Niemegk, Brandenburg

Hoffnung auf Apothekeneröffnung – Notstand (noch) nicht ausgerufen

Berlin - 08.01.2020, 12:00 Uhr

Bis Ende April 2019 versorgte die Robert-Koch-Apotheke die Bewohner der Gemeinde Niemegk mit Arzneimitteln. Nach ihrer Schließung wird die Versorgung über eine Rezeptsammelstelle aufrechterhalten. Jetzt besteht Hoffnung auf eine baldige Apothekeneröffnung. (Foto: Amt Niemegk)

Bis Ende April 2019 versorgte die Robert-Koch-Apotheke die Bewohner der Gemeinde Niemegk mit Arzneimitteln. Nach ihrer Schließung wird die Versorgung über eine Rezeptsammelstelle aufrechterhalten. Jetzt besteht Hoffnung auf eine baldige Apothekeneröffnung. (Foto: Amt Niemegk)


Ausrufung eines Notstandes (zunächst) ad acta gelegt 

Im Dezember stellte sich die Situation zunächst noch anders dar. Da es noch keine Interessenten für die Eröffnung einer Apotheke gab, informierten sich die Zuständigen über anderweitige gesetzliche Möglichkeiten. Fündig wurden sie unter anderem im Paragraphen 16 Apothekengesetz (ApoG). Dort heißt es: „Tritt infolge Fehlens einer Apotheke ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, so kann die zuständige Behörde dem Inhaber einer nahe gelegenen Apotheke auf Antrag die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke erteilen, wenn dieser die dafür vorgeschriebenen Räume nachweist.“ Ein entsprechender Notstand müsste allerdings zunächst beantragt beziehungsweise festgestellt werden.

Wenn nach Ablauf von sechs Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung eines Notstandes keine Zweigapotheke oder sonstige Apotheke eröffnet wurde, kann Paragraph 17 ApoG greifen. Die zuständige Behörde könnte in diesem Fall einer Gemeinde die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke unter Leitung eines von ihr anzustellenden Apothekers erteilen. Voraussetzung ist das Vorhandensein der vorgeschriebenen Räume und Einrichtungen – und selbstverständlich das Vorhandensein eines Apothekers, der über alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Leitung einer Apotheke verfügt und sich von der Gemeinde anstellen lassen möchte.

Dieses Vorgehen hatten sich die Zuständigen des Amtes Niemegk noch im Dezember vorgenommen. Einige Medien berichteten, dass die Beantragung der Ausrufung des Notstandes in der Arzneimittelversorgung beim zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) durch das Amt Niemegk unmittelbar bevorstünde. Nun ist es doch nicht dazu gekommen. Gegenüber DAZ.online gaben die Verantwortlichen aus Niemegk jedoch zu verstehen, dass sie sich diesen Weg weiterhin offenhalten wollten, falls die Gespräche mit den Interessenten scheitern sollten.

Landesregierung antwortet auf kleine Anfrage

Im Dezember hatte sich die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag mit einer kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt. Titel der Anfrage: Medizinischer Notstand im Fläming. Die Anfrage bezieht sich hinsichtlich Niemegks sowohl auf die fehlende Apotheke als auch auf die ärztliche Versorgung. Die Landesregierung verweist in ihren Antworten unter anderem auf die vorhandene Rezeptsammelstelle und auf die Tatsache, dass Apotheker Niederlassungsfreiheit besäßen und entsprechend frei über den Betrieb einer öffentlichen Apotheke entscheiden könnten. Hinsichtlich der ärztlichen Versorgung verweist die Landesregierung auf geplante Umstrukturierungsmaßnahmen im MVZ Bad Belzig, die es hoffentlich ermöglichten, dass die geschlossene Arztpraxis in Niemegk wiedereröffnet werden könne.

Interessant sind die Antworten auch angesichts ähnlicher Versorgungsengpässe in Brandenburg. Demnach läge im Mittelbereich Frankfurt (Oder) in Alt Zeschdorf eine ähnliche Situation vor. Zudem habe die Landesapothekerkammer Brandenburg in insgesamt 74 Fällen das Unterhalten von Rezeptsammelstellen unter Berücksichtigung der entsprechenden örtlichen Erfordernisse genehmigt.



Inken Rutz, Apothekerin, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Eine Apotheke für jeden Ortsteil mit 2.000 Einwohnern?

von Andreas Grünebaum am 09.01.2020 um 15:23 Uhr

Ich habe mir den Ort einmal in Google Maps angeschaut und gedacht: "da wollte ich nicht begraben sein!". Aus diesem Grund habe ich mal in der Nähe nach "Friedhof" geschaut und siehe da: man kann dort noch nicht mal begraben werden, weil selbst der nächste Friedhof 12 km entfernt in einem anderen Ortsteil zu finden ist.

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Wird bald Normalfall

von ratatosk am 08.01.2020 um 19:10 Uhr

Ist jetzt noch ein Aufreger, wird bald alltäglich. Ist doch auch so gewollt, die regelmäßige Versorgung zu den Versendern, der aufwändige Rest - auch egal.
Die Gemeinden werden bald sehen, daß sie das nicht gebacken bekommen, da die formalen Voraussetzungen sicher durchkommen, aber mit welchem Personal ? ein Apotheker/in - selten so gelacht, alleine ? öffentlicher Dienst mit den wenigen Stunden, bei Krankheit , Urlaub, Fortbildung etc.
Nett auch die Anrechnung für Gemeinden für den Status, sollten sich die Gemeinden mal anschauen, wie sie das Fehlen dann ausgleichen wollen, wenn diese Unterzentrum etc. bleiben wollen. Aber vielleicht kommt gerade von den Gemeinden auch mal mehr Unterstützung gegen die Bundesparteigranden, bräuchte jedoch mehr Mut der Zerstörung unserer Grundlagen entgegenzutreten.

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