- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Pentasa-Zäpfchen ...
Pentasa-Zäpfchen: Wie geht es richtig?
Zudem sei die Oberfläche der Presslinge nicht wachsartig, sondern könne rau sein und scharfe Kanten aufweisen. „Daher kann ein allseitiges Befeuchten mit Wasser zur Erleichterung der Applikation nötig werden, um ein sicheres Einführen in das Rektum zu ermöglichen.“
Wird diese Besonderheit nicht berücksichtigt, steigt das Risiko des Anhaftens des Zäpfchens im Analkanal in Verbindung mit den genannten unerwünschten Wirkungen. Die AMK bittet Apotheker, vor allem bei Erstabgabe von Pentasa® Zäpfchen (auch Importe) die Patienten zu beraten. Sie rät zudem, bei Hinweisen auf eine mangelnde Therapietreue, gegebenenfalls pharmazeutische Bedenken geltend zu machen und zu dokumentieren.
Warum haben Apotheker nicht beraten?
Die unerwünschten Arzneimittelwirkungen dürften sich großteils durch Erklärung der Anwendung von Pentasa® 1000 mg Zäpfchen in der Apotheke vermeiden lassen. Warum ist das vielleicht nicht ausreichend erfolgt? Hier nimmt die AMK die Apotheker in Schutz. „Eine zielgerichtete Beratung zur Anwendung der Zäpfchen durch Apotheker konnte offensichtlich nicht erfolgen, weil weder die Bezeichnung des Arzneimittels oder die Umverpackung noch die Apothekensoftware – abgesehen von der hilfsstofflichen Zusammensetzung – hierzu Anlass bot", erklärt die AMK. Somit sei erst bei der Entnahme des Zäpfchens aus dem Aluminium-Blister zu erkennen gewesen, dass es sich nicht um Hartfettzäpfchen handelt – wie dies vom Produkt des Marktführers bekannt sei.
Der Rahmenvertrag ist schuld
Die AMK erläutert zudem, warum die Meldungen Pentasa® 1000 mg Zäpfchen wohl nun einer Information bedurften. Zwar weise Pentasa® als Zäpfchen nur einen geringen Marktanteil auf, allerdings seien Apotheken seit der Änderung des Rahmenvertrags, Anfang Juli 2019, häufig verpflichtet, nun den Marktführer gegen Pentasa® 1000 mg Zäpfchen auszutauschen.
Die AMK kritisiert mit Hinblick auf die Patientensicherheit diesen Austausch in den genannten Situationen und fordert die notwendigen (Anwendungs-)Hinweise im offiziellen Teil der Gebrauchsinformation zu ergänzen. Man sei mit dem BfArM im Austausch, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unterstütze das Anliegen der AMK und habe bereits Kontakt mit dem Zulassungsinhaber aufgenommen, um auch auf textliche Änderungen hinzuwirken.
1 Kommentar
So geht’s auch
von Frankie goes to Hollywood am 29.01.2020 um 21:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.