Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz

Bundestag diskutiert über „Modifizierung der Rabattverträge“

Berlin - 13.12.2019, 10:15 Uhr

Der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich kündigte am gestrigen Donnerstagabend im Bundestag an, dass er nochmals über die exklusiven Rabattverträge sprechen will. (s / Foto: dpa)

Der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich kündigte am gestrigen Donnerstagabend im Bundestag an, dass er nochmals über die exklusiven Rabattverträge sprechen will. (s / Foto: dpa)


ABDA will über 24-Stunden-Regel sprechen

Für die SPD sprach Martina Stamm-Fibich, Berichterstatterin für alle Arzneimittelthemen in der SPD, zum Thema Lieferengpässe. Die bayerische Abgeordnete hob hervor, wie wichtig es sei, mehr Transparenz und Wissen über die Defekte zu bekommen – durch die neue Meldepflicht. „Eine bessere Datenlage – da sind wir uns, glaube ich, einig – wird zur Verbesserung der Situation beitragen und uns allen etwas bringen. Deshalb müssen wir darauf hinarbeiten, da schnell zu einer Lösung zu kommen“, so Stamm-Fibich.

Heftige Kritik am Rabattvertragssystem übte der AfD-Abgeordnete und Mediziner Dr. Robby Schlund. „Ehrlich, gerade die Rabattverträge sind es, die Kostendruck und Lieferengpässe verursachen sowie den Wettbewerb in der Tat verzerren. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir Deutschland erpressbar und abhängig, weil wir Arzneimittel aus Schwellenländern beziehen müssen. Von der einstmaligen ‚Apotheke der Welt‘ sind wir nun Arzneistoffimporteur mit allen zugehörigen negativen Folgen geworden“, so Schlund. Seine Fraktion fordere daher die „Modifizierung der Rabattverträge, zweitens Zuschläge an mindestens zwei Anbieter“. Und: Einer dieser Anbieter müsse das Fertigarzneimittel und den Wirkstoff in der EU herstellen lassen.

Auch die ABDA hat sich in dieser Woche nochmals zur Lieferengpass-Problematik geäußert. Nach der ABDA-Mitgliederversammlung erklärte ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz, dass die ABDA es grundsätzlich begrüße, dass die Koalition das Thema der Engpässe jetzt angeht. Auch die Intention, die Apotheker durch mehr Austauschmöglichkeiten zu entlasten, wird von der Standesvertretung begrüßt. Allerdings stellte Schmitz klar, dass die derzeit geplante 24-Stunden-regel „hinter die Austauschmöglichkeiten zurückfalle, die die Apotheker schon jetzt durch den neuen Rahmenvertrag“ bekommen hätten. Darüber werde man mit der Politik noch ins Gespräch kommen, kündigte er an.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Verantwortung

von Reinhard Rodiger am 14.12.2019 um 14:13 Uhr

Ich vermisse die Zuordnung der Verantwortung.Wenn die Krankenkassen durch Exklusivvergabe oder Mehrfachvergabe an Hersteller, die aus der gleichen Quelle beziehen Lieferschwierigkeiten induzieren, sind sie verantwortlich.
Verantwortung heisst, für die Folgen des Tuns einzustehen.
Die derzeitige Praxis führt zu Monopolstrukturen, die Alternativen praktisch ausschliessen.So hat EINES der bezogen auf den Gesamtmarkt meistverordneten Generika Ibuprofen und Novaminsulfon 80 bzw 85 % (Wido 2018).
Engässe sind bekannt.Wenn derartige Konzentration zur Minimierung der Produktionsalternativen führt, ist die Verantwortlichkeit doch eindeutig.Sie liegt in erster Linie bei den Krankenkassen.Ein Hersteller ist nicht dafür verantwortlich, wenn kasseninduziert andere aufgeben und die Planung durcheinanderbringen.Es ist belegt , dass die Entwertung von Basistherapeutika dazu führt, dass letztlich nur ein Hersteller übrigbleibt.Es ist heuchlerisch, ihn für alles verantwortlich zu machen und die Verursacher konsequent aussen vor zu lassen.Also zuerst sind Sanktionen gegen die Kassen als Verursacher und Beschleuniger desaströser Situationen zu definieren.
Es ist wie in der Planwirtschaft: Die Pläne stimmen nie. Verantwortlich ist der Planersteller, nicht der Produzent.

Also Rückführung der Verantwortung an die richtige Stelle ist zu allererst geboten.Dies ist natürlich schwerer als zielloses Suchen.

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