Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz

Bundestag diskutiert über „Modifizierung der Rabattverträge“

Berlin - 13.12.2019, 10:15 Uhr

Der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich kündigte am gestrigen Donnerstagabend im Bundestag an, dass er nochmals über die exklusiven Rabattverträge sprechen will. (s / Foto: dpa)

Der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich kündigte am gestrigen Donnerstagabend im Bundestag an, dass er nochmals über die exklusiven Rabattverträge sprechen will. (s / Foto: dpa)


Mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz will die Große Koalition einige Regelungen zur Reduzierung von Arzneimittel-Lieferengpässen auf den Weg bringen. Unter anderem sind neue Meldepflichten für Hersteller und Großhändler geplant, außerdem soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Engpass-Fällen bestimmte Maßnahmen ergreifen dürfen. Am gestrigen Donnerstagabend hat der Bundestag erstmals über die Pläne der Koalition diskutiert. CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich kündigte an, dass über weitere Veränderungen an den Rabattverträgen gesprochen werden müsse.

Das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz dreht sich in erster Linie um die Finanzierungsmechanismen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Union und SPD haben jedoch einige Änderungsanträge an das Gesetz angehängt, auch einen mit dem sie auf die zunehmenden Lieferengpässe reagieren wollen. Unter anderem will die Große Koalition festlegen, dass Apotheker 24 Stunden nach Feststellen eines Defektes auch ein nicht-rabattiertes Medikament abgeben dürfen.

In erster Linie soll aber das BfArM ermächtigt werden, eine ganze Reihe von Maßnahmen anzuordnen, wenn Engpässe auftauchen. Unter anderem sollen Hersteller importierte Arzneimittel, die nicht deutsch gekennzeichnet sind und/oder keine deutsche Packungsbeilage haben, leichter in Umlauf bringen können, wenn das jeweilige Präparat fehlt. Die Behörde soll auch die anordnen können, dass bestimmte Präparate bevorratet oder kontingentiert werden sollen. Außerdem müssen Hersteller und Großhändler nach Aufforderung des BfArM Daten zu drohenden und schon bestehenden Engpässen sammeln und an die Behörde weitergeben. Schließlich soll aus dem Jour Fixe im BfArM ein größerer Beirat werden, der im Arzneimittelgesetz etabliert wird und eine Überwachungsfunktion erhält.

Hennrich: Wir müssen nochmal über die Exklusivität sprechen

Dass mit diesen Regelungen das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, deutete der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich am gestrigen Donnerstagabend im Bundestag an. Zur Erinnerung: Hennrich hatte vor einigen Wochen ein Positionspapier entworfen, das die Unionsfraktion später beschloss. Unter anderem wird in dem Papier gefordert, dass Rabattverträge nur noch kassenübergreifend und auf regionaler Ebene ausgeschrieben werden. Hennrich stellte klar, dass er die Rabattverträge als solche nicht in Frage stellt. „Das wollen wir nicht. Ich glaube, dass die Rabattverträge in der Tat ein hohes Einsparpotenzial gebracht haben.“

Allerdings müsse man darüber nachdenken, so der CDU-Politiker weiter, „ob wir die Rabattverträge modifizieren, ob wir da etwas verändern“. Konkret sprach Hennrich die Vergabekriterien an und hinterfragte, „ob wir zur Mehrfachvergabe kommen“. Auch die Streichung der Exklusivität in Rabattverträgen hatte die Unionsfraktion in ihrem Papier bereits gefordert. Doch damit wird sie zumindest gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium wenig Chancen haben: Das Ministerium hatte in einem Schreiben kürzlich klargestellt, dass die Abschaffung exklusiver Rabattverträge aus seiner Sicht nicht viel bringen würde.

