Pharma Mall und Co.

Schon wieder die Betriebserlaubnis nachweisen?

Stuttgart - 28.01.2020, 10:15 Uhr

Wird Ihnen der Papierkram in der Apotheke manchmal auch zu viel? (Foto: imago images / Westend61)

Wird Ihnen der Papierkram in der Apotheke manchmal auch zu viel? (Foto: imago images / Westend61)


Der Bürokratieaufwand gehört in Apotheken zum Alltag, und doch schafft er es immer wieder, das Blut der Apotheker in Wallung zu bringen. Zuletzt haben DAZ.online entsprechende Beschwerden über die Pharma Mall erreicht: Es wurde – mal wieder – nach der Betriebserlaubnis gefragt. Könnte ein Zentralregister für Apotheken, wie beispielsweise beim DAT 2018 gefordert, in solchen Fällen Abhilfe schaffen? 

Dass der alltägliche bürokratische Aufwand in Apotheken groß ist, wird niemand bestreiten, mancher wird gar von Bürokratiewahnsinn sprechen. Kommen dann in größeren Abständen weitere bürokratische Forderungen zum normalen Tagesgeschäft hinzu, kann die fordernde Partei durchaus zum Objekt des Zorns mancher Apotheker werden. Zuletzt haben DAZ.online mehrere Beschwerden aus Bayern über Pharma Mall erreicht. Das „Gemeinschaftsunternehmen führender Arzneimittelhersteller“ möchte Transaktionsprozesse zwischen Pharmaherstellern und Kunden eigentlich optimieren und hatte nach der aktuellen Betriebserlaubnis der Apotheker gefragt.

  • Die Pharma Mall wolle „mal wieder“ die Betriebserlaubnis, heißt es da beispielsweise – jetzt reiche die viel geschwärzte erste Seite des Dokumentes nicht mehr.
  • In einem weiteren Fall geht es nicht nur um die Bestellplattform Pharma Mall, sondern auch um die Firma Novartis. Laut Schilderung wurde ein sehr wichtiges Arzneimittel schon seit über einem halben Jahr monatlich über Pharma Mall von Novartis bestellt, weil es nicht über den pharmazeutischen Großhandel zu beziehen sei. Pharma Mall habe Ende vergangenen Jahres dann aber erneut die Apohekenbetriebserlaubnis angefordert, um den gesetzlichen Auflagen Genüge zu tun. 
  • In einem dritten Fall lagen wie im ersten Fall nicht alle Seiten der Betriebserlaubnis vor, zudem bemängelte Pharma Mall eine fehlende Unterschrift und einen fehlenden Stempel der ausstellenden Behörde. 

Doch nicht nur die bayerischen Apotheker treibt das Thema um: Die Fraktion der Basisapotheker (Kammerversammlung der AKWL) fordert in einer Mail zudem: „Initiative zum Bürokratieabbau: Schaffung eines bundeseinheitlichen Apothekenregisters.“ Gerichtet war diese an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Dort ging es zwar nicht um die Pharma Mall, aber um das gleiche Bürokratie-Ärgernis, das in den oben genannten Beispielen deutlich wird. Der Großhändler Noweda fragte demnach kürzlich ebenso nach der Betriebserlaubnis von Apotheken. Wörtlich wird in der E-Mail moniert:


Offensichtlich sind weder die Bundesapothekerkammer – immerhin gut drei Jahre nach unserer ersten Anfrage – noch die Firma IQVIA (nach eigener Auskunft aktuell ca. 13.000 erfasste Apotheken) derzeit in der Lage, eine elektronisch abrufbare, vollständige und verbindliche Auskunft über den Status von Apotheken in Deutschland zu geben, so dass nach wie vor Einzelanfragen der Lieferanten bei den Apotheken erforderlich sind“

E-Mail der Fraktion Basisapotheker vom 16. Januar, gerichtet an Bundesgesundheitsminister Spahn


Dabei würde doch „nach den umfangreichen Meldungen im Zusammenhang mit der Einführung des Systems Securpharm“ das Einrichten eines solchen Verzeichnisses ein Leichtes sein, heißt es. 

Ist das geschilderte Problem wirklich so ärgerlich und doch so leicht zu lösen, wie dargestellt wird? DAZ.online hat unter anderem bei Pharma Mall nachgefragt.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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