Rx-Versandverbot

Gutachten: ABDA erteilt Mitgliedern eine schriftliche Absage

Berlin - 24.01.2020, 17:55 Uhr

ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz erklärt acht Kammern und Verbänden, warum die ABDA drei juristische Gutachten zum Rx-Versandverbot nicht an den Pharmaziestudenten Benedikt Bühler weitergibt. (s / Foto: Schelbert)

ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz erklärt acht Kammern und Verbänden, warum die ABDA drei juristische Gutachten zum Rx-Versandverbot nicht an den Pharmaziestudenten Benedikt Bühler weitergibt. (s / Foto: Schelbert)


Insgesamt acht Apothekerkammern und -verbände haben sich in den vergangenen Tagen bei der ABDA beschwert. Ihr Wunsch: Die Berliner Standesvertretung möge bitte die Vollversionen der drei juristischen Gutachten zum Rx-Versandverbot an den Studenten Benedikt Bühler herausgeben, der die Expertisen für die Anhörung im Petitionsausschuss angefragt hatte. Doch die ABDA gab zu erkennen, dass das nicht möglich sei. DAZ.online liegt nun ein Brief an diese Kammern und Verbände vor, in der Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz das Verlangen der Mitglieder ausschlägt.

Am kommenden Montag muss sicher Pharmaziestudent Benedikt Bühler im Petitionsausschuss des Bundestages den Fragen der Abgeordneten stellen. Nach seiner überaus erfolgreichen Petition zum Rx-Versandverbot hat er nun die Möglichkeit, Argumente für das Verbot vorzutragen. Neben einer frischen juristischen Dissertation zum Thema bringt Bühler auch drei umfassende Rechtsgutachten mit, die dem Verbot bescheinigen, dass es verfassungs- und europarechtskonform wäre. Diese Gutachten hatte die ABDA in Auftrag gegeben, danach aber nur Kurzversionen veröffentlicht. Bühler hatte die ABDA-Spitze nach den Langversionen der Gutachten gefragt, wurde aber enttäuscht. Bekommen hat der Student sie mittlerweile aus anderen Quellen.

Nach der Weigerung der ABDA meldeten sich in den vergangenen Tagen insgesamt acht Kammern und Verbänden mit unterschiedlichen Argumenten bei der ABDA. Neben dem Verband Westfalen-Lippe gehörten dazu: die Kammern aus Hessen, Hamburg, Brandenburg, Nordrhein und Schleswig-Holstein sowie die Verbände aus Brandenburg und Hamburg.

Die Hamburger Kammer wies darauf hin, dass die Gutachten aus Beitragsgeldern der Apotheker bezahlt worden seien und somit auch zur Vertretung der Apotheker-Interessen eingesetzt werden müssen. Der Verband Westfalen-Lippe wiederum wies die ABDA darauf hin, dass die Beschlusslage der Apothekerschaft eine Herausgabe der Gutachten mit sich bringe: Schließlich hatte die Mitgliederversammlung das Verbot als „Handlungsoption“ stehenlassen und die Hauptversammlung hatte gefordert, das Rx-Versandverbot ergänzend einzubringen. Die Kammer Nordrhein appellierte außerdem an die ABDA, eigene Vertreter in den Ausschuss zu schicken – was die ABDA inzwischen ebenfalls abgelehnt hat.

Nun hat ABDA-Hauptgeschäftsführer den acht anfragenden Verbänden und Kammern in einem Brief nochmals schriftlich erklärt, warum die ABDA jegliche Zusammenarbeit mit Bühler ablehnt. Wörtlich heißt es dort:


Wir haben Ihre Argumente geprüft. Ich teile Ihnen nach Rücksprache mit dem Präsidenten, Herrn Schmidt, mit, dass wir an unserer bisherigen Linie festhalten möchten. Wir sind durch den Beschluss der Hauptversammlung (…) gehalten, das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken konstruktiv und kritisch zu begleiten. Eine öffentlichkeitswirksame Unterstützung der Petition von Herrn Bühler wäre damit nicht vereinbar.“

ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz


Schmitz vergisst einen Beschluss

Was Schmitz an dieser Stelle allerdings unerwähnt lässt, ist ein weiterer Beschluss vom Deutschen Apothekertag 2019, an dem die Apotheker tagelang feilten. Er lautet:


(…) Insbesondere ist durch geeignete Regelungen sicherzustellen, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel gilt. Der Bundesrat hat festgestellt, dass dies vollständig durch den Ausschluss der verschreibungspflichtigen Arzneimittel vom Versandhandel erreicht werden kann. Daher fordert die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber auf, die Stellungnahme des Bundesrates in das laufende Gesetzgebungsverfahren ergänzend einzubringen und so die Gleichpreisigkeit schnellstmöglich wiederherzustellen.“

Beschluss der Hauptversammlung der Apothekerinnen und Apotheker (September 2019)


Doch für die ABDA gibt es in Sachen Rx-Versandverbot kein Zurück mehr. Präsident Friedemann Schmidt hatte erst am gestrigen Donnerstag beim Pharmacon-Kongress in Schladming erklärt, dass Petitionen nur von Privatpersonen und nicht von Institutionen unterstützt werden können. Bei der berufspolitischen Diskussion erklärte er auch, dass die Apotheker sich daran gewöhnen müssten, dass das Verbot nicht umsetzbar sei. Die Apotheker würden sich „lächerlich“ machen, wenn sie es wieder einfordern würden.