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ABDA will über 24-Stunden-Regel sprechen

Für die SPD sprach Martina Stamm-Fibich, Berichterstatterin für alle Arzneimittelthemen in der SPD, zum Thema Lieferengpässe. Die bayerische Abgeordnete hob hervor, wie wichtig es sei, mehr Transparenz und Wissen über die Defekte zu bekommen – durch die neue Meldepflicht. „Eine bessere Datenlage – da sind wir uns, glaube ich, einig – wird zur Verbesserung der Situation beitragen und uns allen etwas bringen. Deshalb müssen wir darauf hinarbeiten, da schnell zu einer Lösung zu kommen“, so Stamm-Fibich.

Heftige Kritik am Rabattvertragssystem übte der AfD-Abgeordnete und Mediziner Dr. Robby Schlund. „Ehrlich, gerade die Rabattverträge sind es, die Kostendruck und Lieferengpässe verursachen sowie den Wettbewerb in der Tat verzerren. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir Deutschland erpressbar und abhängig, weil wir Arzneimittel aus Schwellenländern beziehen müssen. Von der einstmaligen ‚Apotheke der Welt‘ sind wir nun Arzneistoffimporteur mit allen zugehörigen negativen Folgen geworden“, so Schlund. Seine Fraktion fordere daher die „Modifizierung der Rabattverträge, zweitens Zuschläge an mindestens zwei Anbieter“. Und: Einer dieser Anbieter müsse das Fertigarzneimittel und den Wirkstoff in der EU herstellen lassen.

Auch die ABDA hat sich in dieser Woche nochmals zur Lieferengpass-Problematik geäußert. Nach der ABDA-Mitgliederversammlung erklärte ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz, dass die ABDA es grundsätzlich begrüße, dass die Koalition das Thema der Engpässe jetzt angeht. Auch die Intention, die Apotheker durch mehr Austauschmöglichkeiten zu entlasten, wird von der Standesvertretung begrüßt. Allerdings stellte Schmitz klar, dass die derzeit geplante 24-Stunden-regel „hinter die Austauschmöglichkeiten zurückfalle, die die Apotheker schon jetzt durch den neuen Rahmenvertrag“ bekommen hätten. Darüber werde man mit der Politik noch ins Gespräch kommen, kündigte er an.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Verantwortung

von Reinhard Rodiger am 14.12.2019 um 14:13 Uhr

Ich vermisse die Zuordnung der Verantwortung.Wenn die Krankenkassen durch Exklusivvergabe oder Mehrfachvergabe an Hersteller, die aus der gleichen Quelle beziehen Lieferschwierigkeiten induzieren, sind sie verantwortlich.
Verantwortung heisst, für die Folgen des Tuns einzustehen.
Die derzeitige Praxis führt zu Monopolstrukturen, die Alternativen praktisch ausschliessen.So hat EINES der bezogen auf den Gesamtmarkt meistverordneten Generika Ibuprofen und Novaminsulfon 80 bzw 85 % (Wido 2018).
Engässe sind bekannt.Wenn derartige Konzentration zur Minimierung der Produktionsalternativen führt, ist die Verantwortlichkeit doch eindeutig.Sie liegt in erster Linie bei den Krankenkassen.Ein Hersteller ist nicht dafür verantwortlich, wenn kasseninduziert andere aufgeben und die Planung durcheinanderbringen.Es ist belegt , dass die Entwertung von Basistherapeutika dazu führt, dass letztlich nur ein Hersteller übrigbleibt.Es ist heuchlerisch, ihn für alles verantwortlich zu machen und die Verursacher konsequent aussen vor zu lassen.Also zuerst sind Sanktionen gegen die Kassen als Verursacher und Beschleuniger desaströser Situationen zu definieren.
Es ist wie in der Planwirtschaft: Die Pläne stimmen nie. Verantwortlich ist der Planersteller, nicht der Produzent.

Also Rückführung der Verantwortung an die richtige Stelle ist zu allererst geboten.Dies ist natürlich schwerer als zielloses Suchen.

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