Ulrich Kelber

Datenschutzbeauftragter kritisiert Spahn für BfArM/DIMDI-Fusion

Remagen - 16.01.2020, 14:30 Uhr

Der Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert das Vorgehen des BMG bei der Zusammenlegung von BfArM und DIMDI und hat einen warnenden Brief an den Bundestag geschrieben. (m / Foto: imago images / Heinrich)

Der Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert das Vorgehen des BMG bei der Zusammenlegung von BfArM und DIMDI und hat einen warnenden Brief an den Bundestag geschrieben. (m / Foto: imago images / Heinrich)


Muss die Fusion des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in die Warteschleife? Harsche Kritik kommt jetzt vom Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung. Er fühlt sich übergangen und fordert eine genauere Prüfung der Aufgabenübertragung mit Blick auf Datenschutzfragen.

So einfach, wie es anfänglich aussah, läuft die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) initiierte Fusion von BfArM und DIMDI wohl doch nicht. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), der schon verschiedentlich Bedenken gegenüber dem Vorhaben vorgebracht hat, stellt sich erneut auf die Hinterbeine. Am 13. Januar wandte sich Ulrich Kelber mit einem Brief an den Vorsitz des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.

Er kritisiert darin den „fachfremden Änderungsantrag Nr. 4“ zum Entwurf eines Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetzes (BT-Drs. 19/15620) vom 10. Januar 2020 zur Auflösung des DIMDI. Mit Verwunderung habe er festgestellt, dass dieser im Rahmen des Gesamtpakets der Änderungsanträge 1-4 der Fraktionen CDU/CSU und SPD bereits Gegenstand der Beratungen des Gesundheitsausschusses am 15. Januar 2020 sein solle. Kelber fordert nun dringend, den Änderungsantrag 4 zurückzustellen.

Auflösungserlass ausgesetzt

Zum Hintergrund führt er aus, dass der Bundesminister für Gesundheit das DIMDI per Erlass vom 29. November 2019 mit Wirkung zum 02. Januar 2020 auflösen wollte. Kelber betont, dass dieser Erlass mit einem weiteren Erlass des BMG vom 18. Dezember 2019 im Wesentlichen ausgesetzt sei, so dass das DIMDI aktuell weiter bestehe. Grund für die Suspendierung des Auflösungserlasses seien erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, die auch vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz und dem Bundeministerium des Innern geteilt würden.

DIMDI hat „Aufgaben von wesentlicher datenschutzrechtlicher Bedeutung“

Kelber hegt bezüglich der Ordnungsmäßigkeit der Vorgehensweise des Ministeriums das DIMDI betreffend erhebliche Zweifel. Das DIMDI habe verschiedene Aufgaben von wesentlicher datenschutzrechtlicher Bedeutung, hebt Kelber in dem Schreiben an den Ausschuss hervor. Exemplarisch nennt der Datenschutzbeauftragte das kommende Implantateregister und das bestehende Informationssystem Versorgungsdaten, die eine „enorme Menge an sensiblen und nach der Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützten Gesundheitsdaten enthalten (werden)“. Diese seien allerdings nicht Gegenstand des Änderungsantrags, hier stünden gesetzlichen Neuregelungen der Aufgabenzuweisung noch aus. Weitere Verarbeitungen personenbezogener Daten nehme das DIMDI in verschiedenen medizinischen Produktregistern vor, deren gesetzliche Regelungen nun Gegenstand des Änderungsantrages Nr. 4 seien.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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