Patientendaten-Schutzgesetz

Das grüne Rezept soll elektronisch werden

Stuttgart - 31.01.2020, 14:30 Uhr

Auch beim Grünen Rezept soll bald Schluss sein mit Stift und Tinte: Das Patientendaten-Schutzgesetz will auch das Grüne Rezept elektronisch machen. ( r / Foto: imago images / photothek)

Auch beim Grünen Rezept soll bald Schluss sein mit Stift und Tinte: Das Patientendaten-Schutzgesetz will auch das Grüne Rezept elektronisch machen. ( r / Foto: imago images / photothek)


Das Bundesgesundheitsministerium hat am Donnerstag den Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes vorgelegt. Neben der E-Patientenakte (ePA) und einigen Neuregelungen zum E-Rezept soll darin auch das grüne Rezept geregelt werden, denn auch dieses soll - sehr zur Freude des BAH - elektronisch werden.

„Die Digitalisierung bietet große Chancen für die medizinische und pflegerische Versorgung in Deutschland. Sie kann wesentliche Unterstützung dafür leisten, dass Leistungserbringer und Patienten besser kommunizieren können, dass die Abläufe im Behandlungsalltag leichter werden, dass Diagnosen und Therapien genauer ausgerichtet werden und eine bessere Wirkung für die Patienten entfalten“, so lauten die einleitenden Worte zum am Donnerstag vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Referenten-Entwurf eines Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG).

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Geregelt werden soll, neben der elektronischen Patientenakte und mehr Wettbewerb bei E-Rezept-Apps, unter anderem auch das Makelverbot für E-Rezepte und das Grüne Rezept. Denn auch dieses will das BMG elektronisch sehen, die Vorlage dazu soll die Selbstverwaltung erarbeiten, so sieht es ein neuer Absatz 3 in § 86 SGB V vor. 


Grünes Rezept: Die Selbstverwaltung wird beauftragt, einen elektronischen Vordruck für die Empfehlung apothekenpflichtiger, nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu vereinbaren“.

Aus dem Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telemantikinfrastruktur


Zeit haben die Kassenärztlichen Vereinigungen und der GKV-Spitzenverband dafür aber nicht unbegrenzt: Neun Monate nach Inkrafttreten des (PDSG) soll die Vorarbeit erledigt sein. Damit tritt das Ministerium bei der Digitalisierung des grünes Rezeptes aufs Gaspedal: Die Gematik hatte zuletzt betont, dass digitale OTC-Verordnungen erst in einem späteren Schritt geplant seien, ohne dabei konkrete terminliche Angaben zu machen.

Die elektronische grüne Verordnung sieht das BMG laut Entwurf – neben der E-Rezept-App und dem digitalen Überweisungsschein – als „innovative digitale medizinische Anwendung“, mit der der „Wandel in den Strukturen der Gesundheitsversorgung iterativ fortgesetzt, damit die Mehrwerte spürbar werden“.

BAH begrüßt grünes E-Rezept

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) begrüßt diesen Punkt im Gesetzesvorhaben, liegt dem BAH das grüne Rezept schon seit jeher am Herzen. Er hatte bereits in einer Stellungnahme zum Apotheken-Stärkungsgesetz im August 2019 auf ein grünes elektronisches Rezept gepocht.

Dr. Cranz, BAH-Hauptgeschäftsführer, erklärt: „Auch im Zeitalter des elektronischen Rezeptes ist eine ganzheitliche Arzneimittelversorgung mit rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimitteln unverzichtbar. Insofern begrüßen wir es sehr, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Selbstverwaltung beauftragt wird, das Grüne Rezept elektronisch umzusetzen.“



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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