Umsatzsteuer auf Herstellerrabatt

AOK Hessen bestätigt Klagen gegen Apotheken

Süsel - 27.12.2019, 16:30 Uhr

Die AOK Hessen hat bestätigt, dass Apotheken verklagt wurden. Sie sei verpflichtet, „alles Vertretbare zur Sicherung von Einnahmen zu tun, da es sich um Beitragsgelder handelt“. Sie will auf dem Klageweg Erstattungen zur Umsatzsteuer auf den Herstellerabschlag erstreiten. (c / Foto: imago images / Steinach)

Die AOK Hessen hat bestätigt, dass Apotheken verklagt wurden. Sie sei verpflichtet, „alles Vertretbare zur Sicherung von Einnahmen zu tun, da es sich um Beitragsgelder handelt“. Sie will auf dem Klageweg Erstattungen zur Umsatzsteuer auf den Herstellerabschlag erstreiten. (c / Foto: imago images / Steinach)


AOK Hessen bestätigt Klagen bei fehlender Verzichtserklärung

Bisher waren nur Ankündigungen solcher Klagen bekannt. Doch die AOK Hessen hat am heutigen Freitag auf Anfrage von DAZ.online bestätigt, dass tatsächlich Apotheken verklagt wurden. Die AOK Hessen erklärte dazu: „In der Tat hat die AOK Hessen diese Verzichtserklärungen versandt und Klagen gegen jene Apotheken eingereicht, die die Erklärungen nicht unterzeichnet haben.“

Die AOK Hessen sehe sich durch verschiedene Gerichtsurteile bestätigt und habe zuvor den Hessischen Apothekerverband und die Steuerberatung Treuhand Hannover über das Vorgehen informiert. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sei die AOK Hessen verpflichtet, „alles Vertretbare zur Sicherung von Einnahmen zu tun, da es sich um Beitragsgelder handelt“, heißt es weiter von der AOK Hessen.

AOK Niedersachsen will „nur in sehr wenigen, ausgewählten Fällen“ klagen

Die AOK Niedersachsen hat dagegen am heutigen Freitagvormittag noch keine Klagen bestätigt, diese aber angekündigt. Anders als die AOK Hessen beschränkt die AOK Niedersachsen diese Ankündigung auf ausgewählte Fälle. Gegenüber DAZ.online erklärte die AOK Niedersachsen:


In der Tat hat die AOK Hessen diese Verzichtserklärungen versandt und Klagen gegen jene Apotheken eingereicht, die die Erklärungen nicht unterzeichnet haben.“

AOK Niedersachsen


Wonach sich diese Auswahl richten wird, hat die AOK Niedersachsen nicht mitgeteilt.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Chaos

von ratatosk am 27.12.2019 um 22:49 Uhr

Ein weiteres Lehrbuchbeispiel für die völlig verrottete deutsche Gesetzgebung auf diesem Gebiet. Nur noch Laiendarsteller auf Ministerebene und völlig überforderte Ministeriale, die kein konsistentes Gesetz in den letzten 20 Jahren zustandegebracht haben. Aber hey ! wofür haben wir die doofen Apotheken, die kann man ja immer als letzten Zahler drankriegen !
Natürlich immer dabei, die Ausländerbevorzugung für Großkonzerne - die Extremisten danken.
Wo waren bei dieser Problematik die angeblichen Experten wie Lauterbach und Glaeske ?

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Gleichheitsprinzip

von Dr.Diefenbach am 27.12.2019 um 18:05 Uhr

Für mich stellt sich die Frage,WIESO bei gleicher Handlungssachlage eine offensichtlich völlig unterschiedliche Vorgehensweise eingeleitet wird.Ich erwarte da dann von den Verbänden eine uneingeschränkte Unterstützung,zumal ja auch durch brutal kurze Fristen wohl mancher Praktiker völlig überrascht wurde.Ich selbst habe für den gesamten Zeitraum abgeschlossene (!) Betriebsprüfungen,somit abgeschlossene Steuersachverhalte vorliegen. Vor allem :Ich habe meinen Betrieb 2017 abgegeben!!Es ist mir völlig unverständlich ,dass von Verbandsseite keine weitere Sachdarstellung erfolgt ist..Es ist auch indiskutabel,dass dem Einzelnen nun überlassen wird,WIE er sich wohl am "günstigsten" verhält.Warum übrigens nur Hessen derart im Focus zu stehen scheint:DA bin ich auf die Antwort ebenfalls gespannt......

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Gleichheitsprinzip - früher mal

von ratatosk am 27.12.2019 um 22:58 Uhr

Die neue Staatsmacht der KK kann so etwas natürlich heutzutage nach gutdünken und G

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