Doch vielleicht wird die ABDA ja schon bald aus der Politik mit einer neuen Initiative zum Rx-Versandverbot überrascht: Der CDU-Politiker Georg Kippels hatte erst kürzlich erklärt, dass die Union wieder das Verbot einfordern werde, wenn die EU-Kommission der Bundesregierung gegenüber erklärt, dass ein Rx-Boni-Verbot nicht möglich ist.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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15 Kommentare

Lächerlich

von Rainer W. am 31.01.2020 um 13:34 Uhr

... ist vorallem dass es ein RxVV für Tierarzneimittel sowie eine international gültige Buchpreisbindung gibt.

Aber bei Arzneimitteln zählt halt der Verbraucherschutz nix...

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Büchse der Pandora

von S. Schmidt am 26.01.2020 um 12:35 Uhr

Es gibt auch Gutachten, die man beauftragt und deren Ergebnisse in Teilen mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen.

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Ergebnisorientierte Punktlandung im Niemandsland der Apotheker ...

von Christian Timme am 26.01.2020 um 1:38 Uhr

Am Anfang seiner Präsidentschaft suchte FS das Gespräch mit der Basis, dann wurde er „eingenordet“, danach zur Marionette und „Witzfigur“ befördert. Die „Profiteure“ blieben im Hintergrund und “unerkannt“, die Anliegen der Apothekerschaft auf der Strecke, die ABDA wurde zum Prügelknaben und die VERANTWORTUNG gesamtheitlich entsorgt. Schlimmer geht immer ...

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Nichts Versuchen

von Reinhard Rodiger am 26.01.2020 um 0:53 Uhr

" Doch die ABDA gab zu erkennen, dass das nicht möglich sei."

Dem kann man nur entgegenhalten: "Man muss das Unmögliche versuchen,um das Mögliche zu erreichen" (H.Hesse) Überkommenes Erfolgsprinzip.

Wer nur verspricht und nicht versucht, disqualifiziert sich selbst.
Wer die eigenen Leute so missachtet wie diese Führung hat die Legitimation verwirkt.

Ein Heer von Schafen, das von einem Löwen geführt wird,schlägt ein Heer von Löwen, das von einem Schaf geführt wird.(arabische Sprichwort).

Diese unwürdige Missachtung ist durch nichts zu entschuldigen.Wir brauchen eine Führung, die Vertrauen verdient und nicht die halbe Mannschaft verspielt oder es wenigstens versucht.

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Wessen Brot ich es.....

von Michael Müller am 25.01.2020 um 20:28 Uhr

Auch wenn ich mich damit unbeliebt mache..... langsam fragt man sich schon, wer auf wessen Gehaltsliste steht. Es ist in der Tat richtig, dass eine Rückkehr zum RVV die wirtschaftliche Lage der Apotheken nicht deutlich verbessern würde. Hierzu wandern -noch- zu wenige Rezepte zu den Arzneimittelhändlern jenseits der Grenze. Da allerdings davon auszugehen ist, dass wir kein Makelverbot bekommen werden (JP sei dank), wird sich dies gewaltig verselbständigen. Dies nicht zu sehen und damit auch eine Rückkehr zur Forderung des RVV kategorisch auszuschließen, ist bestenfalls töricht.
Aber wir können ja dann defizitär impfen oder sonstige Zusatz-bullshit-Leistungen erbringen.

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AW: Wessen Brot ich es

von Anita Peter am 26.01.2020 um 6:43 Uhr

RXVV und Erhöhung der Honorierung haben miteinander nichts zu tun und dürfen nicht ständig in einen Topf geworfen werden. BEIDES ist absolut notwendig, wenn man die inhabergeführte und flächendeckende Versorgung behalten will.
Wenn man das nicht will, sollte man das endlich auch offen kommunizieren!

AW: Wessen Brot ich es

von Heiko Barz am 27.01.2020 um 12:16 Uhr

Das, liebe Frau Peter, hat unser allseits „beliebter Präsident“ mit seinem - Buuuuuu - ja schon sanktioniert.

