Maßnahmen gegen Lieferengpässe im GKV-FKG

ABDA: Apotheken für Mehraufwand vergüten und besser informieren

Berlin - 13.12.2019, 16:05 Uhr

Lieferbar oder nicht? Apotheken bringen viel Zeit für das Management von Engpässen auf. Die Arzneimittelpreisverordnung erfasst diesen Aufwand nicht.  (b/Foto: gpointstudio / stock.adobe.com)

Lieferbar oder nicht? Apotheken bringen viel Zeit für das Management von Engpässen auf. Die Arzneimittelpreisverordnung erfasst diesen Aufwand nicht.  (b/Foto: gpointstudio / stock.adobe.com)


Zentrale Online-Datenbank für Engpässe und Exportbeschränkungen 

Darüber hinaus sieht die ABDA weiteren Regelungsbedarf und schlägt vier zusätzliche Maßnahmen vor.

  • Information aller Apotheken über bestehende Lieferengpässe bei Arzneimitteln: Jedwede Nichtverfügbarkeit sollte mit Grund und voraussichtlichem Zeitraum in einer zentralen Online-Datenbank, auf die alle Apotheken Zugriff haben, bereitgestellt werden.
  • Exportbeschränkungen für versorgungsrelevante Arzneimittel: Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker hatte sich bereis dafür ausgesprochen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass für Fertigarzneimittel, die für die Versorgung in Deutschland dringend benötigt werden, der Verkauf durch Großhändler und Apotheken ins Ausland beschränkt werden kann.
  • Einhaltung der Vorgaben des § 52b AMG, nach dem pharmazeutische Unternehmer und Großhändler eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung von Arzneimitteln sicherstellen müssen: Es sollen Sanktionen vorgesehen werden, wenn die Vorgaben nicht erfüllt werden. Der Deutsche Apothekertag hatte sich hier für eine Schaffung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen ausgesprochen.
  • Rabattverträge (§ 130a Absatz 8 SGB V): An der Systematik des Sparinstruments will auch die ABDA festhalten. Es sollten aber Regelungen getroffen werden, die das Risiko für Engpässe minimieren. So müsse es Voraussetzung für die Durchführung von Vergabeverfahren sein, dass mindestens drei pharmazeutische Unternehmer am Markt tätig sind, die das auszuschreibende Arzneimittel anbieten. Der Zuschlag müsse dann an mindestens zwei pharmazeutische Unternehmer erteilt werden. Ist der Wirkstoff des Rabattarzneimittels bei mehreren Wirkstoffherstellern beziehbar, sei die Auswahl der Rabattpartner so zu treffen, dass die ausgewählten Anbieter den Wirkstoff von mindestens zwei unterschiedlichen Herstellern beziehen.

Am 18. Dezember steht die Anhörung zum GKV-FKG im Gesundheitsausschuss des Bundestages an. Die ABDA ist die nicht der einzige Verband, der sich zusätzliche Maßnahmen gegen Lieferengpässe wünscht. Man darf gespannt sein, welches Paket am Ende geschnürt wird.

Die ABDA-Stellungnahme im Volltext finden Sie hier. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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