollem Bewusstsein HINZU gefügt werden dürften, dass "Die Honorierung der Packung" die "Neuen Leistungen" de facto querfinanzierten muss? Kann man sowas eigentlich wollen?

Ich glaube, dass sich die Leitung dieser Arbeitsgruppe nun endlich, und angesichts der Krisenlage SEHR SCHNELL, einmal diesbezüglich ehrlich machen muss. Oder denken Sie, eine andere Arbeitsgruppe hätte da bessere Ergebnisse erzielt (mal abgesehen von Ihren eigenen, m. E. vollkommen getrennt davon zu diskutierenden, grundlegenden Umverteilungs-Ideen)?

Ich finde darüber hinaus, die ganze Ablenkung der Apothekerschaft mit diesem "Neuartige Honorierungen"-Thema müsste konsequent wenigstens so lange beendet, ja: verboten werden, bis die alleinigen existentiellen Fragen, nämlich die Rx-Festpreis-Frage und die Zukunft des Rezeptmakeln geklärt sind!

AW: @ in die Tonne treten....

von Gunnar Müller, Detmold am 02.02.2020 um 16:25 Uhr

Tja, DAS ist sicher so eine Sache, aber:
WER ist letztlich ohne Verantwortung ...?
Da gibt es sicher viele, unrühmliche Beispiele aus der jüngsten Gegenwart bis in die nähere Vergangenheit vor 75/87 Jahren oder gar noch weiter zurück.
Am Ende will es keiner gewesen sein – auch wenn gerade diese Mitglieder in diesen Gremien doch allesamt keine einfachen ApothekerInnen sind sondern CHEFS, die ansonsten nicht müde werden, uns weiszumachen, dass sie ja allesamt als PräsidentInnen und Vorsitzende die bestmögliche Wahl zur Lösung unserer Probleme sind.

Zur Frage der Unabwendbarkeit des Scheiterns:
Kann man diskutieren - doch bedenken Sie all die viele Zeit (8 Jahre allein seit Apothekerprotest und streng genommen eigentlich doppelt so lange seit 2004 - und man hat noch nicht einmal Erhebungen über die Verteilung der Packungszahlen und geht immer noch von Umsätzen aus…)
und
die vielen abstrusen Ideen zu neuen Aktivitäten, statt
sich darüber Gedanken zu machen, wie wir die immensen zusätzlichen Leistungen, die wir immer wieder und täglich aufs Neue aufgebrummt bekommen einschließlich der ausufernden Rückfragen bei Ärzten/Arztpraxen und der gar so wichtigen Genehmigungen bei den Krankenkassen einmal gescheit bezahlt bekommen.

Ansonsten stimme ich Ihnen vollkommen zu.

Von ABSturz ohne ABS ... Buuh gegen B(r)eton ... und der ABDA gehen die "Sargnägel" immer noch nicht aus ...

von Christian Timme am 02.02.2020 um 9:28 Uhr

Immer weniger Apotheken ... inmitten eines immer größer werdenden Rosenmee(h)res... und die ABDA "sargt" sich und ihre "Schutzbefohlenen" mit anhaltendem Fleiß immer weiter ein. Wie schizophren müssen all die Apotherkerleins sein , die Tag für Tag in der Doppelrolle als Ehrenamtler und Apothekerleiter diese Entwicklung befördern?. Ein Jens Spahn muss sich doch langsam in diesem "Schlaraffenland" anfangen zu langweilen ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

.

von Anita Peter am 02.02.2020 um 8:52 Uhr

Hat man denn das Herstellen der "geichlangen Spiesse" bei der ABDA schon völlig aufgegeben?
Selbst die Wiederherstellung der PB bei GKV Kunden sind keine gleichlangen Spiesse. Das FBV wird ebenso völlig ungeniert umgangen.
Ohne RXVV wird man um eine Honorarreform nicht umherkommen. Gleiche Bezahlung von Vor Ort Apotheken und Versandapotheken sind keine gleichlangen Spiesse. Das volle Honorar können nur Apotheken bekommen, die beraten, NN anbieten, Akutversorgung usw usw anbieten. D.h.dem Versand stehen nur die 3% Handlingspauschale zu. ( Scheint ihm auch zu reichen, wenn DoMo zu Zeit mit 30 Euro Bonus lockt ) Von den Einsparungen kann das Honorar auf 9,50 angehoben werden. Natürlich flankiert von einem Verbot von Selektivverträgen.
Die ABDA hat sich mit dem Scheitern des RXVV abgefunden, legt aber keine Pläne auf den Tisch, wie die gleichlangen Spiesse auch nur annähernd wiederhergestellt werden können.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

3000 Tage und kein eigener Honorarvorschlag !

von Ulrich Ströh am 02.02.2020 um 8:47 Uhr

Die Arbeitsgemeinschaft HONORAR bei der ABDA hat nach
acht (!!!) Jahren kein Ergebnis geliefert.

Wie ist in den ca. 3000 Tagen dort gearbeitet worden ?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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