Passt ja

von Peter am 25.01.2020 um 9:50 Uhr

Das Schlimme ist aber, dass es um unseren Nachwuchs geht. Wie kann man das ignorieren? Unser Nachwuchs hätte gerne eine planbare Zukunft wie deren Medizinkollegen, der ABDA ist das egal? Die versucht lieber mit weichgespülten Werbekampagnen Nachwuchs für die Apo zu gewinnen? Wie kann man nur so blasiert sein? Bühler ist noch keiner von uns sondern Student, was ist also das Problem der ABDA wenn diese ihm alles zur Verfügung stellt was er benötigt? Bühler ist die Stimme des Nachwuchs die der Politik vorhalten KANN dass der devote Weg der ABDA dazu geführt hat, dass der Nachwuchs überhaupt keine Lust mehr hat in die Apo zu gehen wenn nicht endlich was passiert, DAS verstehen auch die Politiker. Wenn solche Aktionen von uns kommen kann man immer sagen: "die bekommen den Hals nicht voll" wenn sowas vom Nachwuchs kommt regt das die Politik vielleicht dazu an darüber nachzudenken dass das "weiter so" vielleicht bereits über das Ziel hinaus geschossen ist denn wenn der Nachwuchs beschliesst, dass die Rahmenbedingungen politischerseits nicht mehr stimmen, WER kann ihn zwingen "Apo zu spielen"? Da muss man sich nur unsere Altersstruktur anschauen um zu sehen dass der Landärztemangel dagegen Kindergeburtstag ist wenn alle Kollegen der Vorrentenaltersklasse +-10 Jahre auf einmal weg sind. Fazit: Die Forderung nach einer planbaren Zukunft ist mehr als probat UND sie kann deutlich mehr Druck erzeugen denn WIR sind im System gefangen, und wie es scheint auf politischer Ebene nach wie vor erpressbar, der Nachwuchs hingegen hat noch die Wahl ob er sich in dieses System begibt oder nicht.

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von Anita Peter am 25.01.2020 um 7:51 Uhr

Die ABDA hat mit der unteren Hälfte abgeschlossen. Das hat Schmidt schon vor langer Zeit mit seinem legendären Budensatz verraten.
So eine Standesvertretung hat niemand verdient.

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Bankrott

von Bernd Jas am 24.01.2020 um 23:27 Uhr

Die schriftliche Absage wurde dann noch unterzeichnet mit:

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Apothekenschredder;
der Vorstand

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Schmidtstorm

von Lars Janzen am 24.01.2020 um 21:56 Uhr

Buuuh - möge ein Schmidtstorm über die ABDA hinweggegen und die derzeitige Führung endlich zum Rücktritt bewegen! Wäre schön, wenn dies der Tropfen ist, der das Fass zum Überlaufen bringt...

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Feierlaune ABDA

von Peter am 24.01.2020 um 21:52 Uhr

Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, was sich die Führung unseres Standes erlaubt.
Feiern Party in Schladming und lassen Herrn Bühler in der Luft hängen.
Hüttenparty und Disco statt konstruktiv am Versandhandelsverbot zu arbeiten!
Go Bühler, Go!!!

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Oben und "unten"

von Dr.Diefenbach am 24.01.2020 um 19:44 Uhr

Was mir nicht einleuchten will:Es hat in den Zeiten Sturzbächer-Friese-Wolf-Keller-Dr.Pieck ,um nur einige unserer Kursleiter ohne zeitliche genaue Festlegung zu nennen,auch Probleme gegeben:Einführung Festbeträge,Generika zuhauf,neue Vergütungsformen,Rabattverträge im Entstehen.wesentliches im Apothekengesetz usw(nur um einige Punkte zu nennen):ABER meist sind Lösungen gefunden worden!!! So eine abgeschottete Mannschaft wie eben ist schlicht ein Novum.Und in keinem Unternehmen hat das ein gutes Ende.Wir sind eine Organisation mit ca 5o MRD. Jahresumsatz!!! Da müssen PROFIS her,da muss ein Strukturwandel her,in einer Rennserie,die auch meist unruhig verläuft,kann die Leitung schlecht mit einer Dreiradape vornewegfahren ,Wir werden von innen heraus derart ruiniert,das schafft nicht mal ein Gesundheitsminister ,egal ob er/sie Schmidt,Rösler,Seehofer,Spahn oder sonstwie heisst,Wir verheizen uns!! Wann hat das ein Ende.Ich appelliere an den Club 34.Schafft Fakten!!!!!

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Schmidt und Konsorten

von Conny am 24.01.2020 um 18:47 Uhr

Zeigt endlich etwas Charakter und macht Euch vom Acker ! Sie sind die Totengräber der Vorortapotheken.

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Absage

von Roland Mückschel am 24.01.2020 um 18:03 Uhr

Der Kahn säuft ab und im Salon erklärt
der Kapitän dass es keine Rettung gibt.
Während draussen die Rettungsboote
klar gemacht werden.

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